Holger
12.02.2001, 17:49
Hallo user!!!
Hier einige grundlegende Informationen über die Rentereform und was auf uns zukommt, wenn dieses sehr fragliche Projekt durchgesetzt wird.
Eure Meinung zu diesem Thema würde mich sehr interessieren!
Seid Ihr Anhänger der Pläne von Hr. Riester oder eher nicht?
Auch beantworte ich gerne Eure Fragen zu diesem Thema, dass uns alle etwas angeht!
Die Rentenreform - Was kommt auf uns zu?
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Rentenreform - Förderung privater Altersvorsorge
So wie es war, wird es nicht mehr, so wie es ist, kann es nicht bleiben. So die Aussage des Bundessozialministeriums zur Situation unserer gesetzlichen Rentenversicherung. Demographische Entwicklungen haben dazu geführt, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentenempfängern gegenüberstehen. Damit es nicht zum finanziellen Kollaps kommt, hat die Bundesregierung ein umfassendes Reformwerk erarbeitet und auf Gesetzgebungsweg gebracht.
Im Rahmen einer Rentenreform soll die gesetzliche Rentenversicherung auch für die junge Generation finanzierbar bleiben. Dazu muss die Altersversorgung auf ein niedrigeres Niveau abgesenkt werden. Zum Ausgleich sollen die Versicherten zusätzlich in Eigenregie privat vorsorgen. Damit sich das auch jeder leisten kann, ist über das Altersvermögensgesetz eine Förderung vorgesehen. Der Staat wird sich dabei künftig an den Aufwendungen für einen privaten Altersvorsorgevertrag beteiligen.
Die Förderung von privaten Altersvorsorgeverträgen ist stufenweise ab dem Jahr 2002 in Form von Zulagen oder über Sonderausgabenabzug der Beiträge vorgesehen. Jeder, der in gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann
im Jahr 2002 und 2003 bis zu 1%
im Jahr 2004 und 2005 bis zu 2%
im Jahr 2006 und 2007 bis zu 3% und
ab dem Jahr 2008 4%
der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. im Jahr 2002 bis zu 105 600DM) für seine zusätzliche Altersvorsorge aufwenden. Die Zahlungen der staatlichen Zulagen beginnt ebenfalls 2002 in gestaffelter Form. Sie beträgt jährlich z.B.
für einen Alleinstehenden, ohne Kinder
im Jahr 2002 und 2003: 75 DM
im Jahr 2004 und 2005: 150 DM
im Jahr 2006 und 2007: 225 DM und
ab dem Jahr 2008: 300 DM
bei einem Verheirateten mit zwei Kindern
im Jahr 2002 und 2003: 330 DM
im Jahr 2004 und 2005: 660 DM
im Jahr 2006 und 2007: 990 DM und
ab dem Jahr 2008: 1320 DM
Um die max. Zulage zu bekommen, ist ein Mindesteigenbetrag vorgesehen. Außerdem prüft das Finanzamt jedes Jahr, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug der Aufwendungen für den privaten Altersvorsorgevertrag höher ist als die gezahlten Zulagen. Ist dies der Fall, so erhält der Berechtigte diesen Betrag zusätzlich ausgezahlt.
Gefördert werden Anlageformen, die im Alter (frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres) lebenslange Einkommensleistungen vorsehen. Als privater Altersvorsorgevertrag ist z. B. eine private Rentenversicherung besonders geeignet, denn diese garantiert dem Versicherungsinhaber die monatliche Zahlung einer lebenslangen Rente, die sich zudem noch durch die Überschussbeteiligung jährlich erhöht. Auch bestehende Verträge können unter Umständen in die staatliche Förderung einbezogen werden.
Wer sofort mit seiner privaten Altersvorsorge beginnt, hat den Vorteil einer höheren Rente im Alter. Um in den Vorteil der staatlichen Förderung zu kommen, hat der Kunde das Recht, den jetzt begonnenen Vertrag zum Januar 2002 auf die Erfordernisse das Altersvermögensgesetzes umzustellen und an die stufenweise Förderhöhe anzupassen.
Vermögen richtig übertragen:
Lebensversicherungen zu verschenken bringt Vorteile
Das Bundesfinanzministerium schätzt das Erbschaftsteueraufkommen für 2000 auf 6,3 Milliarden DM. Für viele ist das Grund genug, sich mit dem Thema Schenkung, frühzeitige Erbfolgeregelung und Erbschaft intensiver auseinander zu setzen. Immer mehr Bürger haben zudem den Wunsch, die Freude der Begünstigten noch mitzuerleben und die Erbschaftsteuer möglichst zu vermeiden. Ein Teil des Nachlasses wird oft schon zu Lebzeiten weitergegeben.
