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Vollständige Version anzeigen : Hebelzertifikate mit Knock-Out Schwelle


mrabc
16.11.2003, 12:46
Börse Stuttgart/Euwax

Besucheranschrift:

boerse-stuttgart AG
Schlossstraße 20
70174 Stuttgart
Tel. +49 (0)711 2 22 98 50
Fax +49 (0)711 2 22 98 55 55

Postanschrift:
boerse-stuttgart AG
Postfach 10 04 41
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Handelsüberwachung:
Tel. +49 (0)711 22 29 85-561 oder -562
E-Mail: handelsueberwachung@boerse-stuttgart.de

Kostenlose Service-Hotline: 0 800 / 2 26 88 53
Auskunft per E-Mail: anfrage@boerse-stuttgart.de

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FWB & Eurex

Handelsüberwachungstelle FWB & Eurex
Tel.: 0800-23 020 23 (innerhalb Deutschlands)
Fax: +49-(0) 69-2 11-1 42 98
9.00-20.00 Uhr MEZ
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mrabc
16.11.2003, 14:54
ABN Amro
Theodor-Heuss Allee 80
60486 Frankfurt am Main

Info-Telefon: +49-(0)69-26-900-900
Kontakt-Fax: +49-(0)69-26-900-829
eMail: aktienprodukte@de.abnamro.com
Internet: http://www.abn-zertifikate.de

Mini-Futures: (http://www.abn-zertifikate.de/pdf/MINI_Future_Produktbeschreibung.pdf)

- Mini-Future Zertifikate sind Wertpapiere, d.h. es kann nie eine Nachschusspflicht entstehen
- sind mit Stop-Loss Barriere ausgestattet (3% über/unter Finanzierungslevel) die jeden Monat angepasst wird (idR 15. der Monats und bei Government Bond Futures am 2. des Monats)
- Mini-Future Zertifikate enthalten kein Aufgeld, d.h. Finanzierungskosten sind nur in dem Maße relevant wie sie in Anspruch genommen werden – für Daytrader ist der Hebel somit quasi kostenlos
- der Finanzierungslevel der Mini-Future Zertifikate ist variabel
- Finanzierungslevel
Long: Finanzierungslevel = Kurs Basiswert – (Kapitaleinsatz x Bezugsverhältnis)
Short: Finanzierungslevel = Kurs Basiswert + (Kapitaleinsatz x Bezugsverhältnis)
- die Finanzierungskosten des Finanzierungslevels werden täglich dem Kapitaleinschuss belastet (LONG) bzw. gutgeschrieben (SHORT) sowie mögliche Erträge dem Kapitaleinschuss gutgeschrieben

- Bestimmung der Finanzierungskosten pro Tag Haltedauer
Finanzierungskosten pro Tag Haltedauer = (Finanzierungskosten x Finanzierungslevel) / (360 Tage x Bezugsverhältnis)

Beispiel für DAX:
Long: Finanzierungslevel 3000; 3,5% Zinsen

>> (3,5% x 3000) / (360 x 100) = 0,0029166 € / Tag

Short: Finanzierungslevel 4000; 0,5% Zinsen
>> (0,5% x 4000) / (360 x 100) = 0,0005556 € / Tag

- Mini-Future Zertifikate sind als Open-End Zertifikate ausgelegt

Turbo/Short: (http://www.abn-zertifikate.de/pdf/turbo_short_Produktbeschreibung.pdf)

- sind ebenfalls mit Stop-Loss Barriere ausgestattet
- nicht als Open-End Zertifikat ausgelegt, sondern haben festgelegte Endfälligkeit
- Basispreis und Stop-Loss Marke sind nicht variabel
- Finanzierungsaufgeld enthalten und somit auch von den Daytradern zu bezahlen

Handelszeiten:

09.00 Uhr - 22.00 Uhr

(Cortal Consors 09.10-20.00 - Handel bis 22:00 Uhr für Zertifikate mit folgenden Basiswerten: Dax, Dow Jones Industrial Average, S&P 500, Nasdaq 100, T-Bond-Future, T-Note-Future, EUR/USD)

KO-Zeiten:

- KO nur während der entsprechenden Handelszeiten des Basiswertes möglich (bspw. DAX 9.00-17.30, Währungen 24h/Tag)

KO-Regelungen:

- da Mini-Future Zertifikate/Turbo-Zertifikate mit einer Stop-Loss Barriere ausgestattet sind fällt in der Regel auch ein Restwert größer 0,001 € an
- nach Eintritt des KO wird innerhalb einer Zeitspanne von drei Stunden der Restwert ermittelt
- der Restwert ist abhängig von der Entwicklung des Basiswertes nach dem KO und kann im schlimmsten Fall 0 werden
- Einbuchung in Depot binnen fünf Bankarbeitstagen erfolgt automatisch
- besteht auch die Möglichkeit zum Verkauf am KO-Tag und einen Börsentag später zum festgestellten Restwert und somit Vorteil bei der Valutierung

mrabc
16.11.2003, 14:54
Citigroup
Global Markets Deutschland AG & Co. KGaA
Reuterweg 16
D-60323 Frankfurt

Info-Telefon: +49-(0)69-13 66-15 40
Kontakt-Fax: +49-(0)69-1366 1377
Telefonische
Kursansage: 01805-452000
Fax on Demand: 0180-5456060
Internet: http://www.citiwarrants.com

Produkterklärung Turbos (http://www.citiwarrants.com/upload/DE/brochures//Produkterklaerung%5FTurbo%5FStocks%2Epdf)

Produkterklärung Turbos Stop Loss (http://www.citiwarrants.com/upload/DE/brochures//Turbo%5FSL%2Epdf)

Handelszeiten:

08.00 Uhr -22.00 Uhr

KO-Zeiten:

Knock-Out Ereignis kann nur eintreten falls der entsprechende Kurs des
Basiswertes innerhalb der Börsenhandelszeiten ereicht wird.

Besonderheit Aktien: Dividendenzahlungen während der Laufzeit des Turbos werden brücksichtigt

KO-Regelungen:

Turbo Optionsscheine:
- verfallen auf einen Restbetrag von 0,001 €
- Ausgeknockte Scheine werden von der Citibank zu 0,001 € zurück gekauft
- Rückkauf nur 4 Wochen nach Eintritt des KO möglich

Turbo Optionsscheine Stop Loss:
Im Gegensatz zu Turbo Optionsscheinen erhält der Investor bei einem Turbo Stop Loss ggf. einen Rückzahlungswert, der im ungünstigsten Fall auch Null betragen kann. Sobald der Basiswert die Stop Loss Marke berührt oder durchschreitet, wird der Turbo ausgestoppt. Ausgangspunkt für den Rückzahlungswert ist der durch die Auflösung der bestehenden Hedgeposition innerhalb von maximal 60 Minuten erzielte Erlös. Die dabei gehandelten
Kurse stellen den sogenannten Referenzpreis dar. Falls es sich bei dem zugrunde liegenden Hedge nicht um ein Kassaprodukt (z.B. eine Aktie), sondern einen Future handelt, muss zur Berechnung des Referenzpreises der aktuelle Barwert ermittelt werden. Die Differenz aus Referenzpreis und Basispreis des Strikepreises ergibt den Auszahlungswert.

mrabc
16.11.2003, 14:54
still to come... :rolleyes:

mrabc
18.11.2003, 19:52
DZ BANK AG - Deutsche Zentralgenossenschaftsbank
Am Platz der Republik
60265 Frankfurt am Main

Info-Telefon: +49(0)69-7447-7035
Kontakt-Fax: +49(0)69-7447-7406
eMail: wertpapiere@dzbank.de (wertpapiere@dzbank.de)
Internet: http://www.warrants.dzbank.de

Produktinformation Turbos (http://go.onvista.de/?LID=1341&TARGET=http://file.onvista.de/?FID=381)

Handelszeiten:

09.00 Uhr - 20.00 Uhr

KO-Zeiten:

Wenn für das Knock-out-Ereignis ein XETRA-Kurs maßgeblich ist, wird dieses Knock-out-Ereignis bei DZ BANK - Turbos nur bis zum XETRA-Handelsschluß (17.30 inkl. Schlussauktion) eintreten. Für ausländische Underlyings kann auch außerhalb dieser Börsenzeiten Knock-Out eintreten.

KO-Regelungen:

- im Regelfall fällt für DZ-Bank Turbos ein Rückzahlungsbetrag höher als 0,001 an
- nach Eintritt des Knock-Out Ereignisses beginnt eine Bewertungsfrist (höchstens 2 Stunden), innerhalb der ein Referenzstand durch den Emittent bestimmt
- damit steht nach dieser Zeit auch der Rückzahlungsbetrag fest
- dieser kann im Extremfall 0,00 betragen, wenn Referenzstand tiefer oder gleich dem Basiswert des Turbos ist
- Kunde bekommt diesen Rückzahlungsbetrag automatisch fünf Bankarbeitstagen nach dem Knock-Out gutgeschrieben
- es besteht die Möglichkeit bis zum Tag nach dem Knock-Out den Schein zum Rückzahlungsbetrag normal zu verkaufen, woraus sich ein zeitlicher Vorteil des Valutierungszeitpunktes ergibt

mrabc
18.11.2003, 19:52
Deutsche Bank
X-markets-Team
Große Gallusstr. 10-14
D-60272 Frankfurt

Info-Telefon: +49(0)69-910-38807
Kontakt-Fax: +49(0)69-910-38673
Telefonische
Kursansage: +49(0)1805-950955
eMail: x-markets.team@db.com
Internet: http://www.db-xm.com

Handelszeiten:

08.00 Uhr -22.00 Uhr

KO-Zeiten:

Knock-Out Ereignis kann nur eintreten falls der entsprechende Kurs des
Basiswertes innerhalb der Börsenhandelszeiten ereicht wird.


