Vollständige Version anzeigen : Mietrecht
Mieterrechte werden gestärkt
Die Mietrechtsreform der Bundesregierung hat am Freitag im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Berlin - Damit werden die Rechte von Millionen Mietern gestärkt und das zersplitterte deutsche Mietrecht vereinfacht. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gegen das Gesetz anzurufen, fand keine Mehrheit. Das neue Gesetz soll am 1. September in Kraft treten.
Der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) kritisierte, die Neuregelungen seien nicht ausgewogen. Es sei nötig, Mieterschutz und Vermieterinteressen gleichermaßen zu berücksichtigen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Eckhart Pick (SPD), und NRW-Justizminister Jochen Dieckmann (SPD) wiesen die Vorwürfe zurück. Vermieter seien grundsätzlich in einer stärkeren Position als die Mieter. Das Gesetz enthalte faire und ausgewogene Lösungen.
Der Mieter hat künftig mehr zu sagen
Zu den wichtigsten Neuregelungen gehören eine Senkung der Obergrenze für Mieterhöhungen, eine Änderung der Kündigungsfristen zu Gunsten der Mieter und eine Stärkung des Verfahrens zur Ermittlung von Vergleichsmieten. Die neuen Bestimmungen greifen nach Auskunft des Bundesjustizministeriums auch in bestehende Mietverträge ein, sofern in ihnen nicht konkret Gegenteiliges von beiden Seiten vereinbart wurde.
Bisher betrugen die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter gleichermaßen maximal zwölf Monate. Im Interesse beruflicher Mobilität, aber auch für den Fall eines notwendigen Umzuges in ein Alten- oder Pflegeheim wird die Frist für die Mieter auf einheitlich drei Monate begrenzt. Für den Vermieter beträgt sie künftig maximal neun Monate. Die so genannte Kappungsgrenze der möglichen Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren wird von 30 auf 20 Prozent der Kaltmiete gesenkt. Obergrenzen sind die örtlichen Vergleichsmieten.
Streitpunkt Vergleichmiete
Zur Ermittlung der Vergleichsmieten, an denen sich die Mietpreise orientieren, soll künftig ein "qualifizierter Mietspiegel" erarbeitet werden, der sich an wissenschaftlichen Grundlagen orientiert. Das Recht, nach dem Tod des Mieters den Mietvertrag fortzusetzen, soll über Ehegatten und Familienangehörige hinaus auch auf andere Lebensgemeinschaften, auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, ausgedehnt werden. Erstmals sind auch die Rechte von Behinderten ins Mietrecht aufgenommen worden. Sie sollen bei Vorliegen eines "berechtigten Interesses" vom Vermieter die Genehmigung für bauliche Veränderungen auf eigene Kosten verlangen können.
gefunden in:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,133215,00.html
Rechte des Vermieters
Für den einen ist der Mangel wichtig, für den anderen nichtig.
Wie Vermieter auf Mietminderungen reagieren können.
Schränkt ein Mangel den „Gebrauch der Mietsache“ ein, darf der Mieter weniger Miete zahlen. Er muss wie folgt handeln:
1. Der Mieter muss den Mangel seinem Vermieter sofort mitteilen.
2. Der Mieter muss dem Vermieter eine angemessene Frist setzen, in der der Schaden behoben werden kann. Ausnahme: Ist „Gefahr in Verzug“ - Wasser schießt aus dem Rohr, darf der Mieter sofort den Handwerker kommen lassen.
3. Erst wenn der Vermieter nichts tut, kann der Mieter aktiv werden und den Auftrag an Profis vergeben. Auch wenn die Rechnung den Mieter als Empfänger nennt, muss der Vermieter zahlen.
Weitere Artikel:
Mietminderung
- Reaktionen des Mieters
Ordnungsgemäßes Verhalten
- Streit über den Mangel
Wenn Vermieter und Mieter uneinig sind
- Sicherheiten für den Vermieter
Ausmaß des Mangels verringern
- Mangelerscheinungen
Schlechterer Wohnwert, weniger Miete
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/immobilien/mietenvermieten/45228&datei=index.php
Ein Thema das mich brennend interessiert :rolleyes:
Hat zufälligerweise jemand Infos, was zu tun ist, wenn man einen Mieter los werden will? In meinem Fall handelt es sich um eine Einliegerwohnung im UG meines Einfamilienhauses, die vermietet ist. Einerseits habe ich gehört, dass bei so einer Konstellation die Kündigung durch den Vermieter kein Problem sein dürfte, da er in seinem Einfamilienhaus das Recht auf ungestörtes Privatleben und Nutzung all seiner Räume hat. Andererseits hat mir mein Mieter bereits mit Schadensersatzforderungen gedroht, falls er keine vergleichbar günstige Wohnung im Anschluss findet (der hat eh einen an der Klatsche, meint das völlig ernst).
Was ist denn nun richtig :confused: Momentan denke ich gerade wieder weniger an die Kündigung von dem Kerle, weil er zur Zeit grad erträglich ist. Aber er hat als mal Phasen, wo er mir den letzten Nerv raubt mit seinem ständigen Geklingele und dauerndem was haben wollen :o ... und wenn wir schon beim Thema sind...
Grüße
Brigitte
@brigitte
Unternehmer und Vermieter sind die Melkkühe und die Idioten der Nation. Allerdings mit deinem Kündigungsgrund wirst du nicht sehr weit kommen. Der Kündigung muß auch bei Einliegerwohnung ein berechtigtes Interesse zu Grunde liegen :
- Eigenbedarf mit Nachweis (Ein weiteres Kind kommt hinzu, Kind ist Erwachsen und will eigene Wohnung, ....)
- mehrer Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens
Ansonsten läuft du Gefahr, das sich der Mieter mit Widerspruch auf Grund sozialer Härte rauswindet. Bei dem anschließenden Gerichtsverfahren zählen auch nur die Gründe, die im Kündigungsschreiben angegeben sind.
Bei dem Mieter, den du geschildert hast, würde ich auf jeden Fall zu Rechtsanwalt gehen.
Eine weitere Masche wäre eine Mietänderungskündigung. Hier muß man bestimmte Formalien genauestens einhalten. Event. hier auch einen RA beauftragen.
poor brigitte :cry
Hi Brigitte,
hast Du ein Arbeitszimmer/Büro?? Sicherlich brauchst Du eins, um darin deine berufliche und betriebliche Tätigkeit auszuüben, gell? Also benötigst Du die Räumlichkeiten für deine Erwerbstätigkeit (bzw. zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs in dieselbige...., falls noch nicht geschehen ;) ), also konkreter Eigenbedarf.....
Viel Glück..... :)
Liebe Grüße
Danke Euch beiden :)
Wohl doch schwieriger als ich eigentlich dachte. Eigenbedarf, ja das wäre vielleicht eine Möglichkeit. Ich muss das wohl wirklich mal alles mit einem RA besprechen.
Was die Kündigungsgründe angeht... Sein Generve (Klingeln an meiner Tür zu allen Tages- und Nachtzeiten... mal braucht er Zahnpasta, mal ein Handtuch, mal mein Telefon und und und :o ) ist nicht das einzige was mich stört. Der Kerl ist einfach unverschämt. Hat z.B. die Erlaubnis meinen Schuppen zu nutzen um sein Fahrrad unterzustellen... seither sieht es im Schuppen aus als hätte eine Bombe eingeschlagen und mein eigenes Zeugs krieg ich nicht mehr unter. Meine Kellerräume wollte er auch schon in Beschlag nehmen, da hab ich aber massiv gemeutert. Und vor ein paar Monaten hat er eine von seinen vielen Freundinnen hier angemeldet, hab davon erst erfahren als die Gemeinde die Müllrechnung für eine Person mehr geschickt hat... und nu weiß ich nicht mal wie ich die Person wieder bei uns abmelden kann, zumal sie ja gar nicht hier wohnt... und ich weiß nicht mal, wo ich sie erreichen kann. Och ich könnte noch etliche Stories erzählen, der Kerl ist eine einzige Katastrophe :( Vernünftig reden kann man mit ihm nicht, er ist grundsätzlich immer im Recht und meinen Bitten (wie z.B. die Tuss hier abmelden) folgt er grundsätzlich nicht.
Ich wende mich an einen Anwalt, dank Euch.
Grüße
Brigitte
Hi Brigitte,
das hört sich echt abenteuerlich an.... Was es alles gibt :(
Sofern er eine zweite Person angemeldet hat, hättest du im Gegenzug das Recht, die Nebenkosten um eine weitere Person zu erhöhen (Müllabfuhr, Kanalgebühren, Abwassergebühren, Wasser falls keine eigene Wasseruhr für die Einliegerwohnung, etc.). Außerdem ist er verpflichtet, dir eine Kopie der Anmeldung der zweiten Person zu überlassen.... :eek: Darüber wird dich der Anwalt sicherlich aufklären - da mußt du dringend hin! (schon allein wegen der langen Kündigungszeit...) - das ist ja kein Zustand :gomad
Wirklich ein schwieriges Thema. Google weiß anscheinend wenig darüber.
