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Sascha
24.02.2001, 10:44
Fusion: Verlust der Personalverantwortung?

Leitende Arbeitnehmer müssen bei einer Fusion ihres Unternehmens den Verlust ihres Verantwortungsbereichs für das Personal hinnehmen. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt hervor.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Managers gegen eine Bank zurück und erklärten dessen Änderungskündigung für zulässig (Az.: 1 Ca 5229/00).

Nach der Fusion der Bank mit einem anderen Geldinstitut war der zuvor als Leiter des Aktienfonds-Managements tätige Mann in einer anderen Funktion weiter beschäftigt worden. Die Verantwortung für die Belegschaft seiner Abteilung wurde ihm entzogen. Er behielt jedoch sein Gehalt in voller Höhe.

Vor Gericht gab der Mann an, der Entzug der Personalverantwortung sei ein Prestigeverlust für ihn, der ihm nicht zugemutet werden könne. Deshalb sei die Änderungskündigung nicht zulässig.

Der Gerichtsvorsitzende stellte jedoch klar, das eine derartige Neuorganisation im Rahmen einer Unternehmensfusion im billigen Ermessen des Arbeitgebers liege. Einen besonderen Prestigeverlust erkannte das Gericht für den Manager nicht. Seine Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung zu gleichen Bezügen habe dazu geführt, dass er vor einer möglichen Kündigung bewahrt worden sei.

gefunden in: http://194.64.225.24/WirtschaftsWoche/Wiwo_CDA/0,1702,10684_57185,00.html

Diesen Artikel würde ich gerne zum Anlaß nehmen, mal eine neue ethische (also moralische) Diskussion hier am Board "loszutreten". Mich interessieren Eure Meinungen dazu und ich werde zu jedem Kommentar "meinen Senf dazugeben". http://www.stock-channel.net/Board/smilies/wink.gif

Exor
(heiße Eisen liebend http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif )