Sascha
04.08.2001, 14:09
Otto Schilys Denkmal - Von Heribert Prantl
Es gibt Tage im Leben eines Staates, an denen man die Glocken läuten kann. Der Tag, an dem die Mauer gefallen ist und sich so der Weg zur deutschen Einheit öffnete, war so ein Tag.
Der 3.August 2001 ist auch so ein Tag: Kein Tag für das ganz große Geläute vielleicht aber doch einer, dessen Botschaft an die große Glocke gehängt werden muss: Seit gestern wankt nämlich wieder eine Mauer, eine aus Paragrafen. Diese Mauer hat der Politik und der Bevölkerung den Blick auf die Realitäten von Einwanderung und Migration bisher versperrt.
Der Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes, den Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegt hat, beendet so er in verbesserter Form Gesetz wird eine Phase des kalten bürokratischen Kriegs in der deutschen Innenpolitik. Er fand statt in den deutschen Ausländerämtern, in denen die Kundschaft so behandelt wurde, wie das Gesetz es befahl: als Gefahr, die man sich vom Leib halten muss.
Das neue Gesetz wird das grundlegend ändern: Das alte Ausländer-Abwehrrecht wird komplett planiert. An seine Stelle tritt ein Gesetz, das Zuwanderung als Chance begreift freilich nur die Zuwanderung, die wirtschaftlichen Interessen dient. Eine Politik, die als nationale Interessen nur die wirtschaftlichen Interessen definiert, kann mit einem Recht auf Asyl nicht viel anfangen.
Das merkt man dem Gesetzentwurf an. Einwanderung ist hui, Asyl und Schutz vor Verfolgung ist pfui. Mit dem Misstrauen, von dem die einen Ausländer befreit werden, wird jetzt der Flüchtling zugeschüttet. Das ist der Grund, warum die Glocke, die man dem neuen Gesetz läuten mag, so blechern klingt. Sie hat nämlich einen Sprung.
Doch zunächst einmal: So ein Zuwanderungsgesetz haben viele Otto Schily nicht zugetraut. Das Gesetz nimmt tatsächlich radikal Abschied vom alten Recht. Es vereinfacht das Ausländerrecht auf erstaunliche Weise. Es ist praktisch und praktikabel. Es ist kein ausladendes, sondern ein eher einladendes Recht.
Es ist kein Polizeirecht mehr, sondern ein Bürgerrecht für Ausländer und künftige Neubürger. Es löst sich von einer rein arbeitsplatzorientierten Anwerbepolitik alten Stils und öffnet sich einer echten Einwanderungspolitik.
Es übernimmt das Punktesystem als Kern des Konzepts der von Rita Süssmuth geleiteten Einwanderungskommission, das System also, wonach sich Ausländer durch besondere Leistungen und Fähigkeiten (deutsche Sprache!) als Einwanderer qualifizieren können. Das Gesetz nennt zwar, anders als das Süssmuth-Konzept, keine Quoten; es überlässt dies aber zu Recht den Fachgremien.
Ein kleiner, großer Schritt
Eher enttäuschend ist freilich der Integrationsteil, unter anderem deswegen, weil er Integrationszwangskurse verordnet nach dem Muster des Depperltests für Verkehrsrowdies. Enttäuschend sind auch die Vorschriften über den Familiennachzug. Gleichwohl: Das alles ist vielleicht ein nur kleiner Schritt für Rot-Grün, es ist aber ein großer Schritt für die deutsche Gesellschaft, die es bisher gewohnt war, dass Ausländergesetze dafür da sind, darin den an Stammtischen destillierten Willen des Volkes abzufüllen.
Nun darf man hoffen, dass die faktische Kraft des Normativen sich in eine ganz andere Richtung entwickelt. Dieses Gesetz wird Einwanderung zu einem Teil des kleinen und großen politischen Alltags machen. Die Arbeitsämter in den Kommunen und in den Regionen werden sich überlegen müssen, welcher Bedarf zum Beispiel an Krankenpflegepersonal besteht.
Das Bundesamt für Migration und der dort angesiedelte Sachverständigenrat werden überlegen müssen, welche Quote für arbeitsmarktunabhängige Einwanderung festgelegt wird. Und das alles wird öffentlich diskutiert werden, und das wird, hoffentlich, Normalität sein.
Dieses Zuwanderungsgesetz wurde von einem Minister geschrieben, der sich noch im Herbst 1998, also in den rot-grünen Koalitionsverhandlungen, mit Händen und Füßen gegen ein solches Gesetz gewehrt hat. Von einem Minister, der in seinem ersten Amtsjahr gern darüber schwadronierte, dass die Grenze der Belastbarkeit schon überschritten sei.
Dieser Otto Schily ist nun zurückgekehrt zu dem, was er selbst gesagt hat, als er in Bonn eine Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung eröffnet hat: Wer ein Land oder ein Volk unter Quarantäne stellen will, der ist schlecht beraten. Dieser Satz kann nun als Vorspruch über dem neuen Gesetz stehen.
Der Hauch der Geschichte
Schily, fast am Ende einer erstaunlichen politischen Laufbahn, spürt offensichtlich den Hauch der Geschichte: Das neue Staatsbürgerschaftsrecht, zu dem man ihn tragen musste, erklärt er nun zu seinem Werk. Das neue Zuwanderungsgesetz, das er ursprünglich partout nicht wollte, macht er nun zu seinem politischen Testament.
120 Jahre nach dem Beginn der Anwerbung polnischer Arbeitskräfte im deutschen Kaiserreich und 45Jahre nach dem ersten Anwerbeabkommen in der Bundesrepublik will er es sein, der die deutsche Ausländerpolitik aus ihren Irrungen und Wirrungen befreit. Schily will auf dem Sockel stehen, auf dem Ulrich von Huttens Motto prangt: Ich hab’s gewagt.
Das Denkmal ist noch Entwurf. Doch der Held, der sich darauf stehen sieht, ist ein tragischer Held. Die neuen Regelungen für Asylbewerber und Flüchtlinge sind nämlich Gebrauchsanweisung für eine noch bürokratischere Ausweisungs- und Abschiebemaschinerie als bisher.
Ausreisepflichtige Personen sollen offensichtlich künftig, in den Bundesländern, die dies wünschen, in Ausreiseeinrichtungen (also Abschiebe-Haftanstalten) konzentriert werden können. Die deutschen Botschaften vor allem in Schwarzafrika und Asien werden zu Polizeistellen degradiert, indem sie verpflichtet werden, allen Leuten, die dort Visa beantragen, die Fingerabdrücke abzunehmen.
Man kann gespannt sein, was das Auswärtige Amt zu einer solchen daktyloskopischen Diplomatie sagt. Das Asylbewerber-Leistungsgesetz, das ein Leistungsverweigerungsgesetz ist, wird noch weiter ausgedehnt: Die Sozialleistungen für Asylbewerber bleiben nun nicht mehr drei Jahre lang, sondern andauernd massiv reduziert.
Besonders bezeichnend für den Abschied vom Asyl ist der Versuch, die Härtefälle auf die Kirchen abzuwälzen: Die Kirchen sollen dem Staat den Flüchtling abkaufen und ihn dann in ihre Obhut nehmen. Schily nennt das die Legalisierung des Kirchenasyls. In Wahrheit ist es ein Schacher unter dem Kreuz. Schily macht sich zum Pontius Pilatus. Wenn Flüchtlinge zu Unrecht abgeschoben werden, dann werden die Kirchen schuld sein, weil sie sich beim Freikauf falsch entschieden haben.
Summa summarum: Schilys Gesetz leidet an der Aufspaltung dieses Gesetzes in einen Teil für gute Ausländer, genannt Zuwanderer, und in einen Teil für böse Ausländer, genannt Flüchtlinge. Schilys Gesetz will nicht erkennen, dass der nationale Eigennutz, wie ihn ein Einwanderungsgesetz formuliert, nur dann in Ordnung ist, wenn es daneben das Asyl gibt also auch uneigennützige Hilfe für Flüchtlinge.
gefunden in:
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/deutschland/politik/18734&datei=index.php
Das sollte auf jeden Fall auch hier angesprochen werden. Es bewegt sich was und mal schauen, wo wir uns so hinbewegen; die Richtung stimmt aber.
