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sabbel
05.05.2003, 23:46
http://www.dialerschutz.de

Gast_B
08.05.2003, 10:09
Knapp 10.000 Eur für 2 Dialereinwahlen!!

Sage und schreibe 9981 Euro soll ein Internetnutzer für zwei 0190-Einwahlen bezahlen: Jetzt entscheidet mittlerweile das Oberlandesgericht, ob eine Telefongesellschaft generell für zwei 0190-Einwahlen von ihrem Kunden si viel kassieren kann. In erster Instanz hatte das Landgericht Mainz einem Bericht von Dialerschutz.de zufolge den betroffenen Kunden zur vollen Zahlung der Gebühren verurteilt. Begründung: Es sei Sache des Nutzers, sich vor einem Missbrauch mit teuren Telefonnummern zu schützen. Ob der Koblenzer Senat dies ähnlich sieht, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Für den Betroffenen war es laut Dialerschutz.de ein Schock, als er im September 2000 seine Telefonrechnung übger 19.899,14 Mark erhielt. Wirklich teuer waren auf der Rechnung laut Dialerschutz.de nur zwei Positionen, nämlich Verbindungen zum Service 0190: Eine Verbindung vom 31. August, die um 9.21 Uhr begann und um 22.38 Uhr endete, wurde mit 4245,94 Mark berechnet. Eine weitere Verbindung drei Tage später dauerte gleich über 67 Stunden und wurde mit 12.584,23 Mark netto in Rechnung gestellt. Der Mann legte Widerspruch ein und zahlte nur den unstrittigen Restbetrag von 192 Mark. Die Telefongesellschaft zog daraufhin vor Gericht. Technische Fehler seien nicht festzustellen gewesen, so die Gesellschaft. Der Betroffene habe die Nummern also entweder bewusst angewählt, oder sich einen Dialer auf den PC geladen und gestartet. Dem widersprach der Kunde. Er sei in der Zeit, in der die Gebühren anfielen, gar nicht zuhause gewesen. Außerdem sei die Telefongesellschaft in der Pflicht gewesen, ihn auf die Möglichkeit der Sperrung teurer Nummern hinzuweisen.

Im Dezember 2002 verurteilte ihn die 1. Zivilkammer des Mainzer Landgerichts zur Zahlung der vollen Gebühren von 9981,96 Euro zuzüglich Zinsen (Az. 1 O 320/02), so der Bericht weiter. Es stehe zweifelsfrei fest, dass die teure Nummer vom Anschluss des Beklagten angewählt worden sei. "Ob der Beklagte selbst oder ein berechtigter und/oder unberechtigter diese Gespräche geführt bzw. diese Verbindungen hergestellt hat, ist ohne Belang", so die Kammer. Der Betroffene habe nämlich nicht beweisen können, dass er die Nutzung seines Anschlusses nicht zu vertreten hat. Auch sei unerheblich, ob die Nummer durch bewusste Einwahl oder den Start eines Webdialers erfolgt sei. Ein falsches Verhalten der Telefongesellschaft konnte die Kammer ebenfalls nicht erkennen. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, ihren Kunden auf die Möglichkeit zur Sperrung teurer Nummern hinzuweisen. Nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht Koblenz. Eine Entscheidung des zuständigen Senats wird voraussichtlich für Ende Mai erwartet.

Quelle: http://www.sicherheitsnews.info/Mittelbrandenburg.php?art=MiKn-2679


So einem Dialer bin ich auch mal aufgesessen, Gott sei Dank nicht in dieser Höhe. Teure Nummern von der Telekom sperren lassen, halte ich für eine sehr gute Lösung, hab ich dann bei meinem Anschluss so praktiziert. Und wenn ich wirklich mal eine 0190 o.ä. Nummer anrufen will (kommt bei mir so einmal im Jahr vor :hihi ), benutze ich dafür halt mal das Handy. Die Software "Connectionwatch", die unter o.a. Link angeboten wird, hab ich seitdem auch drauf... für den Fall, dass nicht alle teuren Nummern durch die Telekom-Sperrung abgedeckt sind.