KA111
20.07.2001, 10:18
Neuer Markt - das wird anders
Die Deutsche Börse hat endlich reagiert. Nachdem die Kritik am Regelwerk des Neuen Marktes immer lauter wurde, werden die Regeln für das Wachstumssegment verschärft.
Vor allem die stark kritisierten Penny-Stocks, die zuletzt immer mehr Zocker an den Neuen Markt lockten, sind von der Neuregelung betroffen. Neben dem Aktienkurs werden aber auch die Marktkapitalisierung und die Zahlungsunfähigkeit als Kriterien für einen möglichen Ausschluss herangezogen.
Im Detail sieht die Regelung folgendermaßen aus: Als Grenzwert wird ein Aktienkurs von einem Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro angesetzt. Unterschreitet ein Unternehmen an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen beide Grenzwerte, wird er auf eine Beobachtungsliste gesetzt. Übertrifft der Wert in den nächsten 90 Börsentagen die beiden Grenzwerte nicht an mindestens 15 aufeinander folgenden Börsentagen, schließt die Deutsche Börse das Unternehmen aus dem Neuen Markt aus. Der Ausschluss erfolgt einen Monat nach Bekanntgabe durch die Deutsche Börse.
Eine Zusatzregelung bedeutet das Aus für zahlungsunfähige Unternehmen. Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet oder mangels Masse abgewiesen, gibt die Deutsche Börse ebenfalls den Ausschluss vom Neuen Markt bekannt. Einen Monat später verschwinden die betroffenen Titel vom Kurszettel des Wachstumssegments.
"Unternehmen mit geringem Börsenwert und insolvente Unternehmen sind keine Wachstumswerte", begründete Volker Potthoff, Vorstandsmitglied der Deutschen Börse, die neuen Regeln. Für die vom Neuen Markt verbannten Unternehmen bedeutet der Ausschluss aber nicht das endgültige Aus. Sie verlieren nicht die Zulassung zum Börsenhandel und können somit im Geregelten Markt oder Freiverkehr weitergehandelt werden.
Die neuen Regeln werden bereits ab dem 01. Oktober 2001 gelten. Nach Angaben von Potthoff sind weitere Regelverschärfungen geplant.
tock-World hat untersucht, welche Firmen des Neuen Markts derzeit die Kriterien für ein Delisting erfüllen.
Akut vom Ausschluss bedroht sind die sieben Firmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Dazu kommen zahlreiche Firmen, die an den quantitativen Kriterien Marktkapitalisierung und Aktienkurs scheitern.
Besonders hart ist der Grenzwert von 20 Millionen Euro, über dem der Börsenwert liegen muss. Immerhin 94 Unternehmen, also mehr als ein Viertel aller am Neuen Markt gelisteten Firmen, sind von dieser Regelung betroffen. Allerdings muss gleichzeitig der Aktienkurs unter einem Euro liegen. Derzeit ist das bei 35 Firmen der Fall. Da beide Kriterien gleichzeitig für einen Ausschluss erfüllt sein müssen, bleibt den Penny-Stocks Lycos Europe, Fantastic, RTV und Gauss (zumindest nach aktuellem Stand) ein Delisting erspart.
Da die zahlungsunfähigen Gesellschaften außer Teamwork auch die Ausschlusskriterien nach Marktkapitalisierung und Börsenkurs erfüllen, müssen derzeit 32 Unternehmen ein Delisting von der Wachstumsbörse befürchten.
Die betroffenen Unternehmen
Unternehmen Kurs (in Euro) Börsenwert
(in Mio. Euro) Bemerkung
Letsbuyit.com 0,17 17,1
Micrologica 0,18 1,7 insolvent
TelDaFax 0,19 6,4 insolvent
musicmusicmusic 0,25 2,0
Kabel New Media 0,26 4,5 insolvent
Blue C 0,30 3,8
Fortunecity 0,36 10,7
Advanced Medien 0,36 5,9
Refugium 0,38 3,5 insolvent
Management Data 0,38 2,9 insolvent
Prodacta 0,40 2,0
eJay 0,41 4,1
Wizcom 0,47 5,3
Lipro 0,47 3,8
mb Software 0,55 6,5
Cybernet 0,56 10,5
Metabox 0,61 8,4 insolvent
Prout 0,62 2,0
NSE Software 0,69 8,1
Amatech 0,70 7,4
aeco 0,75 4,9
Team Communic. 0,76 12,2
Camelot 0,77 6,3
Artstor 0,79 5,5
CPU 0,84 6,9
GfN 0,87 4,7
Endemann 0,87 10,4
Mediantis 0,93 7,4
Infogenie 0,95 6,0
Brainpower 0,98 14,2
Teamwork 1,26 5,5 insolvent
Quelle: Stockworld
Die Deutsche Börse hat endlich reagiert. Nachdem die Kritik am Regelwerk des Neuen Marktes immer lauter wurde, werden die Regeln für das Wachstumssegment verschärft.
