Ralph
16.10.2000, 13:15
Arbeitsminister will private Internetnutzung am Arbeitsplatz regeln
Der Bundesminister für Arbeit will die private Internetnutzung am Arbeitsplatz regeln. Die neue Richtlinie sehe vor, dass Einzelvereinbarungen oder Tarifverträge das private Surfen am Arbeitsplatz einschränken können. In keinem Fall dürften dadurch betriebliche Belange beeinträchtigt werden, meldet die Wirtschaftszeitung 'Handelsblatt' in ihrer heutigen Ausgabe. Nach dem Entwurf für ein neues Arbeitnehmer- Datenschutzgesetz könnten die Kosten für Mail und WWW-Nutzung den Beschäftigten in Rechnung gestellt werden :( :eek: :mad:, zitiert das Blatt den Referatsleiter des Ministeriums.
Das Gesetz soll es Unternehmen jedoch verbieten, private E-Mails zu kontrollieren und zu protokollieren, welche Internetseiten das Personal nutzt. Bei Verstößen könnten Angestellte wegen Bruchs des Post- und Fernmeldegeheimnisses sogar Strafanzeige stellen. Ausnahmen von dem Datenschutz seien nur bei einem schwerwiegenden Verdacht auf missbräuchliche Nutzung möglich.
Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) hat in dem Zusammenhang heute ihre Forderung nach einem speziellen Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerdaten noch in dieser Legislaturperiode bekräftigt und ihre ausdrückliche Unterstützung der Vorarbeiten des Bundesministeriums für Arbeit erklärt. "Die zunehmende, weitgehend ungeregelte Informatisierung der Arbeitswelt erfordert ein spezifisches Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, mit dem der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt, die Transparenz der Arbeitnehmerdatenverarbeitung gefördert und die Technologieakzeptanz gesichert wird", sagte die stellvertretende DAG-Vorsitzende Ursula Konitzer am Montag in Berlin.
Eine Kontrolle der privaten Nutzung durch den Arbeitgeber müsse grundsätzlich ausgeschlossen sein. Arbeitnehmerdaten sowie personenbeziehbare Daten dürften im Arbeitsprozess nur für eindeutig festgelegte und rechtmäßige Zwecke der Abwicklung zulässiger Rechtsgeschäfte erhoben und weiterverarbeitet werden. Eine Datenauswertung und -verknüpfung, die zur Herstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils des Arbeitnehmers führen könne, sei unzulässig. Zudem dürften ohne Wissen des Arbeitnehmers keine Vorrichtungen zur quantitativen und qualitativen Kontrolle verwendet werden. "Eine moderne wissensbasierte Informationsgesellschaft erfordert gesetzlich gesicherte Online-Rechte für Online-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", forderte die DAG-Vizechefin in einem Statement das de.internet.com vorliegt.
Über die private Nutzung von dienstlichen Internetanschlüsse hatte es in den letzten Monaten immer wieder Diskussionen gegeben. Das kostenlose Surfen am Arbeitsplatz gilt dem Finanzminister als geldwerter Vorteil, der zu versteuern sei. Nach Protesten der Wirtschaft, die den Aufwand durch umständliche Protokollierungs und Abrechnungsverfahren fürchtet, war eine solche Steuer aber nicht eingefordert worden.
Mir scheint, wir Deutschen haben immer noch nicht begriffen ! :mad:
Ralph
Der Bundesminister für Arbeit will die private Internetnutzung am Arbeitsplatz regeln. Die neue Richtlinie sehe vor, dass Einzelvereinbarungen oder Tarifverträge das private Surfen am Arbeitsplatz einschränken können. In keinem Fall dürften dadurch betriebliche Belange beeinträchtigt werden, meldet die Wirtschaftszeitung 'Handelsblatt' in ihrer heutigen Ausgabe. Nach dem Entwurf für ein neues Arbeitnehmer- Datenschutzgesetz könnten die Kosten für Mail und WWW-Nutzung den Beschäftigten in Rechnung gestellt werden :( :eek: :mad:, zitiert das Blatt den Referatsleiter des Ministeriums.
Das Gesetz soll es Unternehmen jedoch verbieten, private E-Mails zu kontrollieren und zu protokollieren, welche Internetseiten das Personal nutzt. Bei Verstößen könnten Angestellte wegen Bruchs des Post- und Fernmeldegeheimnisses sogar Strafanzeige stellen. Ausnahmen von dem Datenschutz seien nur bei einem schwerwiegenden Verdacht auf missbräuchliche Nutzung möglich.
Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) hat in dem Zusammenhang heute ihre Forderung nach einem speziellen Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerdaten noch in dieser Legislaturperiode bekräftigt und ihre ausdrückliche Unterstützung der Vorarbeiten des Bundesministeriums für Arbeit erklärt. "Die zunehmende, weitgehend ungeregelte Informatisierung der Arbeitswelt erfordert ein spezifisches Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, mit dem der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt, die Transparenz der Arbeitnehmerdatenverarbeitung gefördert und die Technologieakzeptanz gesichert wird", sagte die stellvertretende DAG-Vorsitzende Ursula Konitzer am Montag in Berlin.
Eine Kontrolle der privaten Nutzung durch den Arbeitgeber müsse grundsätzlich ausgeschlossen sein. Arbeitnehmerdaten sowie personenbeziehbare Daten dürften im Arbeitsprozess nur für eindeutig festgelegte und rechtmäßige Zwecke der Abwicklung zulässiger Rechtsgeschäfte erhoben und weiterverarbeitet werden. Eine Datenauswertung und -verknüpfung, die zur Herstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils des Arbeitnehmers führen könne, sei unzulässig. Zudem dürften ohne Wissen des Arbeitnehmers keine Vorrichtungen zur quantitativen und qualitativen Kontrolle verwendet werden. "Eine moderne wissensbasierte Informationsgesellschaft erfordert gesetzlich gesicherte Online-Rechte für Online-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", forderte die DAG-Vizechefin in einem Statement das de.internet.com vorliegt.
Über die private Nutzung von dienstlichen Internetanschlüsse hatte es in den letzten Monaten immer wieder Diskussionen gegeben. Das kostenlose Surfen am Arbeitsplatz gilt dem Finanzminister als geldwerter Vorteil, der zu versteuern sei. Nach Protesten der Wirtschaft, die den Aufwand durch umständliche Protokollierungs und Abrechnungsverfahren fürchtet, war eine solche Steuer aber nicht eingefordert worden.
Mir scheint, wir Deutschen haben immer noch nicht begriffen ! :mad:
Ralph