Eliska
23.05.2001, 23:44
Peinlich, das Ganze. Eigentlich sogar doppelt peinlich: Unternehmen des Neuen Marktes haben einmal mehr ihre mangelnde Professionalität unter Beweis gestellt; und die Deutsche Börse, verantwortlich für das Wachstumssegment, erweist sich als zahnloser Tiger.
Mit Eintritt in den Neuen Markt verpflichtet sich eine Aktiengesellschaft, ihren Jahresabschluss spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. So sieht es das Regelwerk der Deutschen Börse vor.
In diesem Jahr sind 28 der insgesamt 340 Unternehmen des Neuen Marktes dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Das sind gut 8 Prozent. Drei der betreffenden Unternehmen - EM.TV, Softmatic und Sunburst - haben selbst die vierwöchige Fristverlängerung überschritten. EM.TV hat den Jahresabschluss Anfang dieser Woche vorgelegt, Softmatic und Sunburst bleiben ihn weiter schuldig.
Gegen alle diese Gesellschaften hat die Deutsche Börse ein Sanktionsverfahren eingeleitet. Die Möglichkeiten der Ahndung reichen von einer Abmahnung über eine Geldbuße von maximal 100.000 Euro bis zum Delisting, sprich: dem Rauswurf aus dem Neuen Markt. - Fragt sich nur, was solche Maßnahmen bewirken können?
Knöllchen-Sanktionen
Eine Abmahnung entlockt den Vorständen der betroffenen Unternehmen allenfalls ein müdes Lächeln. Eine Geldbuße dürfte eine ähnliche Wirkung haben. Selbst 100.000 Euro können die meisten Gesellschaften aus der Portokasse zahlen. Beim Börsengang haben sie ein Vielfaches eingenommen. Und bei Pleitekandidaten wie Sunburst fällt eine weitere Forderung ohnehin nicht ins Gewicht. Das Insolvenzverfahren ist bereits beantragt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Sanktionen erst ausgesprochen werden, wenn der Jahresabschluss tatsächlich nachgereicht wurde. Zu einer zügigen Behebung des Versäumisses trägt dieser Umstand wohl kaum bei. Das Ausmaß der Ahndung bemesse sich nach der Länge der Überfälligkeit, begründet die Deutschen Börse ihr Vorgehen. Ein Zyniker könnte kommentieren: Warum sollte das Unternehmen dann überhaupt nachreichen? Ohne Jahresabschluss auch keine Strafe!
Bleibt als einzig wirkungsvolles Druckmittel das Delisting. Ein Eiertanz für die Deutsche Börse: Einerseits steht mit der Mißachtung des Regelwerkes nicht nur der Ruf des Neuen Marktes auf dem Spiel, sondern auch ihr eigener. Andererseits ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Und natürlich bedeutet ganz nebenbei jede gelistete Gesellschaft auch eine Einnahmequelle für die Betreiber des Neuen Marktes. Ganz zu schweigen von der Geldbuße, die direkt dem Vermögen der Deutschen Börse zugute kommt.
Deshalb werden säumige Unternehmen wohl allenfalls mit mehr oder weniger hohen Knöllchen rechnen müssen. Im Besitz des Führerscheins dürften sie bleiben. So hat es die Deutsche Börse auch bereits verlauten lassen: "Der Schwerpunkt wird auf Geldstrafen liegen." - Zu einer verantwortungsbewussteren Fahrweise in Sachen Informationspolitik wird das nicht beitragen.
Von Frank Markowski
http://www.gatrixx-finanztreff.de/gatrixx/news.htm?id=10062735&sektion=Kommentare&u=0&p=0&k=0
Mit Eintritt in den Neuen Markt verpflichtet sich eine Aktiengesellschaft, ihren Jahresabschluss spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. So sieht es das Regelwerk der Deutschen Börse vor.
In diesem Jahr sind 28 der insgesamt 340 Unternehmen des Neuen Marktes dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Das sind gut 8 Prozent. Drei der betreffenden Unternehmen - EM.TV, Softmatic und Sunburst - haben selbst die vierwöchige Fristverlängerung überschritten. EM.TV hat den Jahresabschluss Anfang dieser Woche vorgelegt, Softmatic und Sunburst bleiben ihn weiter schuldig.
Gegen alle diese Gesellschaften hat die Deutsche Börse ein Sanktionsverfahren eingeleitet. Die Möglichkeiten der Ahndung reichen von einer Abmahnung über eine Geldbuße von maximal 100.000 Euro bis zum Delisting, sprich: dem Rauswurf aus dem Neuen Markt. - Fragt sich nur, was solche Maßnahmen bewirken können?
Knöllchen-Sanktionen
Eine Abmahnung entlockt den Vorständen der betroffenen Unternehmen allenfalls ein müdes Lächeln. Eine Geldbuße dürfte eine ähnliche Wirkung haben. Selbst 100.000 Euro können die meisten Gesellschaften aus der Portokasse zahlen. Beim Börsengang haben sie ein Vielfaches eingenommen. Und bei Pleitekandidaten wie Sunburst fällt eine weitere Forderung ohnehin nicht ins Gewicht. Das Insolvenzverfahren ist bereits beantragt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Sanktionen erst ausgesprochen werden, wenn der Jahresabschluss tatsächlich nachgereicht wurde. Zu einer zügigen Behebung des Versäumisses trägt dieser Umstand wohl kaum bei. Das Ausmaß der Ahndung bemesse sich nach der Länge der Überfälligkeit, begründet die Deutschen Börse ihr Vorgehen. Ein Zyniker könnte kommentieren: Warum sollte das Unternehmen dann überhaupt nachreichen? Ohne Jahresabschluss auch keine Strafe!
Bleibt als einzig wirkungsvolles Druckmittel das Delisting. Ein Eiertanz für die Deutsche Börse: Einerseits steht mit der Mißachtung des Regelwerkes nicht nur der Ruf des Neuen Marktes auf dem Spiel, sondern auch ihr eigener. Andererseits ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Und natürlich bedeutet ganz nebenbei jede gelistete Gesellschaft auch eine Einnahmequelle für die Betreiber des Neuen Marktes. Ganz zu schweigen von der Geldbuße, die direkt dem Vermögen der Deutschen Börse zugute kommt.
Deshalb werden säumige Unternehmen wohl allenfalls mit mehr oder weniger hohen Knöllchen rechnen müssen. Im Besitz des Führerscheins dürften sie bleiben. So hat es die Deutsche Börse auch bereits verlauten lassen: "Der Schwerpunkt wird auf Geldstrafen liegen." - Zu einer verantwortungsbewussteren Fahrweise in Sachen Informationspolitik wird das nicht beitragen.
Von Frank Markowski
http://www.gatrixx-finanztreff.de/gatrixx/news.htm?id=10062735&sektion=Kommentare&u=0&p=0&k=0