Vor allem die stark kritisierten Penny-Stocks, die zuletzt immer mehr Zocker an den Neuen Markt lockten, sind von der Neuregelung betroffen. Neben dem Aktienkurs werden aber auch die Marktkapitalisierung und die Zahlungsunfähigkeit als Kriterien für einen möglichen Ausschluss herangezogen.
Im Detail sieht die Regelung folgendermaßen aus: Als Grenzwert wird ein Aktienkurs von einem Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro angesetzt. Unterschreitet ein Unternehmen an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen beide Grenzwerte, wird er auf eine Beobachtungsliste gesetzt. Übertrifft der Wert in den nächsten 90 Börsentagen die beiden Grenzwerte nicht an mindestens 15 aufeinander folgenden Börsentagen, schließt die Deutsche Börse das Unternehmen aus dem Neuen Markt aus. Der Ausschluss erfolgt einen Monat nach Bekanntgabe durch die Deutsche Börse.
Eine Zusatzregelung bedeutet das Aus für zahlungsunfähige Unternehmen. Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet oder mangels Masse abgewiesen, gibt die Deutsche Börse ebenfalls den Ausschluss vom Neuen Markt bekannt. Einen Monat später verschwinden die betroffenen Titel vom Kurszettel des Wachstumssegments.
"Unternehmen mit geringem Börsenwert und insolvente Unternehmen sind keine Wachstumswerte", begründete Volker Potthoff, Vorstandsmitglied der Deutschen Börse, die neuen Regeln. Für die vom Neuen Markt verbannten Unternehmen bedeutet der Ausschluss aber nicht das endgültige Aus. Sie verlieren nicht die Zulassung zum Börsenhandel und können somit im Geregelten Markt oder Freiverkehr weitergehandelt werden.
Die neuen Regeln werden bereits ab dem 01. Oktober 2001 gelten. Nach Angaben von Potthoff sind weitere Regelverschärfungen geplant.
tock-World hat untersucht, welche Firmen des Neuen Markts derzeit die Kriterien für ein Delisting erfüllen.
Akut vom Ausschluss bedroht sind die sieben Firmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Dazu kommen zahlreiche Firmen, die an den quantitativen Kriterien Marktkapitalisierung und Aktienkurs scheitern.
Besonders hart ist der Grenzwert von 20 Millionen Euro, über dem der Börsenwert liegen muss. Immerhin 94 Unternehmen, also mehr als ein Viertel aller am Neuen Markt gelisteten Firmen, sind von dieser Regelung betroffen. Allerdings muss gleichzeitig der Aktienkurs unter einem Euro liegen. Derzeit ist das bei 35 Firmen der Fall. Da beide Kriterien gleichzeitig für einen Ausschluss erfüllt sein müssen, bleibt den Penny-Stocks Lycos Europe, Fantastic, RTV und Gauss (zumindest nach aktuellem Stand) ein Delisting erspart.
Da die zahlungsunfähigen Gesellschaften außer Teamwork auch die Ausschlusskriterien nach Marktkapitalisierung und Börsenkurs erfüllen, müssen derzeit 32 Unternehmen ein Delisting von der Wachstumsbörse befürchten.
Die betroffenen Unternehmen
Unternehmen Kurs (in Euro) Börsenwert
(in Mio. Euro) Bemerkung
Letsbuyit.com 0,17 17,1
Micrologica 0,18 1,7 insolvent
TelDaFax 0,19 6,4 insolvent
musicmusicmusic 0,25 2,0
Kabel New Media 0,26 4,5 insolvent
Blue C 0,30 3,8
Fortunecity 0,36 10,7
Advanced Medien 0,36 5,9
Refugium 0,38 3,5 insolvent
Management Data 0,38 2,9 insolvent
Prodacta 0,40 2,0
eJay 0,41 4,1
Wizcom 0,47 5,3
Lipro 0,47 3,8
mb Software 0,55 6,5
Cybernet 0,56 10,5
Metabox 0,61 8,4 insolvent
Prout 0,62 2,0
NSE Software 0,69 8,1
Amatech 0,70 7,4
aeco 0,75 4,9
Team Communic. 0,76 12,2
Camelot 0,77 6,3
Artstor 0,79 5,5
CPU 0,84 6,9
GfN 0,87 4,7
Endemann 0,87 10,4
Mediantis 0,93 7,4
Infogenie 0,95 6,0
Brainpower 0,98 14,2
Teamwork 1,26 5,5 insolvent
Quelle: Stockworld