Wer beispielsweise direkt eine kapitalbildende Lebensversicherung verschenkt, kann in erheblichem Maße Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag bereits besteht. Der Beschenkte tritt in den Vertrag ein, wird also neuer Versicherungsnehmer. In diesem Fall werden zur Steuer nur zwei Drittel der Beiträge, die bis zum Zeitpunkt der Schenkung eingezahlt wurden, oder der niedrigere Rückkaufswert herangezogen. Auch die Freibeträge der Schenkungsteuer können genutzt werden. Zum Beispiel kann an die eigenen Kinder auf die beschriebene Weise ein Kapital von 600 000 DM verschenkt werden, ohne dass der Fiskus Schenkungsteuer dafür verlangen kann. Grund: Zur Bewertung werden nur die genannten zwei Drittel herangezogen, also 400 000 DM. Das ist genau der Freibetrag, der alle zehn Jahre genutzt werden kann. Die 600 000 DM als Bargeldbetrag an die Kinder verschenkt, würde bedeuten, dass nach Ausnutzung des Freibetrages von 400 000 DM ein Betrag von 200 000 DM der elfprozentigen Schenkungsteuer unterliegen würde. Wird eine Lebensversicherung verschenkt, spart das dem Beschenkten 22 000 DM. Wer Aktienvermögen verschenken will, muss bedenken, dass der zu dem Zeitpunkt der Übertragung aktuelle Kurswert zu hundert Prozent steuerpflichtig ist. Das Lebensversicherungsgeschenk lohnt sich vor allem dann, wenn die Steuerfreibeträge überschritten werden oder ein größeres Vermögen übertragen werden soll.
Auch im Erbfall kann eine Lebensversicherung sehr nützlich sein. Müssen Erben einen nicht unerheblichen Betrag an Erbschaftsteuer bezahlen und vielleicht noch Miterben einer Immobilie auszahlen, wird es oft eng. Sind nicht genügend Barmittel vorhanden, muss die Immobilie unter Umständen sogar verkauft werden. Lebensversicherungen, die auf den Tod des Erblassers abgeschlossen wurden, vermeiden solche Engpässe. Denn die Leistung aus der fälligen Lebensversicherung wird sofort an die Erben ausbezahlt und sorgt dafür, dass notwendige Zahlungen kurzfristig geleistet werden können.
Berufsunfähigkeit und die Folgen
Das Risiko einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist groß. Von den Versicherten in der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) wird jeder Fünfte, in der LVA (Landesversicherungsanstalten) wird jeder Dritte vor Erreichen der Altersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 1,85 Mio. Personen, die wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine gesetzliche Rente erhalten. Jedes Jahr kommen zwischen 230.000 und 250.000 Neurentner hinzu.
Die gesetzliche Rente ist zu gering, um den gewohnten Lebensstandard auch bei Erwerbsminderung aufrechterhalten zu können. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente beträgt nur etwa 28 %, die Erwerbsunfähigkeitsrente nur etwa 43 % des letzten Bruttoeinkommens. Bei Bruttoeinkommen, die über der Beitragsbemessungsgrenze (2000: 8.600,- DM pro Monat) liegen, ist das Versorgungsniveau noch geringer. Die nachfolgende Aufstellung über die Rentenschichtung zeigt besonders deutlich, wie groß die Versorgungslücken sind und wie notwendig private Absicherung ist.
Von den ca. 1,85 Mio. EU-/BU-Rentnern in Deutschland erhalten
35,4 % eine Rente unter 1.200 DM
78,8 % eine Rente unter 1.800 DM
96,7 % eine Rente unter 2.400 DM.
Die Versorgungslücken werden sich noch vergrößern, denn im Zuge der Rentenreform 2000 ist eine Neuordnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten geplant. Unter anderem soll die Berufsunfähigkeitsrente entfallen und ein Rentenabschlag für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 63. Lebensjahr beginnen, eingeführt werden. Die finanzielle Absicherung bei Erwerbsminderung wird also mehr und mehr eine Angelegenheit privater Vorsorgemaßnahmen.
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Also.... nicht wirklich toll, was uns der Staat da aufbrummt und mit "Unterstützungen" schmälern will!
Aber
Hier einige grundlegende Informationen über die Rentereform und was auf uns zukommt, wenn dieses sehr fragliche Projekt durchgesetzt wird.
Eure Meinung zu diesem Thema würde mich sehr interessieren!
Seid Ihr Anhänger der Pläne von Hr. Riester oder eher nicht?
Auch beantworte ich gerne Eure Fragen zu diesem Thema, dass uns alle etwas angeht!
Die Rentenreform - Was kommt auf uns zu?
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Rentenreform - Förderung privater Altersvorsorge
So wie es war, wird es nicht mehr, so wie es ist, kann es nicht bleiben. So die Aussage des Bundessozialministeriums zur Situation unserer gesetzlichen Rentenversicherung. Demographische Entwicklungen haben dazu geführt, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentenempfängern gegenüberstehen. Damit es nicht zum finanziellen Kollaps kommt, hat die Bundesregierung ein umfassendes Reformwerk erarbeitet und auf Gesetzgebungsweg gebracht.
Im Rahmen einer Rentenreform soll die gesetzliche Rentenversicherung auch für die junge Generation finanzierbar bleiben. Dazu muss die Altersversorgung auf ein niedrigeres Niveau abgesenkt werden. Zum Ausgleich sollen die Versicherten zusätzlich in Eigenregie privat vorsorgen. Damit sich das auch jeder leisten kann, ist über das Altersvermögensgesetz eine Förderung vorgesehen. Der Staat wird sich dabei künftig an den Aufwendungen für einen privaten Altersvorsorgevertrag beteiligen.
Die Förderung von privaten Altersvorsorgeverträgen ist stufenweise ab dem Jahr 2002 in Form von Zulagen oder über Sonderausgabenabzug der Beiträge vorgesehen. Jeder, der in gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann
im Jahr 2002 und 2003 bis zu 1%
im Jahr 2004 und 2005 bis zu 2%
im Jahr 2006 und 2007 bis zu 3% und
ab dem Jahr 2008 4%
der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. im Jahr 2002 bis zu 105 600DM) für seine zusätzliche Altersvorsorge aufwenden. Die Zahlungen der staatlichen Zulagen beginnt ebenfalls 2002 in gestaffelter Form. Sie beträgt jährlich z.B.
für einen Alleinstehenden, ohne Kinder
im Jahr 2002 und 2003: 75 DM
im Jahr 2004 und 2005: 150 DM
im Jahr 2006 und 2007: 225 DM und
ab dem Jahr 2008: 300 DM
bei einem Verheirateten mit zwei Kindern
im Jahr 2002 und 2003: 330 DM
im Jahr 2004 und 2005: 660 DM
im Jahr 2006 und 2007: 990 DM und
ab dem Jahr 2008: 1320 DM
Um die max. Zulage zu bekommen, ist ein Mindesteigenbetrag vorgesehen. Außerdem prüft das Finanzamt jedes Jahr, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug der Aufwendungen für den privaten Altersvorsorgevertrag höher ist als die gezahlten Zulagen. Ist dies der Fall, so erhält der Berechtigte diesen Betrag zusätzlich ausgezahlt.
Gefördert werden Anlageformen, die im Alter (frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres) lebenslange Einkommensleistungen vorsehen. Als privater Altersvorsorgevertrag ist z. B. eine private Rentenversicherung besonders geeignet, denn diese garantiert dem Versicherungsinhaber die monatliche Zahlung einer lebenslangen Rente, die sich zudem noch durch die Überschussbeteiligung jährlich erhöht. Auch bestehende Verträge können unter Umständen in die staatliche Förderung einbezogen werden.
Wer sofort mit seiner privaten Altersvorsorge beginnt, hat den Vorteil einer höheren Rente im Alter. Um in den Vorteil der staatlichen Förderung zu kommen, hat der Kunde das Recht, den jetzt begonnenen Vertrag zum Januar 2002 auf die Erfordernisse das Altersvermögensgesetzes umzustellen und an die stufenweise Förderhöhe anzupassen.
Vermögen richtig übertragen:
Lebensversicherungen zu verschenken bringt Vorteile
Das Bundesfinanzministerium schätzt das Erbschaftsteueraufkommen für 2000 auf 6,3 Milliarden DM. Für viele ist das Grund genug, sich mit dem Thema Schenkung, frühzeitige Erbfolgeregelung und Erbschaft intensiver auseinander zu setzen. Immer mehr Bürger haben zudem den Wunsch, die Freude der Begünstigten noch mitzuerleben und die Erbschaftsteuer möglichst zu vermeiden. Ein Teil des Nachlasses wird oft schon zu Lebzeiten weitergegeben.
Wer beispielsweise direkt eine kapitalbildende Lebensversicherung verschenkt, kann in erheblichem Maße Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag bereits besteht. Der Beschenkte tritt in den Vertrag ein, wird also neuer Versicherungsnehmer. In diesem Fall werden zur Steuer nur zwei Drittel der Beiträge, die bis zum Zeitpunkt der Schenkung eingezahlt wurden, oder der niedrigere Rückkaufswert herangezogen. Auch die Freibeträge der Schenkungsteuer können genutzt werden. Zum Beispiel kann an die eigenen Kinder auf die beschriebene Weise ein Kapital von 600 000 DM verschenkt werden, ohne dass der Fiskus Schenkungsteuer dafür verlangen kann. Grund: Zur Bewertung werden nur die genannten zwei Drittel herangezogen, also 400 000 DM. Das ist genau der Freibetrag, der alle zehn Jahre genutzt werden kann. Die 600 000 DM als Bargeldbetrag an die Kinder verschenkt, würde bedeuten, dass nach Ausnutzung des Freibetrages von 400 000 DM ein Betrag von 200 000 DM der elfprozentigen Schenkungsteuer unterliegen würde. Wird eine Lebensversicherung verschenkt, spart das dem Beschenkten 22 000 DM. Wer Aktienvermögen verschenken will, muss bedenken, dass der zu dem Zeitpunkt der Übertragung aktuelle Kurswert zu hundert Prozent steuerpflichtig ist. Das Lebensversicherungsgeschenk lohnt sich vor allem dann, wenn die Steuerfreibeträge überschritten werden oder ein größeres Vermögen übertragen werden soll.
Auch im Erbfall kann eine Lebensversicherung sehr nützlich sein. Müssen Erben einen nicht unerheblichen Betrag an Erbschaftsteuer bezahlen und vielleicht noch Miterben einer Immobilie auszahlen, wird es oft eng. Sind nicht genügend Barmittel vorhanden, muss die Immobilie unter Umständen sogar verkauft werden. Lebensversicherungen, die auf den Tod des Erblassers abgeschlossen wurden, vermeiden solche Engpässe. Denn die Leistung aus der fälligen Lebensversicherung wird sofort an die Erben ausbezahlt und sorgt dafür, dass notwendige Zahlungen kurzfristig geleistet werden können.
Berufsunfähigkeit und die Folgen
Das Risiko einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist groß. Von den Versicherten in der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) wird jeder Fünfte, in der LVA (Landesversicherungsanstalten) wird jeder Dritte vor Erreichen der Altersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 1,85 Mio. Personen, die wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine gesetzliche Rente erhalten. Jedes Jahr kommen zwischen 230.000 und 250.000 Neurentner hinzu.
Die gesetzliche Rente ist zu gering, um den gewohnten Lebensstandard auch bei Erwerbsminderung aufrechterhalten zu können. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente beträgt nur etwa 28 %, die Erwerbsunfähigkeitsrente nur etwa 43 % des letzten Bruttoeinkommens. Bei Bruttoeinkommen, die über der Beitragsbemessungsgrenze (2000: 8.600,- DM pro Monat) liegen, ist das Versorgungsniveau noch geringer. Die nachfolgende Aufstellung über die Rentenschichtung zeigt besonders deutlich, wie groß die Versorgungslücken sind und wie notwendig private Absicherung ist.
Von den ca. 1,85 Mio. EU-/BU-Rentnern in Deutschland erhalten
35,4 % eine Rente unter 1.200 DM
78,8 % eine Rente unter 1.800 DM
96,7 % eine Rente unter 2.400 DM.
Die Versorgungslücken werden sich noch vergrößern, denn im Zuge der Rentenreform 2000 ist eine Neuordnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten geplant. Unter anderem soll die Berufsunfähigkeitsrente entfallen und ein Rentenabschlag für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 63. Lebensjahr beginnen, eingeführt werden. Die finanzielle Absicherung bei Erwerbsminderung wird also mehr und mehr eine Angelegenheit privater Vorsorgemaßnahmen.
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Also.... nicht wirklich toll, was uns der Staat da aufbrummt und mit "Unterstützungen" schmälern will!
Aber