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Kippt heute die Pflegeversicherung?
Um 10 Uhr wird es heute in Karlsruhe spannend. Das Bundesverfassungsgericht wird dann sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Pflegeversicherung verkünden.
Karlsruhe - Der Erste Senat hatte im Juli 2000 exemplarisch über sechs von 76 Verfassungsbeschwerden gegen das 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherungsgesetz mündlich verhandelt. Es wird erwartet, dass die Karlsruher Richter möglicherweise einschneidende Korrekturen an dem vom früheren Bundesarbeitsminister Blüm erarbeiteten Gesetzeswerk fordern werden.
Die Beschwerdeführer zweifeln vor allem die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Einführung einer Volksversicherung an, die 98 Prozent der deutschen Bevölkerung umfasst. Der Gesetzgeber dürfe privat Krankenversicherte nicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichten, hieß es bei der Verhandlung. Dies verstoße gegen die Vertragsfreiheit.
Kritiker hatten zudem geltend gemacht, dass bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung die junge Generation und die Familien überproportional belastet würden. Das erwartete Grundsatzurteil wird nach Angaben des Vorsitzenden des Ersten Senats, Hans-Jürgen Papier, klären, was unter einem "hinreichenden Familienlastenausgleich" zu verstehen ist.
Außerdem müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob die private Pflegeversicherung überhaupt rechtens ist. Sie enthält Komponenten einer privaten Risikovorsorge - wie andere private Versicherungen auch, weist aber zusätzlich eine solidarische Komponente auf. Vertreter der Bundesregierung hatten unterstrichen, dass die Pflegeversicherung unverzichtbar sei.
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,126208,00.html
Auch mal wieder eine Art verdrehtes Rechtsverständnis. Ich gehe davon aus, daß die mit dieser Argumentation nicht durchkommen. Also ein "Kippen" sehe ich nicht. Eine Veränderung der Verteilung aber auch nicht zwangsläufig.
Exor
Sie ist gekippt. Der Gesetzgeber hat bis 2004 Zeit, sich um eine Änderung zu bemühen, damit Familien mit Kindern bevorzugt behandelt werden. Bin gespannt bis die dahinter kommen, das ja nicht jede Familie freiwillig Kinderlos bleibt und wie diese dann zu behandeln sind. Ausserdm wird sich das auch auf die Rentenversicherung durchschlagen, da dort in meinen Augen das gleiche Prinzip herrscht, wie auch eigentlich quer durch unsere Sozielversicherung sich streckt! Alles für'n Arsch, um es mal auf den Punkt zu bringen? Ich glaube nicht, man muss nur ein paar Kleinigkeiten korrigieren und die Mittelverwendung mal genauestens festschreiben, dann werden die auch feststellen, das sogar noch was übrig bleiben könnte in den einzelnen Kassen :eek:
Matze
Entlastung für Eltern
Pflegeversicherung muss geändert werden
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die seit 1995 geltende Pflegeversicherung ist in Teilen verfassungswidrig. Das Gesetz soll nun familienfreundlicher werden.
Karlsruhe - Eltern müssen ab 2005 weniger Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlen als Kinderlose, entschied das Gericht. Die in der sozialen Pflegeversicherung geltende Regelung, wonach Eltern ebenso hohe Beiträge wie Kinderlose zahlen müssen, verstößt nach dem Urteil der Karlsruher Richter gegen die grundgesetzliche Pflicht zur Förderung der Familie. Da Pflegebedürftige auf die Beiträge der nachwachsenden Generation angewiesen seien, profitierten derzeit die Kinderlosen von der Erziehungsleistung der Eltern, hieß es zur Begründung (Az. 1 BvR 1629/94 u. a.).
Der Gesetzgeber müsse die Benachteiligung der Eltern spätestens ab 2005 "im Beitragsrecht ausgleichen", forderten die Karlsruher Richter. Die Übergangsfrist sei deshalb großzügig bemessen, weil "die Bedeutung der Entscheidung auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen" sei. In Betracht kommt dabei vor allem die Rentenversicherung.