DAX 9:00 bis 17:30 Uhr (inkl. Schlussauktion)
Bund-Future 8:00 - 19:00
andere Werte entsprechend den Handelszeiten bspw. Währungen 24h


KO-Regelungen:

Waves:
- verfallen auf einen Restbetrag von 0,001 €
- können Sie aus steuerlichen Gründen bis zum Laufzeitende zu 0,001 € an die Deutsche Bank AG zurückverkauft werden

Waves XXL:
Waves XXL werden sofort fällig, wenn der Stop Loss Level während der Handelszeiten nur einmal berührt, bei WAVE XXL Calls unterschritten bzw. bei WAVE XXL Puts überschritten, wird (Stop Loss Event). In diesem Falle erhalten Sie einen Differenzbetrag ausbezahlt, der im schlechtesten Fall auch Null betragen kann.
Der Anleger kann zu diesem Differenzbetrag am Tag seiner Feststellung die WAVEs XXL verkaufen. Andernfalls wird der Differenzbetrag innerhalb von fünf Bankarbeitstagen automatisch gezahlt.

mrabc
18.11.2003, 19:53
still to come... :rolleyes:

mrabc
18.11.2003, 19:54
Goldman Sachs
Optionsschein-Team
MesseTurm
60308 Frankfurt am Main

Info-Telefon: 069/ 7532-1111
Kontakt-Fax: 069/ 7532-3344
Tel. Kursansage: 069/ 7532-1034
Fax on Demand: 069/ 7532-3344
eMail: warrants@gs.com
Internet: http://www.goldman.de


Handelszeiten:

08.00 Uhr - 22.00 Uhr

KO-Zeiten:

- KO der Turbo-Futures nur während der offiziellen Handelszeit auf Xetra
- nach 17.30 werden als Berechnungsgrundlage Kurse der Präsenzbörse, DAX-Futures und Indikationen der GOS heran gezogen

KO-Regelungen:

Turbo-Futures:
- Turbo-Futures haben eine Stop-Loss Barriere bzw. einen Knock-Out Level
- in der Regel fällt somit auch ein Abrechnungsbetrag an der sich aus der Differenz von jeweils gültigem Basiskurs und dem „Knock-Out-Abrechnungskurs“ ergibt
- der „Knock-Out-Abrechnungskurs“ wird innerhalb von drei Stunden nach dem KO-Ereignis wird ermittelt
- Einbuchung in Depot binnen fünf Bankarbeitstagen erfolgt automatisch
- besteht auch die Möglichkeit zum Verkauf am KO-Tag und einen Börsentag später zum Restwert und somit Vorteil bei der Valutierung

Auszug aus Nachtrag zum unvollständigem Verkaufsprospekt:

§ 1 - Optionsrecht; Basiskurs; Knock-out Level; Abrechnungskurs

Abs. 5:
Sollte der von der Festlegungsstelle (§ 12 (1)) berechnete Kurs des jeweils in der Tabelle definierten Index zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Optionsscheine (beginnend mit dem Bewertungsstichtag) (auch intraday) den jeweils gültigen Knock-out-Level erreichen oder unterschreiten (bei Long Optionsscheinen) bzw. erreichen oder überschreiten (bei Short Optionsscheinen), sind die Optionsscheine automatisch beendet und das Optionsrecht gemäß Absatz 1 erlischt automatisch, ohne daß es einer gesonderten Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin bedarf ("Knock-out Ereignis"). In diesem Fall entspricht der Abrechnungsbetrag der Differenz zwischen dem jeweils gültigen Basiskurs und dem Knock-out Abrechnungskurs. Der Knock-out Abrechnungskurs ist der von der Optionsstelle innerhalb von 3 Handelsstunden nach Eintritt des Knock-out Ereignisses (der "Knock-out Abrechnungszeitraum") festgestellte niedrigste (bei Long
Optionsscheinen) bzw. höchste (bei Short Optionsscheinen) Kurs des Basiswertes. Nach ihrem Ermessen kann die Optionsstelle auch einen für die Optionsscheininhaber günstigeren Kurs als Knock-out Abrechnungskurs festlegen. Falls das Knock-out Ereignis in einem kürzeren Zeitraum als 3 Stunden vor dem offiziellen Handelsschluss an der Maßgeblichen Börse eintritt, wird der Zeitraum zur Bestimmung des Knock-out Abrechnungskurses für den Basiswert bis zum Ablauf von insgesamt 3 Handelsstunden auf den unmittelbar folgenden Handelstag an der Maßgeblichen Börse verlängert. Maßgebliche Börse ist die jeweils in der Tabelle angegebene Maßgebliche Börse.