Gut, dass du dich so gut auskennst Lisa. :)
Danke, Lisa, und dir Brigitte viel Erfolg.
Liebe Grüße
Eliska:)
Danke Lisa für die Tipps. Ja, ein Anwalt ist wirklich nötig.
Die Nebenkosten rechne ich schon die ganze Zeit dummerweise zum größten Teil anhand der Wohnfläche ab (etwas mehr als 2/3 ich, der Rest er), daran ändert dann auch eine weitere Person nichts. Müllkosten legt allerdings die Gemeinde anhand der Personenanzahl fest, und das Wasser geht nach Gebrauch, das ist wohl das einzige, woran zu rütteln ist... wobei der Wasserverbrauch ja auch nicht steigt, da die Frau ja gar nicht wirklich hier wohnt.
Was die Anmeldung der Frau angeht... diesbezüglich hat mir die Gemeinde erklärt, dass es mittlerweile nicht mehr verlangt wird, dass der Vermieter die Anmeldung unterschreibt (so wie ich das noch kenne von früher). Dass der Mieter dennoch verpflichtet ist, mich davon zu unterrichten, halte ich jedoch schon für sehr wahrscheinlich. Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich davon über die Müllrechnung erfuhr, kann ja wohl nicht wahr sein sowas... ich muss doch von irgendwoher das Recht haben zu wissen, wer in meinem Haus angemeldet ist :o
Na gut, ich kläre das ab.
Liebe Grüße
Brigitte
Schwangerschaft oder ein bevorstehendes Examen können eine Wohnungskündigung außer Kraft setzen.
Selbst wenn sie rechtens ist, kann man sich gegen eine Kündigung in bestimmten Fällen wehren: mit Hilfe der so genannten Sozialklausel. Sie besagt, dass Mieter „die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen“ können, wenn dessen „vertragsgemäße Beendigung für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist“ (BGB § 574).
Härtegründe
Gerichtlich anerkannte Härtegründe sind:
- hohes Alter,
- Invalidität,
- Gebrechlichkeit oder schwere Erkrankung,
- körperlicher und seelischer Schwächezustand,
- lange Mietdauer und Verwurzelung in der Wohngegend,
- Schwangerschaft,
- geringes Einkommen oder
- das bevorstehende Examen.
Passende Ersatzwohnung
Eine solche Härte liege auch dann vor, wenn „angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann“. Dann dürfe man eine Fortsetzung des Mietverhältnisses so lange fordern, „wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände“ angemessen sei.
Als „angemessener“ Ersatzwohnraum komme „nur eine Wohnung in Betracht, die nach Größe und Ausstattung eine menschenwürdige Unterbringung aller zum Haushalt gehörenden Mitglieder gewährleistet“, weiß man beim Deutschen Mieterbund (DMB).
Auf eine Obdachlosenunterkunft, ein Alten- oder Pflegeheim braucht sich der Mieter nicht verweisen lassen.
Form des Widerspruchs
Seinen Widerspruch gegen die Kündigung muss er schriftlich erklären und den Brief eigenhändig unterschreiben. Dem Vermieter muss das Schreiben spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugehen.
Alte Mieter mit starken Rechten
Vor allem bei der Kündigung von Wohnungen älterer Menschen ergibt sich, folgt man den Fällen, die zum Prozess führen, bundesweit ein nahezu einheitliches Bild: Die Richter erkennen zwar an, dass der Eigentümer einer Wohnung grundsätzlich auch ein Recht darauf hat, darin zu wohnen und dem Mieter wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Gleichzeitig aber stellen viele Juristen darauf ab, dass ältere Menschen, zumal wenn sie gebrechlich sind, weiterhin in der Wohnung bleiben dürfen.
So führte beispielsweise der Widerspruch einer 89-Jährigen gegen eine Eigenbedarfskündigung „zur Fortdauer des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit“. Die alleinstehende Frau wohnte seit mehr als 20 Jahren in der Wohnung und war zu 80 Prozent schwerbehindert (Landgericht Essen, Az. 15 S 448/98). Das Landgericht Zwickau belehrte den Erwerber einer Mietwohnung, in der ein älterer Mieter wohnte, „dass das deutsche Mietrecht ein soziales“ sei und gerade ältere Menschen nicht ohne weiteres aus einer Wohnung gekündigt werden könnten . (Az. 6 S 152/97
alo
SZ
prima,
als ich zur miete wohnte rief ich beim blöden vermieter an, der hat dann alles gemacht.
heute ist es schwachsinn eine wohnung oder haus zu vermieten.
1. du bekommst kaum noch gute mieter
2. hast du mal eine "mieter-bazille" bekommst du sie anscheinend nie wieder los.
aber klasse, den mietausfall und die renovierung von bis zu über 10.000€ kann
ja der blöde vermieter prima absetzen. :gomad
wer will den da noch in doof-land wohnungen bauen???:dd
ich habe von diesem doof-land langsam so die faxen dicke........... :gomad :gomad :gomad :gomad
Sabbel, wen´s trifft, den trifft´s hart.:(
Mit meinem Vermieter habe ich ein äußerst harmonisches Verhältnis zu beiderseitigem Nutzen. Und ich denke, es gibt noch Millionen anderer Mieter wie mich. Man kann doch nicht wegen einiger fauler alle Äpfel verdammen.
Genauso, wie es miese Mieter gibt, gibt es auch miese Vermieter.
Und es tut mir sehr leid, wenn du Pech bei deiner Auswahl gehabt hast.
Obwohl ich eine ähnliche Reaktion eines Hausbesitzers irgendwie geahnt hatte, habe ich den Artikel gepostet. Grund: Ich finde, jeder sollte Bescheid wissen - und zusätzlich einen entsprechenden Rechtschutzvertrag haben.
Totschweigen schafft Gesetze und Regelungen nicht aus der Welt.
Gruß
Eliska
hallo Eliska,
meine überschrift war ein aufhänger und nicht persönlich gemeint.
"willst du ärger? vermiete doch einfach ..... "
natürlich hast du recht, wenn du sagst, dass deine infos für beide parteien von bedeutung sind. ich danke dir auch dafür. nur die überregulierung in doof-land nimmt langsam erschreckende auswüchse an.
ich habe auch schon sehr schlechte erfahrung mit mietern gemacht,
und auf den verlusten von über 10.000€ bleibe ich trotzdem zum grössten teil sitzen. :gomad
ich schalte jetzt auch schon vorher die schufa-auskunft ein.;)
ich mache z.z. aber auch mit mietern wieder die besten erfahrungen. :)
fragt sich nur wie lange noch?
mfg sabbel:-)
Ich bin zur Zeit auch auf der Suche nach einem Mieter.... :)
Aber wenn ich das hier lese, dann vergeht mir die Lust danach :gomad
Also, mach ich aus der Wohnung doch eine Herberge für meine Gäste :lach
Wer schaut mal vorbei?
:cool:
Original erstellt von LISA
Ich bin zur Zeit auch auf der Suche nach einem Mieter.... :)
Aber wenn ich das hier lese, dann vergeht mir die Lust danach :gomad
Also, mach ich aus der Wohnung doch eine Herberge für meine Gäste :lach
Wer schaut mal vorbei?
:cool:
vermiete möbliert. deine alten möbel kannst du dann steuerlich absetzen.:dd
auch ist der kündigungsschutz nicht so stark.;)
aber eine scn-herberge ist natürlich eine bessere idee.:)
aber nur, wenn du sat-tv und dsl internet-flat-anschluss hast.:dd
Sabbel, unter Menschen menschelt´s eben manchmal - so ist eben das Leben.
Nur schlecht, wenn man dann aufeinander angewiesen ist.
Wie groß deine Chancen sind, dass dir die besten Erfahrungen erhalten, weiß ich nicht - aber wer sich wohl in seiner Wohnung und bei seinem Vermieter fühlt, bleibt gerne.
Gruß
Eliska:)
Sabbel,
die Wohnung setze ich so oder so ab.... :cool:
Ein paar Möbelstücke liegen da auch noch rum, sogar eine top-Einbauküche :rolleyes:
SAT-Schüssel ist auch da, T-dsl ebenso :cool:
Die Glotze müßt ihr selber mitbringen :dd
Dafür kann ich recht gut kochen.... :hihi
Und Landluft gibt's umsonst.... :rolleyes:
:cool:
Original erstellt von Eliska
Sabbel, unter Menschen menschelt´s eben manchmal - so ist eben das Leben.
Nur schlecht, wenn man dann aufeinander angewiesen ist.
Wie groß deine Chancen sind, dass dir die besten Erfahrungen erhalten, weiß ich nicht - aber wer sich wohl in seiner Wohnung und bei seinem Vermieter fühlt, bleibt gerne.