Für verfassungswidrig wurde auch erklärt, dass rund 150.000 Menschen von der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind, die in keiner Krankenversicherung Mitglied sind. Für diesen Personenkreis muss bis 2002 eine Beitrittsmöglichkeit geschaffen werden.
In allen übrigen Punkten wurde die Pflegeversicherung für grundgesetzkonform erklärt. Insbesondere scheiterten Privatversicherte, die den Zwang zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung als verfassungswidrigen Eingriff in ihre Privatautonomie rügten. Der Zwang sei durch das Gemeinwohl gerechtfertigt, der Bund habe auch die Gesetzgebungskompetenz gehabt, heißt es in dem Urteil.
Ministerin Schmidt unzufrieden
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zeigte sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pflegeversicherung unzufrieden. "Ich bin nicht überrascht, aber ich hätte es mir anders gewünscht", sagte Schmidt während einer Gewerkschaftsveranstaltung in Berlin. In der Kranken- und Pflegeversicherung gebe es bereits mit der beitragsfreien Mitversicherung für Kinder eine Familienkomponente. Alle Fragen, die die Beitragssätze beträfen, bedeuteten, dass die einen weniger und die anderen mehr bezahlen müssen. Daher hätte sie gehofft, dass alles so bleibe wie zuvor.
Zu den finanziellen Auswirkungen wollte Schmidt noch keine Aussagen treffen. Dies sei noch verfrüht. Der Gesetzgeber habe aber bis 2005 Zeit, das Urteil umzusetzen.
Die Pflegeversicherung war 1995 nach langen Debatten noch unter der Regierung Helmut Kohl in Kraft getreten. Das Urteil der Karlsruher Richter war mit Spannung erwartet worden. Der Erste Senat hatte im Juli 2000 exemplarisch über sechs von 76 Verfassungsbeschwerden gegen das 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherungsgesetz mündlich verhandelt. Zu den Klägern gehörte auch ein verheirateter Vater von zehn Kindern.
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,126208,00.html
Nana Matze, gekippt ist sie nicht und wird es auch nicht. Es müssen (wie bei anderen Gesetzen ebenfalls) Nachbesserung zur sozialen Ausgewogenheit vorgenommen werden. Dies dürfte aber kein Problem sein. Die "kollektive Zwangsversicherung" ist so ziemlich das Beste, was der Sozialstaat hervorgebracht hat. Stell Dir mal vor, Du bräuchtest Dich nicht krankenversichern..... Die Rente soll mal ruhig in einer Einheitsrente münden (mit der finanziellen Beteiligung aller!).
Exor
Das familienfreundliche Karlsruher Urteil zur Pflegeversicherung setzt die Regierung unter massiven Druck
Von Marie-Luise Hauch-Fleck
Für Jürgen Borchert, Sozialrichter in Darmstadt, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung eine späte Genugtuung. Bereits 1993 hatte er in seinem Buch Renten vor dem Absturz die Parteien, die sich damals anschickten, die Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, davor gewarnt, kinderlose und Kinder erziehende Versicherte gleich zu behandeln. Seine Prognose damals: "Trägt der Gesetzgeber dem Zusammenhang von Familie, Kinderlosigkeit und Pflegerisiko nicht Rechnung, dürfte die Pflegeversicherung die verfassungsrechtliche Prüfung in Karlsruhe nicht bestehen." Unbeirrt von derlei Bedenken, verabschiedete die christlich-liberale Regierung gemeinsam mit der SPD-Opposition im April 1994 das neue Versicherungsgesetz "nach dem bewährten Generationenvertrag in der Rentenversicherung".
Seither sind 98 Prozent der Bundesdeutschen gegen das Pflegerisiko zwangsversichert. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt monatlich 1,7 Prozent seines Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Pflegekasse. Nichtberufstätige Eheleute sind, ebenso wie Kinder, beitragsfrei mitversichert. Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch privat pflegeversichern. Vor dem Bundestag hatte der damalige Bundesarbeitsminister selbstsicher erklärt: "Unser Haus, die Pflegeversicherung, steht, ist solide gebaut, wetterfest, geräumig, ohne überzogen zu sein."