§ 6 - Ermittlung und Zahlung des Abrechnungsbetrages

Abs. 2:
Nach Ausübung der Optionsrechte gemäß § 4 (2) und (3) wird die Emittentin bis zu dem 3. Bankgeschäftstag nach dem Bewertungstag die Überweisung des gegebenenfalls zu beanspruchenden Abrechnungsbetrags auf das in der Ausübungserklärung angegebene Konto des Inhabers der ausgeübten Optionsscheine veranlassen. Im Fall des Knock-out Ereignisses wird die Emittentin bis zu dem 5. Bankgeschäftstag nach dem Bewertungstag die Überweisung des gegebenenfalls zu beanspruchenden Knockout Abrechnungsbetrages an die Clearstream zur Gutschrift auf die Konten der Hinterleger der Optionsscheine bei der Clearstream veranlassen, ohne daß es der Erfüllung der in § 4 (2) und (3) genannten Bedingungen bedarf.

mrabc
18.11.2003, 19:55
HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA
Königsallee 21-23, 40212 Düsseldorf

Info-Telefon: +49 (0)211 910 4636
Kontakt-Fax: +49 (0)211 326 119
eMail: optionsscheine@trinkaus.de
Internet: http://www.hsbc-tip.de


Produktstudie Turbo-Optionsscheine (http://www.hsbc-tip.de/downloads/produkt_os/studie_turbo_os_20020702.pdf)

Produktbeschreibung Mini-Futures (http://www.hsbc-tip.de/downloads/produkt_zert/20031006_produktbeschreibung_mini_futures.pdf)

Handelszeiten:

09.00 Uhr -22.00 Uhr

KO-Zeiten:

Knock-Out Ereignis kann nur eintreten falls der entsprechende Kurs des
Basiswertes innerhalb der Börsenhandelszeiten ereicht wird.


DAX, deutsche Aktien und Nokia 9:00 bis 17:30 Uhr (inkl. Schlussauktion)
Bund-Future 8:00 - 19:00
für ausländische Werte gelten ansonsten die Handelszeiten der Heimatbörse


KO-Regelungen:

Turbo Optionsscheine:
- verfallen auf einen Restbetrag von 0,001 €
- Einbuchung in Depot binnen fünf Bankarbeitstagen erfolgt automatisch

Auszug aus unvollständigem Verkaufsprospekt:

§ 1 - Optionsrecht/Differenzbetrag

Abs. 3:
Wenn in der Zeit vom (einschließlich) ("Knock-out-Fristbeginn") bis zum (ausschließlich) ("Valutierungstag") oder in der Zeit vom Valutierungstag (einschließlich) bis zum Ausübungstag (einschließlich) ein von der Referenzstelle festgestellter Kurs des Index dem Basiskurs entspricht oder diesen unterschreitet (das "Knock-out-Ereignis"), gilt das Optionsrecht mit dem Eintritt des Knock-out- Ereignisses als vorzeitig ausgeübt, und der zu zahlende Differenzbetrag beträgt EUR 0,001 je Optionsschein.

§ 4 - Zahlung des Differenzbetrages
Die Emittentin wird dem Optionsscheininhaber am fünften Bankarbeitstag nach dem Ausübungstag bzw. nach dem Knock-out-Ereignis gemäß § 1 Absatz (3) den auf die gesamte Stückzahl der Ausübung entfallenden Differenzbetrag über Clearstream zahlen. Alle etwaigen im Zusammenhang mit der Ausübung des Optionsrechtes anfallenden Steuern oder Abgaben sind vom Optionsscheininhaber zu tragen. Im Zusammenhang mit der Zahlung des Differenzbetrages ist Bankarbeitstag jeder Tag (außer ein Samstag oder Sonntag), an dem die Banken in Düsseldorf üblicherweise für den allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind.