Gruß
Eliska:)
Eliska, das mag alles richtig sein,:)
aber ich vermiete zum teil auch gewerblich. und da kannst du was erleben.
aber auch privat ist da die hölle los. :gomad
ich baue nie wieder zum vermieten. total unrentabel. nur der nemax ist schlimmer. :lach
ich kann nur warnen. wer eine rentabilitätsberechnung für eine mietwohnung ohne deftigen mietausfall macht, soll sein geld lieber zur diba, diraba oder sonst wo fest anlegen.;)
das ist nur meine kleine bescheidene meinung.;)
Original erstellt von LISA
Sabbel,
die Wohnung setze ich so oder so ab.... :cool:
Ein paar Möbelstücke liegen da auch noch rum, sogar eine top-Einbauküche :rolleyes:
SAT-Schüssel ist auch da, T-dsl ebenso :cool:
Die Glotze müßt ihr selber mitbringen :dd
Dafür kann ich recht gut kochen.... :hihi
Und Landluft gibt's umsonst.... :rolleyes:
:cool:
na das nenne ich mal ein angebot. :)
........und das alles steht im stuttgarter raum???:dd
und übe schon mal "krustenbraten", das kommt hier immer sehr gut an.:dd
und landluft bei dem börsenmief hat noch nie geschadet.;)
Ich hole den Thread mal wieder hoch, weil ich schon wieder Ärger mit dem selben Mieter habe :(
Die ohne mein Wissen von ihm in meinem Haus angemeldete Mieterin ist zwar mittlerweile wieder abgemeldet (drum war ich auch bislang bei keinem Anwalt, ließ sich so regeln)... aber nu hat er eigenmächtig einen Gewerbebetrieb hier angemeldet. Und ich erfahre diese Sachen immer erst von der Kreisverwaltung, die wollen mir jetzt eine riesen Mülltonne wegen dem Gewerbebetrieb hinstellen. Natürlich muss der Mieter für die Mehrkosten der großen Tonne aufkommen (ich hoffe zumindest, dass er diesbezüglich einsichtig ist und mir die Kosten erstattet)... aber langsam reichts mir, dass ich hier ständig neue Tonnen und neue Rechnungen bekomme :o Außerdem will ich keine riesen Tonne in meiner Einfahrt stehen haben... das hier ist ein Wohn- und kein Gewerbegebiet :gomad
Darf denn der Mieter einfach so, ohne mich zu fragen, seine von mir gemieteten Räume als Gewerberäume benutzen?? Weiß dazu jemand von Euch etwas?
Mensch nervt mich der Kerl. Zum 1.1. kriegt er jedenfalls mal eine saftige Mieterhöhung, vielleicht zieht er dann freiwillig aus :mad: :mad:
Grüße
Brigitte
Original erstellt von Brigitte
.....
Darf denn der Mieter einfach so, ohne mich zu fragen, seine von mir gemieteten Räume als Gewerberäume benutzen?? Weiß dazu jemand von Euch etwas?
.....
Grüße
Brigitte
Ohne Dein Einverständnis darf er das nicht!
Nein, darf er nicht, Brigitte.
Wenn Ihr einen gewöhnlichen Mietvertrag abgeschlossen habt, berechtigt dieser unter Zahlung des Mietzinses lediglich zur privaten Nutzung der Wohnung. Für teilgewerbliche Nutzung ist Dein Einverständnis notwendig, hierbei darfst Du für den/die gewerblich genutzten Räume mehr Miete/qm berechnen, bei voll gewerblicher Tätigkeit muß ein Gewerbemietvertrag geschlossen werden, indem die MwSt. extra ausgewiesen wird. (Formulare im Schreibwarenladen)
Also, dann heiz ihm mal schön ein... ;)
Danke Euch beiden :) :) Dachte ich mir doch fast, dass er das nicht so einfach darf. Gut, dann versuche ich jetzt mal rauszufinden, wie viel mehr Miete ich für den Gewerbebetrieb verlangen kann. Da er ein Pennyfuchser ist könnte ich mir vorstellen, dass er von sich aus dann auszieht. Die Hoffnung hatte ich ja schon alleine dadurch, dass ich die Miete an den ortsüblichen Mietspiegel anpasse. Aktuell wohnt er 3-4 DM pro qm billiger als üblich.
Liebe Grüße :)
Brigitte
... ahja, und natürlich versuche ich auch ihm zu kündigen, falls der Gewerbebetrieb als Aufhänger dafür ausreicht :D
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