Vollständige Version anzeigen : Hab da mal ne Steuerliche Frage?
Jesse Livermore
30.12.2000, 15:49
Hallo,
nachdem ich in letzten Tagen mein Depot ausgemistet habe (wurde leider nicht alles verkauft), stellt sich mir eine steuerliche Frage.
Ich habe in den letzten tagen einmal gelesen das ich steuerliche Verluste im alten jahr nicht mehr geltend machen kann wenn die Valuta 2001 ist.
z.B. Verkauf 28.12.2000 Valuta 02.01.2001
Mir geht es da vorallem um die ausländischen Werte die ich noch im Jahr 2000 zu 100 % geltend machen könnte.
Ist da etwas dran, oder habe ich mich da nur verlesen?
Für eure Antworten im voraus Danke.
Gruß
Jesse
Hallo Jesse,
Verluste aus Verkäufen, bei denen die Valuta erst 2001 ist, kannst Du schon steuerlich geltend machen. Entweder 2001 oder als Rücktrag auf 2000, oder auch als Vortrag auf 2002.
Was Du ansprichst ist wohl das Halbeinkünfteverfahren, das für ausländische Aktien ab 2001 gilt. Das bedeutet, dass Du die Verluste aus ausländischen Aktien, die Du mit Valuta 2001 realisierst, nur noch zur Hälfte steuerlich geltend machen kannst. Insofern wäre es schon sinnvoll gewesen, Deine Verkaufsaufträge wären noch 2000 voll ausgeführt worden.
Kurz gesagt... Du kannst die Verluste steuerlich geltend machen, jedoch nur zur Hälfte. Dies gilt vorerst nur für ausländische Aktien, ab 2002 auch für deutsche Aktien.
Grüße
Brigitte
Jesse Livermore
31.12.2000, 11:40
Wurde auf einem Chattermin aufmerksam gemacht der am 28.12.2000 mit Helmut Pasch, Steuerexperte auf NTV stattfand.
Jesse
Helmut Pasch: Hallo zusammen!
renoev: sind Spekulationsverluste mit ausländischen Aktien (Handel an dt. Börsen) mit anderen Einkunftsarten (z.B. aus nicht selbstständiger Arbeit) bei der Steuererklärung f. 2000 verrechenbar
Helmut Pasch: Leider nein. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar!
renoev: Also kann nur ein Vortrag für evtl. zukünfige Spekualtionsgewinne erfolgen - oder?
Helmut Pasch: Das ist richtig!
Solaris: Gilt das Halbeinkünfteverfahren auch für an deutschen Börsen gehandelte ausl. Aktien?
Helmut Pasch: Die Regelung gilt grundsätzlich für ausländische Aktien!
Tulpe: Hallo Herr Pasch, gilt das Halbeinkünfteverfahren für sämtlich ausländische Aktien oder nur für solche, bei denen das Geschäftsjahr zum 31.12. endet?
Helmut Pasch: Da das Anrechnungsverfahren hier nie galt, müßte das für alle ausländischen Aktien gelten.
teletest: ist es richtig, dass im jahr 2001 die ausländischen aktien für privatanleger nach dem halbeinkünfteverfahren besteuert werden, die inländischen aktien aber noch nach dem alten prinzip? wie erkennt der fiskus bzw. ich, ob es sich um einen ausländischen titel handelt?
Helmut Pasch: Es ist in der Tat richtig, dass zwei Verfahren anzuwenden sind. Ist man sich nicht sicher, ob es sich um ausländischen Aktienbesitz handelt, sind Sie oder der Fiskus gezwungen, sofern man sich nicht sicher ist, sich zu erkundigen, ob es ausländischer Aktienbesitz ist.
gbmuc: Aktienverkäufe werden immer erst zwei Arbeitstage später gutgeschrieben. Gilt für die Verlustgeltendmachung (vor Jahresende) der Verkaufstag oder der Valutatag?
Helmut Pasch: An dem Tag wo sie verkauft haben, haben sie grundsätzlich realisiert. Bankwege werden in aller Regel nicht berücksichtigt. Sie bekommen auch ja nur den Gewinn oder erleiden den Verlust im Werte des Verkaufstages.
Brokerhajo: wollte wissen wie sich das Halbeinkünfteverfahren auf Optionsscheine und Fonds 2001 auswirkt
Helmut Pasch: Auch diese Erträge fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Bezüglich der Einzelregelung verweise ich auf unsere Internetbeiträge zum Downloaden vergangener Sendungen. Hierin können Sie ausführlich nachlesen, wie die Behandlung bei Optionscheinen und bei Fonds ist. Bei Fonds bitte darauf achten, dass hier zukünftig zwischen ausländischen und inländischen Fonds unterschieden wird.
Moderator: Und hier gleich noch mal die Internetadresse: www.ernst-young.de/n-tv (http://www.ernst-young.de/n-tv)
Knorke: Ist es richtig, dass Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften mein persönliches zu versteuerndes Einkommen erhöhen und dann meinen Steuersatz höher liegt, als wenn ich nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erziele? Oder richtet sich der Spekulationssteuersatz nach meinem Einkommenssteuersatz aus nichtselbständiger Arbeit?