Seit Dienstag dieser Woche ist jedoch klar, dass die Konstruktion ziemlich wackelig ist. Denn ohne Wenn und Aber haben die Karlsruher Richter das Beitragssystem der Pflegeversicherung für verfassungswidrig erklärt. Die Tatsache, dass Kinderlose bei gleichem Einkommen genauso viel zahlen wie Kindererziehende, verstößt, so das Diktum der Verfassungshüter, sowohl gegen den Gleichheitsgrundsatz als auch gegen den von der Verfassung vorgeschriebenen besonderen Schutz der Familie. In einem System, das ein in der Regel erst in höherem Alter auftretendes Lebensrisiko per Umlageverfahren finanziere, habe "die Erziehungsleistung konstitutive Bedeutung". Im Klartext: Sie ist ökonomisch genauso wichtig für die Funktionsfähigkeit des Sicherungssystems wie die Geldbeiträge, die die Versicherten entrichten.
Entweder werden Singles oder alte Menschen vergrault
Damit könnte die Pflegeversicherung in heftige finanzielle Turbulenzen geraten. Bis Ende 2004 müssen die Beiträge familienfreundlich geändert werden. Diese Frist haben die Karlsruher Richter der Regierung gesetzt. Gleichzeitig haben sie klargemacht, dass sie eine Entlastung von Vätern und Müttern in fernerer Zukunft nicht dulden - etwa durch höhere Leistungen im Fall der Pflegebedürftigkeit. Der Ausgleich, fordern die Richter klipp und klar, müsse "während der Zeit der Betreuung und Erziehung" erfolgen, und zwar über den Beitrag.
Für die rot-grüne Regierung ist das Urteil so etwas wie ein wahlpolitischer GAU. Denn die von der CDU/CSU-Opposition bereits in den vergangenen Monaten forcierte Debatte über drohende Defizite und steigende Beiträge in der Pflegeversicherung dürfte neue Nahrung erhalten. Tatsächlich waren die Einnahmen in der Pflegeversicherung im vergangenen Jahr mit 32,36 Milliarden Mark niedriger als die Ausgaben in Höhe von 32,61 Milliarden Mark. Nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums wird dies auch in diesem und im kommenden Jahr so bleiben. Erst ab 2003 rechnet die Regierung wieder mit einem Einnahmeüberschuss - unter Status-quo-Bedingungen, also bei einem für alle Versicherten unveränderten Beitragssatz.
Damit steckt die rot-grüne Regierung in der Zwickmühle: Will sie rote Zahlen vermeiden, darf sie nicht nur die Beiträge von Versicherten mit Kindern senken, sondern sie muss gleichzeitig die Beiträge für Kinderlose erhöhen. Das würde nicht nur die kinderlosen Singles und Doppelverdiener als Wähler vergraulen. Unmittelbar nach dem Urteil hat auch schon die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ihre Geschütze gegen eine solche Lösung in Stellung gebracht. Ihr Vorschlag: Wenn Eltern weniger Beiträge zahlen, müssten "die Leistungen dem Einnahmeniveau angepasst werden".
Das ist politisch genauso heikel. Die Leistungen sind so knapp bemessen, dass eine Kürzung die Akzeptanz der Pflegeversicherung in der Bevölkerung gefährden würde. Die ist schon heute "hinsichtlich des Umfangs der bereitgestellten Leistungen" nicht besonders hoch, so das Ergebnis einer groß angelegten empirischen Untersuchung der Arbeitsstelle Rehabilitations- und Präventionsforschung der Universität Hamburg.
Das ist kein Wunder. Anders als die Krankenversicherung, die die Kosten beispielsweise für Operationen zu 100 Prozent übernimmt, ist die Pflegeversicherung von vornherein als eine Art "Teilkaskoversicherung" konzipiert. Die Leistungen sind grundsätzlich begrenzt. So erhält ein Heimbewohner je nach Pflegestufe maximal 2000, 2500 oder 2800 Mark - egal, wie hoch der Pflegesatz tatsächlich ist. Wer sich zu Hause von einem Pflegedienst versorgen lässt, hat Anspruch auf 750, 1800 oder 2800 Mark. Und wer sich von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen lässt, bekommt lediglich 400, 800 oder 1300 Mark monatlich als Pflegezuschuss.