Mini Future Zertifikate:
- verfallen auf einen im Einzelfall festzulegenden Betrag
- Einbuchung in Depot binnen fünf Bankarbeitstagen erfolgt automatisch

Auszug aus unvollständigem Verkaufsprospekt:

§ 2 - Berechnung des Knock-out-Betrages bei Eintritt des Knockout-Ereignisses

(1) Die Emittentin wird nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses innerhalb 60 Minuten (die
"Auflösungsfrist") die von ihr zur Absicherung ihrer Zahlungsverpflichtung aus den Zertifikaten nach eigenem Ermessen abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte (die "Sicherungsgeschäfte") möglichst marktschonend auflösen. Für den Fall, daß der offizielle Börsen- bzw. Handelsschluß der Referenzstelle vor dem Ende der Auflösungsfrist liegt, endet die Auflösungsfrist mit Ablauf der verbleibenden Zeit
nach Börsen-/ Handelsbeginn am nächsten Börsentag (wie in § 3 Absatz (1) definiert). Im Falle einer Marktstörung gemäß § 9 Absatz (1) c) verlängert sich die Auflösungsfrist um die Dauer der Marktstörung. Aus den aus der Auflösung der Sicherungsgeschäfte erzielten Kassakursen (wie nachfolgend definiert) bzw. den kassaäquivalenten Kursen (wie nachfolgend definiert) ermittelt die Emittentin einen gewichteten Durchschnittskurs, der auf die vierte Dezimalstelle kaufmännisch gerundet wird (der "Auflösungskurs").
Im Sinne dieser Zertifikatsbedingungen sind:
"Kassakurse":
die von der Emittentin bei der Auflösung von Sicherungsgeschäften, die keine Termingeschäfte sind, erzielten Abrechnungskurse;

"kassaäquivalente Kurse":
die von der Emittentin bei der Auflösung von Sicherungsgeschäften, die Termingeschäfte sind, erzielten abgezinsten Abrechnungskurse, wobei die Abzinsung nach folgender Formel erfolgt: Abrechnungskurs dividiert durch (1+relevanter Zinssatz*Restlaufzeit des Sicherungsgeschäftes) Hierbei wird die Zinskonvention actual/360 verwendet.

"relevanter Zinssatz":
Der für die Restlaufzeit des Sicherungsgeschäftes quotierte Euro Deposit (Ask-Rate) (der "Zinssatz"), derzeit quotiert auf "EURF=" (Reuters). Liegt für die Restlaufzeit des Sicherungsgeschäftes kein im Markt quotierter Zinssatz vor, so wird der relevante Zinssatz zwischen den beiden nächsten im Markt quotierten Zinssätzen vor und nach der relevanten Restlaufzeit des Sicherungsgeschäftes linear interpoliert.

(2) Der Knock-out-Betrag je Zertifikat entspricht dem Produkt aus der Bezugsmenge und der in EUR ausgedrückten Differenz (wobei 1 Indexpunkt 1 EUR entspricht), um die der Auflösungskurs den am Tag des Knock-out-Ereignisses maßgeblichen Basiskurs überschreitet und wird auf die vierte Dezimalstelle kaufmännisch gerundet.

§ 7 - Zahlung des Differenzbetrages bzw. des Knock-out-Betrages

Abs. 2:
Im Falle des Knock-out-Ereignisses erfolgt die Zahlung des Knock-out-Betrages an die Zertifikatsinhaber über Clearstream am fünften Bankarbeitstag, nach dem Tag, in den das Ende der Auflösungsfrist fällt.

mrabc
18.11.2003, 19:56
http://img.onvista.de/iss/emittenten/53144.gif

Raiffeisen Centrobank - RCB
Wertpapierhandel und -sales
Tegetthoffstrasse 1
A-1015 Wien

Info-Telefon: +43-1-51520-484
Kontakt-Fax: +43-1-51520-451
eMail: produkte@rcb.at
Internet: http://www.rcb.at

KO-Zeiten:

- für KO werden nur die Börsenkurse während der Börsenhandelszeiten herangezogen
- Österreichische Underlyings – Wiener Börse, für deutsche Werte XETRA inkl. Schlussauktion

KO-Regelungen:

Turbo-Zertifikate - Variante A: Strike ≠ Barriere:
- im KO Fall wird das Zertifikat ausgestoppt und vom Handel ausgesetzt
- ein anfallender Restwert wird vom Emittent innerhalb von maximal 3 Stunden Handelszeit ermittelt
- unter extremen Marktbedingungen kann der Restwert des Zertifikates auch Null sein
- maßgeblich für die Höhe des Restwertes ist Verhalten des Basiswertes nach KO
- Einbuchung des Restwertes in Depot binnen drei Bankarbeitstagen erfolgt automatisch


Auszug aus Emissionsbedingungen:

§ 14 - Barriere; Restwert

Abs. 1:
Sobald zu irgend einem Zeitpunkt innerhalb des Zeitraumes vom XX.XX.XXXX bis zum Einlösungstag der Kurs der ADRs XXX (siehe Spalte „Barriere“ im Angebot im Überblick) bzw. der Kurs der Aktien XXX (siehe Spalte „Barriere“ im Angebot im Überblick) erreicht oder unterschreitet (Turbo-Long-Zertifikate) bzw. überschreitet (Turbo-Short-Zertifikate), wird das Zertifikat ausgestoppt, das bedeutet, es wird vom Handel ausgesetzt, bis die Emittentin den Restwert ermittelt hat. Die Umrechnung von US Dollar in Euro erfolgt anhand des offiziellen Tagesfixing der Europäischen Zentralbank.