Sascha
Es gibt Tage im Leben eines Staates, an denen man die Glocken läuten kann. Der Tag, an dem die Mauer gefallen ist und sich so der Weg zur deutschen Einheit öffnete, war so ein Tag.
Der 3.August 2001 ist auch so ein Tag: Kein Tag für das ganz große Geläute vielleicht aber doch einer, dessen Botschaft an die große Glocke gehängt werden muss: Seit gestern wankt nämlich wieder eine Mauer, eine aus Paragrafen. Diese Mauer hat der Politik und der Bevölkerung den Blick auf die Realitäten von Einwanderung und Migration bisher versperrt.
Der Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes, den Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegt hat, beendet so er in verbesserter Form Gesetz wird eine Phase des kalten bürokratischen Kriegs in der deutschen Innenpolitik. Er fand statt in den deutschen Ausländerämtern, in denen die Kundschaft so behandelt wurde, wie das Gesetz es befahl: als Gefahr, die man sich vom Leib halten muss.
Das neue Gesetz wird das grundlegend ändern: Das alte Ausländer-Abwehrrecht wird komplett planiert. An seine Stelle tritt ein Gesetz, das Zuwanderung als Chance begreift freilich nur die Zuwanderung, die wirtschaftlichen Interessen dient. Eine Politik, die als nationale Interessen nur die wirtschaftlichen Interessen definiert, kann mit einem Recht auf Asyl nicht viel anfangen.
Das merkt man dem Gesetzentwurf an. Einwanderung ist hui, Asyl und Schutz vor Verfolgung ist pfui. Mit dem Misstrauen, von dem die einen Ausländer befreit werden, wird jetzt der Flüchtling zugeschüttet. Das ist der Grund, warum die Glocke, die man dem neuen Gesetz läuten mag, so blechern klingt. Sie hat nämlich einen Sprung.
Doch zunächst einmal: So ein Zuwanderungsgesetz haben viele Otto Schily nicht zugetraut. Das Gesetz nimmt tatsächlich radikal Abschied vom alten Recht. Es vereinfacht das Ausländerrecht auf erstaunliche Weise. Es ist praktisch und praktikabel. Es ist kein ausladendes, sondern ein eher einladendes Recht.
Es ist kein Polizeirecht mehr, sondern ein Bürgerrecht für Ausländer und künftige Neubürger. Es löst sich von einer rein arbeitsplatzorientierten Anwerbepolitik alten Stils und öffnet sich einer echten Einwanderungspolitik.
Es übernimmt das Punktesystem als Kern des Konzepts der von Rita Süssmuth geleiteten Einwanderungskommission, das System also, wonach sich Ausländer durch besondere Leistungen und Fähigkeiten (deutsche Sprache!) als Einwanderer qualifizieren können. Das Gesetz nennt zwar, anders als das Süssmuth-Konzept, keine Quoten; es überlässt dies aber zu Recht den Fachgremien.
Ein kleiner, großer Schritt
Eher enttäuschend ist freilich der Integrationsteil, unter anderem deswegen, weil er Integrationszwangskurse verordnet nach dem Muster des Depperltests für Verkehrsrowdies. Enttäuschend sind auch die Vorschriften über den Familiennachzug. Gleichwohl: Das alles ist vielleicht ein nur kleiner Schritt für Rot-Grün, es ist aber ein großer Schritt für die deutsche Gesellschaft, die es bisher gewohnt war, dass Ausländergesetze dafür da sind, darin den an Stammtischen destillierten Willen des Volkes abzufüllen.
Nun darf man hoffen, dass die faktische Kraft des Normativen sich in eine ganz andere Richtung entwickelt. Dieses Gesetz wird Einwanderung zu einem Teil des kleinen und großen politischen Alltags machen. Die Arbeitsämter in den Kommunen und in den Regionen werden sich überlegen müssen, welcher Bedarf zum Beispiel an Krankenpflegepersonal besteht.
Das Bundesamt für Migration und der dort angesiedelte Sachverständigenrat werden überlegen müssen, welche Quote für arbeitsmarktunabhängige Einwanderung festgelegt wird. Und das alles wird öffentlich diskutiert werden, und das wird, hoffentlich, Normalität sein.