Das aber bedeutet: Je höher der Pflegebedarf, umso größer ist die Lücke zwischen dem, was die Pflege kostet, und dem, was die Versicherung zahlt. So kostet ein Heimplatz für Schwerstpflegebedürftige inzwischen durchschnittlich 5517 Mark. Rund 2700 muss der Versicherte selbst oder die Sozialhilfe zahlen.
Dabei hatten die Befürworter der Versicherungslösung - eine bunte Allianz aus Christ- und Sozialdemokraten, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen - vor allem mit dem Argument geworben, so das Risiko, im Falle von Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig zu werden, zu vermeiden. "Wer sein Leben lang gearbeitet hat und eine durchschnittliche Rente erworben hat, soll wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen", hieß es denn auch in der Gesetzesbegründung.
Statt 80 Prozent, wie noch 1994, sollten, so die Zielvorgabe des Bundesarbeitsministeriums, dank der Pflegeversicherung nur noch maximal 20 Prozent der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen sein. Gerade dieses Ziel ist "mehr oder minder deutlich verfehlt worden", wie die Bremer Wissenschaftler Günter Roth und Heinz Rothgang in einer Studie feststellen. Laut amtlicher Statistik sind rund 35 Prozent aller Heimbewohner nach wie vor Sozialhilfeempfänger, wissenschaftliche Studien kommen sogar auf mehr als 40 Prozent.
Uneingeschränkt zufrieden mit der Pflegeversicherung sind gleichwohl die Kommunen. Als das Gesetz 1994 verabschiedet wurde, entfiel mit 17,7 Milliarden Mark rund ein Drittel der gesamten Sozialhilfeausgaben der Städte und Gemeinden auf die Hilfe zur Pflege. Dabei schlugen die Heimkosten allein mit 16 Milliarden zu Buche. Inzwischen sind es nur noch sechs Milliarden Mark. Würden die Leistungen gekürzt, dürften die Ausgaben wieder steigen.
Das Karlsruher Urteil bringt die rot-grüne Regierung aber nicht nur in Sachen Pflegeversicherung in die Bredouille. Dass Karlsruhe Fristen setzt, ist nicht ungewöhnlich - die höchstrichterliche Begründung für die relativ großzügige Bemessung des Zeitraums allerdings schon. Der Senat habe dabei berücksichtigt, heißt es, dass "die Bedeutung des vorliegenden Urteils auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen sein wird".
Der sibyllinische Hinweis hat in der SPD-Fraktion bereits für erhebliche Unruhe gesorgt. Die Rentenversicherung, beruhigte Arbeitsminister Walter Riester die Abgeordneten, sei davon nicht tangiert. Das sieht Gesundheitsministerin Ulla Schmidt aber offenbar anders: "Ich denke, dass sich das auch auf die anderen Sozialsysteme auswirkt."
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http://www.zeit.de/2001/15/Wirtschaft/200115_pflege.html
Das Karlsruher Urteil kollidiert mit den traditionellen Prinzipien des Sozialstaats.
So überzeugend die Richter begründet haben, warum die Sozialbeiträge künftig an die Kinderzahl gekoppelt werden sollten, so schwierig wird es nun, die Juristenidee in Paragrafen zu gießen. Schon bei ihren ersten Planspielen war den Beamten in Gesundheits- und Arbeitsministerium schnell klar: Was Karlsruhe da gefordert hat, passt schlecht zu den traditionellen Prinzipien der Sozialversicherung - von den Regierungszielen ganz zu schweigen.
Würden die Beitragssätze zum Beispiel einfach nach der Kinderzahl gestaffelt - der erste Vorschlag nach dem Urteilsspruch -, würde das auf dem Arbeitsmarkt zu kuriosen Verwerfungen führen. Weil die Unternehmen die Beiträge zur Hälfte mitbezahlen, hätten die Betriebe künftig für Erziehende geringere Lohnkosten als für Kinderlose.