Abs. 2:
Die Emittentin stellt daraufhin innerhalb von maximal drei Stunden Handelszeit einen Restwert fest, der sich aus der Auflösung des Absicherungsgeschäftes ergibt. Sofern es die Liquidität des Basiswertes erlaubt, kann sich dieser Zeitraum auch wesentlich verkürzen. Unter extremen Marktbedingungen kann der Restwert des Zertifikates Null sein.

Abs. 3:
... Drei Bankarbeitstage danach erfolgt die automatische Auszahlung des Restwertes der Zertifikate durch die Emittentin. Sollte der Tag dieser Auszahlung kein Bankarbeitstag sein, wird er auf den nächsten darauf folgenden Bankarbeitstag verschoben.


Turbo-Zertifikate - Variante B: Strike = Barriere:
- im KO Fall wird das Zertifikat ausgestoppt und vom Handel ausgesetzt
- Zertifikat verfällt auf einen Restwert von 0,001 €
- Einbuchung des Restwertes in Depot binnen fünf Bankarbeitstagen erfolgt automatisch

Auszug aus Emissionsbedingungen:

§ 15 - Barriere; Restwert

Abs. 1:
Sobald zu irgend einem Zeitpunkt innerhalb des Zeitraumes vom XX.XX.XXXX bis zum
Einlösungstag der Kurs des DAX®-Index XXX Indexpunkte („Barriere“; siehe Spalte „Barriere“ im Angebot im Überblick) erreicht oder unterschreitet (Turbo-Long-Zertifikate) bzw. überschreitet (Turbo-Short-Zertifikate), wird das Zertifikat ausgestoppt, das bedeutet, es wird vom Handel ausgesetzt.

Abs. 2:
Der Anleger erhält 5 Bankarbeitstage danach automatisch durch die Emittentin den Restwert in Höhe von EUR 0,001 je Zertifikat ausbezahlt. Sollte der Tag dieser Auszahlung kein Bankarbeitstag sein, wird er auf den nächsten darauf folgenden Bankarbeitstag verschoben.

mrabc
18.11.2003, 19:56
Sal. Oppenheim
Retail Derivative Products
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main

Info-Telefon: +49/0)69-7134-2233
Kontakt-Fax: +49/(0)69-7134-92299
Tel. Kursansage: +49/0)69-7134-2233
eMail: retailproducts@oppenheim.de
Internet: http://www.oppenheim-derivate.de


Handelszeiten:

09.00 Uhr - 22.00 Uhr

KO-Zeiten:

- KO kann nur während der offiziellen Preisfeststellung des maßgeblichen Handelssystems eintreten (bei Turbo-Scheinen mit dem maßgeblichen Handelssystem XETRA nach 17:30 Uhr kein Knock-Out erfolgen
- sollte aufgrund einer Indikation (oder dem Kurs einer Parkettbörse) das Papier nach Handelsende im maßgeblichen Handelssystem ausgeknockt sein, so wird der Handel in diesem Papier vorläufig eingestellt und am nächsten Börsenhandelstag wird in Abhängigkeit von der Kursentwicklung des maßgeblichen Handelssystems das Papier ausgeknockt - oder weitergehandelt

KO-Regelungen:

Turbo-Zertifikate:
- verfallen auf einen Restbetrag von 0,001 €
- Einbuchung in Depot binnen fünf Bankarbeitstagen erfolgt automatisch


Auszug aus Nachtrag zum unvollständigem Verkaufsprospekt:

§ 2 - Einlösungsrecht, Definitionen

Abs. 2:
Das Recht auf Erhalt des Abrechnungsbetrags verfällt vorzeitig, sobald bei Bull Index-Turbo-
Scheinen der Stand des Basiswerts zwischen dem Verkaufsbeginn und dem Bewertungstag (jeweils einschließlich) zu irgendeinem Zeitpunkt während der offiziellen Preisfeststellung für den Index den Knock-Out-Level erreicht oder unterschreitet bzw. bei Bear Index-Turbo-Scheinen erreicht oder übersteigt (das „Knock-Out-Ereignis“). Im Fall des Eintretens eines solchen Knock-Out-Ereignisses wird die Emittentin je Index-Turbo-Schein einen Betrag von EUR 0,001 zahlen.

§ 5 - Berechnung und Zahlung von Geldbeträgen

Abs. 2:
Im Falle des Eintreten eines Knock-Out-Ereignisses wird die Emittentin innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eintritt des Ereignissen jedem Index-Turbo-Schein-Inhaber einen Betrag von EUR 0,001 zahlen.

mrabc
18.11.2003, 19:57
Société Générale
Mainzer Landstr. 36
D-60325 Frankfurt

Info-Telefon: +49(0)69-7174-663
Kontakt-Fax: +49(0)69-7174-672
eMail: german.desk@sgcib.com
Internet: http://www.warrants.com

Basics Turbo Zertifikate (http://de.warrants.com/services/education/abc.php?family=TURBO)
Basics Open End Turbo OS (http://de.warrants.com/services/education/abc.php?family=OETURBO)


Handelszeiten:

09.00 Uhr - 20.00 Uhr

KO-Zeiten:

- deutsche Underlyings nur während der Börsenhandelszeiten
- ausländische Underlyings zu den jeweiligen Börsenhandelszeiten


KO-Regelungen:

Turbo-Zertifikate:
- verfallen auf einen Restbetrag von 0,001 €
- Einbuchung in Depot binnen fünf Bankarbeitstagen erfolgt automatisch

Auszug aus Nachtrag zum unvollständigem Verkaufsprospekt:

§ 1 - Zertifikatsrecht; Aufstockung

Abs. 3:
Das "Knock-out Level" entspricht dem jeweils in der Tabelle angegebenen Knock-out Level. Sollte der von der Festlegungsstelle (§ 9 (1)) berechnete Kurs des jeweils in der Tabelle definierten Index zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Zertifikate (§ 4 Abs. 2) (auch intraday) das Knock-out-Level erreichen oder unterschreiten (Long Zertifikate) bzw. erreichen oder überschreiten (Short Zertifikate), sind die Zertifikate automatisch beendet und das Zertifikatsrecht gemäß Absatz 1 erlischt automatisch, ohne daß es einer gesonderten Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin bedarf ("Knock out"). In diesem Fall beträgt
der Abrechnungsbetrag je Zertifikat automatisch EUR 0,001.

§ 5 - Zahlung des Abrechnungsbetrages

Abs. 1:
Die Zahlung eines gegebenenfalls zu beanspruchenden Abrechnungsbetrages erfolgt am
fünften Bankgeschäftstag in Frankfurt am Main nach dem Fälligkeitstag bzw., falls der Schlußkurs des Index gemäß § 1(4) erst nach dem Fälligkeitstag festgestellt wird, an dem fünften Bankgeschäftstag in Frankfurt am Main nach dem Tag der Feststellung (der "Zahlungstag") an die CBF. Die CBF wird den Zertifikatsinhabern, die vor dem Fälligkeitstag Miteigentumsanteile an dem Inhaber-Sammelzertifikat halten, den Abrechnungsbetrag über ihre Depotbanken vergüten.


Open End Turbo Optionsscheine:
- mit der täglichen Berechnung der Finanzierungskosten ändert sich auch der Finanzierungslevel der OET-OS täglich (Info (http://de.warrants.com/help/oeturbo/index.php))
- der Stop-Loss-Level der OET-OS liegt bei jeweils 3 % über (Long) bzw. unter (Short) dem Finanzierungslevel und wird am 15. jedes Monats angepasst (Info (http://de.warrants.com/help/oeturbo/index.php))
- verfallen auf einen zu bestimmenden Rückzahlungswert
- der Stop-Loss-Indexstand wird innerhalb von drei Stunden nach KO festgelegt
- Rückzahlungswert ergibt sich in etwa nach folgender Formel:
Call: (SL-Indexstand – akt. Finanzierungslevel) x Bezugsverhältnis
Put: (akt. Finanzierungslevel – SL-Indexstand) x Bezugsverhältnis
- Einbuchung in Depot binnen fünf Bankarbeitstagen erfolgt automatisch
- besteht auch die Möglichkeit zum Verkauf bis einen Tag nach KO und somit Vorteil bei der Valutierung

Auszug aus Nachtrag zum unvollständigem Verkaufsprospekt:

§ 1 - Optionsrecht; Aufstockung

Abs. 5:
Sollte der von der Festlegungsstelle (§ 10 (1)) berechnete Kurs des jeweils in der
Tabelle definierten Index zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit der
Optionsscheine (§ 4 Abs. 1) (auch intraday) das Stopp-Loss-Level erreichen oder
unterschreiten (bei Long Optionsscheinen) bzw. erreichen oder überschreiten (bei Short
Optionsscheinen), sind die Optionsscheine automatisch beendet und das Optionsrecht
gemäß Absatz 1 erlischt automatisch, ohne daß es einer gesonderten Kündigung der
Optionsscheine durch die Emittentin bedarf ("Stopp-Loss-Ereignis"). In diesem Fall
entspricht der Abrechnungsbetrag dem von der Optionsstelle festgelegten Stopp-Loss
Abrechnungsbetrag. Der Stopp-Loss Abrechnungsbetrag entspricht mindestens der
Differenz, um die der von der Optionsstelle (§ 7) bei Eintreten des Stopp-Loss-
Ereignisses nach Maßgabe des nachstehenden Satzes bestimmte Indexstand (der
"Stopp-Loss-Indexstand") den Finanzierungslevel gegebenenfalls überschreitet (bei
Long Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (bei Short Optionsscheinen), multipliziert
mit dem Bezugsverhältnis (der "Stopp-Loss Abrechnungsbetrag"). Der Stopp-Loss-
Indexstand wird von der Optionsstelle (§ 7) innerhalb eines Zeitraums von drei
Handelsstunden nach Eintritt des Stopp-Loss-Ereignisses festgelegt, und zwar bei Long
Optonsscheinen anhand minimal des niedrigsten Indexstandes innerhalb dieses
Zeitraums, und bei Short Optionsscheinen anhand maximal des höchsten Indexstandes
innerhalb dieses Zeitraums. Tritt das Stopp-Loss-Ereignis zu einem Zeitpunkt von
weniger als drei Stunden vor dem offiziellen Börsenschluß an der jeweiligen
Maßgeblichen Börse ein, verlängert sich der Zeitraum für die Bestimmung des Stopp-
Loss-Indexstandes entsprechend bis zum unmittelbar folgenden Börsenhandelsstag an
der in der Tabelle angegebenen Maßgeblichen Börse, wobei der Bestimmungszeitraum
insgesamt drei Stunden beträgt. ...

§ 6 - Zahlung des Abrechnungsbetrages

Abs. 1:
Die Zahlung eines gegebenenfalls zu beanspruchenden Abrechnungsbetrages bzw. des
Stopp-Loss-Abrechnungsbetrages erfolgt am fünften Bankgeschäftstag in Frankfurt am
Main nach dem Fälligkeitstag bzw., falls der Schlusskurs des Index gemäß § 1(4) erst
nach dem Fälligkeitstag festgestellt wird, an dem fünften Bankgeschäftstag in Frankfurt
am Main nach dem Tag der Feststellung (der "Zahlungstag") an die CBF. Verkauft der
Optionsscheininhaber die Optionsscheine nach Eintritt eines Stopp-Loss Ereignisses bis
zum Ablauf des ersten Bankgeschäftstages nach dem Eintritt des Stopp-Loss
Ereignisses an die Anbieterin, entfällt der Anspruch auf den Stopp-Loss
Abrechnungsbetrag. Die CBF wird den Optionsscheininhabern, die Miteigentumsanteile
an dem Inhaber-Sammeloptionsschein halten, den Abrechnungsbetrag über ihre
Depotbanken vergüten.

mrabc
18.11.2003, 19:58
still to come... :rolleyes:

Guela
28.07.2004, 21:38
Also Mister,
gehorsam ;) poste ich hier meine Erfahrungen :gomad mit dem KO meines EuroLongs.... :rolleyes:

ich trade nahezu ausschließich Scheine von Lang & Schwarz - die kann ich bis 23 Uhr und am Wochenende handeln, was sich schon mehrfach als Vorteil herausgestellt hat. Außerdem schalten die wirklich so gut wie nie ab, allerdings springen die Kurse in hektischen Zeiten schon mal zwei drei Cent hin- und zwischen zwei Preisabfragen.

Wenn ein Schein KO geht, ist er nicht mehr handelbar - L + S bucht die Scheine dann automatisch aus und zahlt 0,1 Cent wegen der Steuer. Muß man sich aber um nichts kümmern, kommt irgendwann die Abrechnung ...

Bei den Dax-Papieren muß man gut aufpassen, da sie ihre KO-Schwellen immer fünf Punkte über oder unter der Grenze der anderen großem Emis haben. Also Longs z.B. enden auf 30 und 80 ... anstelle von 25 und 75 ... da brauchen sie sich selbst nicht anstrengen, sondern werden von den Großen quasi mitgenommen.

Reicht das ?? ;)

Guela
07.08.2004, 12:36
Ergänzung zum vorigen Posting:

Bei comdirect werden Lang & Schwarz -Scheine vier Werktage später automatisch zum Preis von 0,001 Euro ausgebucht. Die Abrechnung kommt dann per Post.