Dieses Zuwanderungsgesetz wurde von einem Minister geschrieben, der sich noch im Herbst 1998, also in den rot-grünen Koalitionsverhandlungen, mit Händen und Füßen gegen ein solches Gesetz gewehrt hat. Von einem Minister, der in seinem ersten Amtsjahr gern darüber schwadronierte, dass die Grenze der Belastbarkeit schon überschritten sei.
Dieser Otto Schily ist nun zurückgekehrt zu dem, was er selbst gesagt hat, als er in Bonn eine Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung eröffnet hat: Wer ein Land oder ein Volk unter Quarantäne stellen will, der ist schlecht beraten. Dieser Satz kann nun als Vorspruch über dem neuen Gesetz stehen.
Der Hauch der Geschichte
Schily, fast am Ende einer erstaunlichen politischen Laufbahn, spürt offensichtlich den Hauch der Geschichte: Das neue Staatsbürgerschaftsrecht, zu dem man ihn tragen musste, erklärt er nun zu seinem Werk. Das neue Zuwanderungsgesetz, das er ursprünglich partout nicht wollte, macht er nun zu seinem politischen Testament.
120 Jahre nach dem Beginn der Anwerbung polnischer Arbeitskräfte im deutschen Kaiserreich und 45Jahre nach dem ersten Anwerbeabkommen in der Bundesrepublik will er es sein, der die deutsche Ausländerpolitik aus ihren Irrungen und Wirrungen befreit. Schily will auf dem Sockel stehen, auf dem Ulrich von Huttens Motto prangt: Ich hab’s gewagt.
Das Denkmal ist noch Entwurf. Doch der Held, der sich darauf stehen sieht, ist ein tragischer Held. Die neuen Regelungen für Asylbewerber und Flüchtlinge sind nämlich Gebrauchsanweisung für eine noch bürokratischere Ausweisungs- und Abschiebemaschinerie als bisher.
Ausreisepflichtige Personen sollen offensichtlich künftig, in den Bundesländern, die dies wünschen, in Ausreiseeinrichtungen (also Abschiebe-Haftanstalten) konzentriert werden können. Die deutschen Botschaften vor allem in Schwarzafrika und Asien werden zu Polizeistellen degradiert, indem sie verpflichtet werden, allen Leuten, die dort Visa beantragen, die Fingerabdrücke abzunehmen.
Man kann gespannt sein, was das Auswärtige Amt zu einer solchen daktyloskopischen Diplomatie sagt. Das Asylbewerber-Leistungsgesetz, das ein Leistungsverweigerungsgesetz ist, wird noch weiter ausgedehnt: Die Sozialleistungen für Asylbewerber bleiben nun nicht mehr drei Jahre lang, sondern andauernd massiv reduziert.
Besonders bezeichnend für den Abschied vom Asyl ist der Versuch, die Härtefälle auf die Kirchen abzuwälzen: Die Kirchen sollen dem Staat den Flüchtling abkaufen und ihn dann in ihre Obhut nehmen. Schily nennt das die Legalisierung des Kirchenasyls. In Wahrheit ist es ein Schacher unter dem Kreuz. Schily macht sich zum Pontius Pilatus. Wenn Flüchtlinge zu Unrecht abgeschoben werden, dann werden die Kirchen schuld sein, weil sie sich beim Freikauf falsch entschieden haben.
Summa summarum: Schilys Gesetz leidet an der Aufspaltung dieses Gesetzes in einen Teil für gute Ausländer, genannt Zuwanderer, und in einen Teil für böse Ausländer, genannt Flüchtlinge. Schilys Gesetz will nicht erkennen, dass der nationale Eigennutz, wie ihn ein Einwanderungsgesetz formuliert, nur dann in Ordnung ist, wenn es daneben das Asyl gibt also auch uneigennützige Hilfe für Flüchtlinge.
gefunden in:
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/deutschland/politik/18734&datei=index.php
Das sollte auf jeden Fall auch hier angesprochen werden. Es bewegt sich was und mal schauen, wo wir uns so hinbewegen; die Richtung stimmt aber.
Sascha