Das Konzept war rasch vom Tisch. Stattdessen planen die Sozialpolitiker nun, einen neuen Freibetrag einzuführen. Eltern könnten danach die Mindest-Lebenshaltungskosten eines Sprösslings von 7000 Mark jährlich nicht nur bei der Steuer, sondern auch bei den Sozialbeiträgen absetzen. Für einen Durchschnittsverdiener mit einem Kind hieße das: Statt auf sein Bruttogehalt von 50 000 Mark bräuchte er künftig nur für ein Einkommen von 43 000 Mark Pflege-, Kranken- oder Rentenbeiträge abzuführen. Die Kosten für den Arbeitgeber blieben gleich, aber der Versicherte würde Sozialabgaben in Höhe von rund 1200 Mark jährlich sparen.
Ein ähnliches Modell legt diese Woche der CDU-Sozialexperte Andreas Storm vor. Das erste durchgerechnete Konzept für einen "Familienrabatt" in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sieht vor: Wer Kinder erzieht, erhält einen Beitragsnachlass von zehn Prozent je Kind. Die vierköpfige Familie eines Durchschnittsverdieners würde das im Monat um rund 181 Mark an Sozialbeiträgen entlasten. Finanzieren will Storm die Vergünstigung mit Hilfe einer neu zu schaffenden "Familien-Solidar-Versicherung", in die Arbeitgeber und kinderlose Beschäftigte gemeinsam rund 1,2 Prozent der Löhne einzahlen sollen.
Das ist der Haken des Karlsruher Richterspruchs: Was Familien und Alleinerziehenden zusätzlich netto in die Tasche fließt, fehlt auf der anderen Seite den Sozialversicherungen. Allein der Pflegekasse, schätzen Regierungsexperten, entzöge die neue Babyhilfe etwa 1,6 Milliarden Mark, bei der Rente fiele sogar der zehnfache Betrag aus.
Um die Lücken zu stopfen, bleiben der Regierung zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Steuern erhöht oder die Sozialbeiträge - beides keine besonders erfreulichen Alternativen. Schließlich hatte die Regierung gerade erst bekräftigt, in den nächsten Jahren die Abgaben weiter senken zu wollen.
Kollidieren würde das Konzept auch mit zahlreichen heiligen Prinzipien des Sozialstaats. So galt in der Rentenversicherung bislang der eherne Grundsatz, dass es für gleiche Beiträge auch gleiche Leistungen geben muss. Dieses "Äquivalenzprinzip", wie es die Sozialexperten gern nennen, wäre durchbrochen, wenn Eltern sich mit niedrigeren Beiträgen dieselben Leistungen sichern könnten wie Kinderlose.
Doch es gibt noch mehr Widersprüche. Nach dem Karlsruher Urteil würde der Beitragsrabatt nur für Arbeiter und Angestellte gelten, nicht aber für Beamte. Logisch ist das freilich nicht. Denn auch der Staatsdiener-Sohn wird einmal die Rentenkasse füllen, wenn er später einen Job in der freien Wirtschaft annimmt.
Ähnlich widersinnig wirkt, dass eine Umsetzung des Richterspruchs gerade die betuchtesten Singles aus manchem Sozialstaatszweig vertreiben könnte. Gutverdiener nämlich können wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich gegen Krankheit und Pflegerisiko versichern wollen. Hebt die Regierung nun zum Ausgleich der Kinderhilfe den gesetzlichen Pflegebeitrag an, würden noch mehr Versicherte zur privaten Konkurrenz wechseln als bisher schon. Den Nachteil hätten vor allem kinderreiche Familien, die in der gesetzlichen Pflegekasse bleiben müssen.
Schon reift unter den Sozialpolitikern die Erkenntnis: Soll der Richterspruch wirklich umgesetzt werden, muss der Sozialstaat tief greifender umgebaut werden als anfangs gedacht. "Der logische Schritt wäre eine Volksversicherung, in die auch Beamte und Selbständige einbezogen werden", fordert etwa der Darmstädter Sozialexperte Bert Rürup.
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http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,127186,00.html
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