Helmut Pasch: Erste Aussage ist richtig! Im Einkommensteuerrecht werden allle Einkünfte zunächst addiert und darauf die Steuer erhoben, d.h. erhöht sich ihr zu versteuerndes Einkommen durch Spekulationsgewinne werden Sie auch in der Progression steigen und mehr Steuern für Ihr geamtes Einkommen zahlen. Es ist ein Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit!
ladyM: allgemeine Frage- Können Sie sich vorstellen, dass die Höchststeuersatz für Private weiter sinkt? Meine Vorstellung wäre eine Höchststeuersatz von etwa 35%.
Helmut Pasch: Sie meinen sicherlich den Ertragsteuersatz. Ich denke, dass mit 2005 (42 %) zunächst das Ende der Fahnenstange der Finanzierbarkeit erreicht ist.
Wobei Sie mit 35 % noch in Ihren Wünschen bescheiden sind. Ich pers. wünsche mir sogar einen noch niedrigeren Steuersatz. Aber Wünsche gehen nun einmal nicht alle in Erfüllung!
Moderator: Lassen Sie uns nun zur Entfernungspauschale kommen. Zu diesem Thema erreichen uns ebenfalls sehr viele Fragen.
JanB: Guten Tag, Herr Pasch! Frage zur Entfernungspauschale: Gelten die 80 Pf pro Kilometer bspw. bei einem Arbeitsweg von 14 Kilometer nur für den 11.-14. Kilometer und für den 1.-10. Kilometer 70 PF, oder können für jeden der 14 km je 80 Pf geltend gemacht werden, also insgesamt 14*80 Pf ? Danke.
Helmut Pasch: Es ist in der Tat so, dass die ersten 10 Kilometer mit 70 Pf und die weiteren mit 80 Pf abgegolten werden, ergo in ihrem Beispiel 11-14. Km erst 80 Pf.
luksus: Frage: Können Anschaffungskosten eines PKWs für den Fall, dass die Entfernungskosten f. d. Weg zur Arbeitsstätte jährlich DM 10 Tsd. überschreiten v. d. Steuer abgesetzt werden ?
Helmut Pasch: Nein, Sie können die Pauschale geltend machen, und eine Pauschale über 10.000 DM geltend machen, wenn Sie einen PKW benutzen.
Snacky: Im nächsten Jahr will mein Mann sich ein neues Fahrzeug kaufen, das er hauptsächlich für Arbeitsfahrten nutzen will.Darf er es als Arbeitnehmer steuerlich absetzen?
Helmut Pasch: Grundsätzlich leider Nein!
mainzer: ich bekomme einmal pro woche eine heimfahrt vom arbeitgeber erstattet, kann ich alle anderen tage mit der neuen km pauschale abrechnen?
Helmut Pasch: An den anderen Tagen können Sie die Pauschale in Anspruch nehmen!
Moderator: Und noch mal zurück zu den Spekulationsgewinnen:
claupe: Wie erfährt das Finanzamt von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften im Internetbanking
Helmut Pasch: Ohne mit dem Zeigefinger hier zu stehen. Das Finanzamt erfährt es von Ihnen, Sie sind vom Gesetz zur Deklaration verpflichtet. Tun Sie es nicht, machen Sie sich der Steuerhintziehung strafbar. Und dies ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt.
gbmuc: Wenn ich heute Aktien verkaufe um Verluste zu realisieren und diese morgen wieder zurückkaufe, reicht es als Argument, wenn z.B. der Rückkaufkurs unter dem Verkaufskurs liegt?
[Dieser Beitrag wurde von Jesse Livermore am 31.12.2000 editiert.]
Hi Jesse,
ich dachte, es ginge Dir um die Werte, die im alten Jahr nicht mehr verkauft wurden, weil die Verkaufsaufträge nicht vollständig ausgeführt wurden?
Ansonsten ging ich davon aus, dass der Valutatag gleich der Verkaufstag ist http://www.stock-channel.net/Board/smilies/confused.gif Bei Comdirect und Consors bekommt man den Verkaufserlös jedenfalls gleich gutgeschrieben. Aber für die Steuer ist das ja eh unerheblich http://www.stock-channel.net/Board/smilies/smile.gif
Grüße
Brigitte
Jesse Livermore
31.12.2000, 12:29
Hallo Brigitte,
es ging mir um die Werte die ich verkauft habe. Z.B. CMRC und SCMM habe ich am 28.12.2000 verkauft, gutgeschrieben (Valuta) wird mir das Geld aber erst am 02.01.2001(Comdirect). Ich war mir da nicht sicher weil ich einmal gelesen habe das der Valutatag entscheidend ist.
Das mit den nichtverkauften ausländischen Werten weiß ich. Die kann ich ab 2001 nur noch zu 50 % geltend machen.
Vielleicht habe ich mich auch nur etwas unklar ausgedrückt http://www.stock-channel.net/Board/smilies/smile.gif
Ciao
Jesse
Hi Jesse,
ich hab das auch schonmal gehört. Ich würde mich aber hier einfach mal blöd stellen. Geb den Handlungstag als Kauf und Verkauf an und fertig. Wenn Du die ganzen Jahre so abgerechnet und erfasst hast, wird Dir kein Finanzbeamter einen Strick drauß drehen. Die sind zwar kleinlich - abe rich glaub da hätten sie es echt schwer!
take it easy
silke
PS: Ab nächstes Jahr da blickt dann eh kein Schwein mehr durch. Wenn ich nur an die schönen Doppel-Listings denke wie Broadvision etc. haha...da bin ich mal gespannt ob die Steuerfritzen sich da soooooooooo auskennen!
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