Matze
21.12.2000, 01:59
Na das wurde aber auch mal Zeit, oder findet Ihr nicht? Vielleicht findet ja noch jemand weitere Info's..
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Trebuchet MS, Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>(20.12.00) Die Deutsche Börse wird Anfang 2001 in zwei Schritten das Regelwerk des Neuen Marktes erweitern. Das hat das Unternehmen am Mittwoch mitgeteilt. Die Neuerungen betreffen vor allem eine Meldepflicht beim Kauf und Verkauf von Unternehmensaktien durch das Unternehmen, dessen Vorstand oder Aufsichtsrat, die zum 1. März in Kraft tritt.
Darüber hinaus sollen ab Januar die Quartalsberichte umfangreicher und weiter standardisiert werden. Außerdem wird die Deutsche Börse ab diesem Termin alle Sanktionen veröffentlichen, die sie bei Regelwerksverstößen gegen Unternehmen verhängt. Die Erweiterung des Regelwerks wird die Transparenz im Neuen Markt weiter verbessern. Volker Potthoff, Mitglied des Vorstands der Deutsche Börse AG betonte, daß die Deutsche Börse das Regelwerk regelmäßig im Sinne des sich dynamisch entwickelnden Neuen Marktes überarbeite. „Mit den Neuerungen, die ab Anfang 2001 gelten, setzen wir wieder ein Zeichen für das Qualitätsmerkmal Transparenz, das den Erfolg des Neuen Marktes ausmacht,“ so Potthoff.
Er wies allerdings auch darauf hin, daß das Regelwerk weder sinkende Kurse noch Fehlverhalten von Emittenten verhindern könne. Im Mittelpunkt der Erweiterung steht die Regelung zur Offenlegung von Wertpapiergeschäften, die so genannte Disclosure of Directors Dealing. Danach ist der Emittent verpflichtet, den Markt unverzüglich über eigene Transaktionen bzw. die Transaktionen der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder auf elektronischem Weg zu informieren. Kurssensitive Informationen sind wie in der Vergangenheit über Ad-hoc-Meldungen anzuzeigen.
Zuwiderhandlungen werden über Sanktionsmaßnahmen geahndet, die von Abmahnungen bis hin zum Delisting reichen. Weiterhin werden die Inhalte der Quartalsberichte erweitert und standardisiert. Die einheitliche Erfassung wichtiger Kennzahlen ermöglicht eine leichtere Konsistenzprüfung und Vergleichbarkeit der Daten. Zudem müssen Quartalsberichte die Bilanz für den Berichtszeitraum enthalten sowie die Zahl der Aktien, die vom Emittenten und den Mitgliedern der Geschäftsführungsund Aufsichtsorgane gehalten werden. Damit steige die Qualität der Berichterstattung weiter, teilte die Deutsche Börse AG mit. (mdl)
[/quote]
Quelle: Internet World (http://www.internetworld.de/index_11160.html)
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Matze
http://www.stock-channel.net
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Trebuchet MS, Verdana, Tahoma, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>(20.12.00) Die Deutsche Börse wird Anfang 2001 in zwei Schritten das Regelwerk des Neuen Marktes erweitern. Das hat das Unternehmen am Mittwoch mitgeteilt. Die Neuerungen betreffen vor allem eine Meldepflicht beim Kauf und Verkauf von Unternehmensaktien durch das Unternehmen, dessen Vorstand oder Aufsichtsrat, die zum 1. März in Kraft tritt.
Darüber hinaus sollen ab Januar die Quartalsberichte umfangreicher und weiter standardisiert werden. Außerdem wird die Deutsche Börse ab diesem Termin alle Sanktionen veröffentlichen, die sie bei Regelwerksverstößen gegen Unternehmen verhängt. Die Erweiterung des Regelwerks wird die Transparenz im Neuen Markt weiter verbessern. Volker Potthoff, Mitglied des Vorstands der Deutsche Börse AG betonte, daß die Deutsche Börse das Regelwerk regelmäßig im Sinne des sich dynamisch entwickelnden Neuen Marktes überarbeite. „Mit den Neuerungen, die ab Anfang 2001 gelten, setzen wir wieder ein Zeichen für das Qualitätsmerkmal Transparenz, das den Erfolg des Neuen Marktes ausmacht,“ so Potthoff.
Er wies allerdings auch darauf hin, daß das Regelwerk weder sinkende Kurse noch Fehlverhalten von Emittenten verhindern könne. Im Mittelpunkt der Erweiterung steht die Regelung zur Offenlegung von Wertpapiergeschäften, die so genannte Disclosure of Directors Dealing. Danach ist der Emittent verpflichtet, den Markt unverzüglich über eigene Transaktionen bzw. die Transaktionen der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder auf elektronischem Weg zu informieren. Kurssensitive Informationen sind wie in der Vergangenheit über Ad-hoc-Meldungen anzuzeigen.
Zuwiderhandlungen werden über Sanktionsmaßnahmen geahndet, die von Abmahnungen bis hin zum Delisting reichen. Weiterhin werden die Inhalte der Quartalsberichte erweitert und standardisiert. Die einheitliche Erfassung wichtiger Kennzahlen ermöglicht eine leichtere Konsistenzprüfung und Vergleichbarkeit der Daten. Zudem müssen Quartalsberichte die Bilanz für den Berichtszeitraum enthalten sowie die Zahl der Aktien, die vom Emittenten und den Mitgliedern der Geschäftsführungsund Aufsichtsorgane gehalten werden. Damit steige die Qualität der Berichterstattung weiter, teilte die Deutsche Börse AG mit. (mdl)
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Quelle: Internet World (http://www.internetworld.de/index_11160.html)
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