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ftd.de, Mo, 12.2.2001, 16:33, aktualisiert: Mo, 12.2.2001, 21:04
Musikindustrie triumphiert über Napster
Ein Berufungsgericht in San Francisco hat der Musiktauschbörse Napster am Montag einen Riegel vorgeschoben. Die einstweilige Verfügung wurde von den Juristen bestätigt.
Demnach wird Napster nach zwar nicht sofort geschlossen, doch soll es künftig Einschränkungen beim kostenlosen Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik geben. Die Richter bestätigten damit in Grundzügen die einstweilige Verfügung eines anderen Gerichts. Napster war von der Musikindustrie wegen Verletzung der Urheberrechte verklagt worden. Mit Hilfe des Napster- Programms kann sich jeder Computernutzer zehntausende Musiktitel kostenlos über das Internet herunterladen.
Das Unternehmen müsse verhindern, dass seine Nutzer Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material erhielten, heißt es in dem 58-seitigen Urteil. Napster hatte darauf verwiesen, ein solches Urteil bedeute die Schließung des Unternehmens. Der Verband der US-Musikindustrie (RIAA) wertete die Entscheidung als klaren Sieg. Die RIAA-Vorsitzende Hilary Rosen sagte, das Gericht habe in jedem Punkt dem Antrag des Verbands stattgegeben.
Entscheidend für Internetvertrieb
Die fünf Unternehmen Sony, Warner, BMG, EMI und Universal hatten das kalifornische Unternehmen im Dezember 1999 verklagt und ihm den illegalen Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Musikwerken vorgeworfen. Der RIAA bezifferte seine Verluste damals auf mehr als 300 Mio. $ (rund 625 Mio. DM).
Die heutige Gerichtsentscheidung sei ein wichtiger Schritt nach vorne, teilte die Bertelsmann eCommerce Group nach dem Urteilsspruch mit. "Sie hilft die berechtigen Ansprüche von Copyright-Inhabern und die wichtigen Interessen der Napster-Nutzer auf eine gemeinsame Basis zu bringen." Die Anstrengungen für eine gemeinsame Lösung würden jetzt "noch weiter verstärken", so das Unternehmen. Andreas Schmidt, Präsident der Bertelsmann eCommerce Group sagte: "Napster und Bertelsmann arbeiten weiter konsequent am Aufbau eines Mitgliedschaft-basierten Napster Service, der von den Rechteinhabern unterstützt wird." Filesharing sei eine der wichtigsten Zukunftstechnologien.
Im Herbst vergangenen Jahres ist Napster eine Allianz mit dem Bertelsmann-Konzern eingegangen. Daraufhin zog BMG, die Bertelsmann Music Group, ihre Klage zurück. In der Verbindung mit Bertelsmann soll das bisher kostenlos genutzte Netz in ein Abonnement-System umgewandelt werden. Von den Einkünften sollen Urheberrechtsgebühren an die Copyright-Inhaber gezahlt werden.
Der Ausgang des Gerichtsverfahrens könnte Branchenkreisen zufolge entscheidend dafür sein, wie Musik und künftig auch Bücher und Filme über das Internet vertrieben werden können. Napster kann nun versuchen, das Oberste Gericht (Supreme Court) der USA über den Fall entscheiden zu lassen, hieß es in den Kreisen weiter.
© 2001 Financial Times Deutschland
Ich hab nur die Befürchtung, das sich dann auch dort der Flatrate Effekt einstellen wird. Will sagen, das deutsche kommt wieder durch, wie beim Feier: Wenn ich 20 Mark eintritt bezahlt habe, dann muss ich mindestens eine Kiste Bier sau***** um das wieder raus zu kriegen!
Matze
Christian
13.02.2001, 18:42
...für all diejenigen, die trotz aller gerichtlichen Hemmnisse nicht auf kostenlose Musik aus dem Internet verzichten wollen hier ein paar Alternativen für die Zeit danach......
Soll es "The Real Slim Shady" sein? Einfach mal den Napigator starten. Oder wie wäre es mit dem "Jail House Rock"? Es reicht, den Namen in Gnutella einzugeben. Eine Cello-Suite von Bach findet sich sicher nach ein paar Mausklicks bei BearShare. Egal wie es mit Napster weitergeht, die Technik des Datentauschs, die die Internet-Tauschbörse in kurzer Zeit so populär gemacht hat, wird bleiben. Findige Programmierer haben längst schon neue Wege gefunden, die weit schwerer von Gerichten oder der Industrie zu unterbinden sein werden. Sicher, viele dieser Programme sind nicht so leicht zu bedienen wie Napster. Aber die dahinter stehende Technik des so genannten File-Sharings, des kostenlosen Tauschs von Datenpaketen, hat sich durchgesetzt. Denn sie versetzt praktisch jeden Computerbesitzer in die Lage, seine Musikstücke oder was auch sonst immer, Millionen Menschen in aller Welt zur Verfügung zu stellen.
"File-Sharing ist eine der wichtigsten Zukunftstechnologien. Sie wird auf Dauer Bestandteil unseres Lebens sein", erklärte nach dem Urteil gegen Napster auch Andreas Schmidt, der Vorsitzende der Bertelsmann eCommerce Group. Ob die Millionen Napster-Nutzer den von Bertelsmann verfolgten Weg eines auf Mitgliedschaft basierenden Dienstes mitgehen oder sich anderen Programmen zuwenden, wird sich noch zeigen.
In den fast zwei Jahren, in denen es Napster gibt, entwickelten sich schon rund ein Dutzend Alternativen. Einige lehnen sich deutlich an das Orginal an, andere gehen neue Wege. Im Mittelpunkt steht immer das Peer-to-Peer-Prinzip (P2P). Hier ist jeder Teilnehmer sowohl ein Klient, der Daten aus dem Netz herausholt, als auch ein Server, der Daten bereitstellt. Darin ist auch an sich nichts Anrüchiges, die P2P-Technik wird auch von Unternehmen wie Intel oder der IBM-Tochter Lotus als interessante Möglichkeit für neue elektronische Vertriebsformen oder die Zusammenarbeit im Internet betrachtet.
Watch out this:
Napigator (http://www.napigator.com/)
Freenet (http://freenet.sourceforge.net/)
Gnutella (http://gnutella.wego.com/)
Espra (http://www.espra.net/)
Napster nutzt P2P nur in Ansätzen. Bei diesem Programm wird immer noch ein Zentralrechner (tatsächlich sind es 110 Rechner) benötigt, der den Austausch organisiert. Alternative Programme wie Napigator machen jeden angeschlossenen Rechner zu einem so genannten Server. Ein Mausklick auf einen der Server und man sieht die abrufbereiten Datenpakete. Das bekannteste reine P2P-Programm ist Gnutella. Es wurde von einer Tochterfirma des Internetproviders AOL entwickelt und verbreitete sich im Internet, bevor AOL dies stoppen konnte. Weil die erste Version noch sehr störanfällig und fehlerbehaftet war, wurde sie inzwischen überarbeitet und wird nun unter Namen wie Gnotella, Newtella, BearShare, Gnocleus, LimeWire und ToadNode verbreitet.
Noch einen Schritt weiter geht das Freenet von Ian Clarke. Es hat ebenfalls keinen Zentralrechner und anonymisiert zudem jeden Teilnehmer. Begleitet wird das Freenet inzwischen von der noch im Erprobungsstadium befindlichen Software Espra, die den Tausch von Musik besonders einfach machen soll und zudem die Möglichkeit bietet, unter Umgehung der Plattenfirmen den Musikern direkt Geld zukommen zu lassen.
...na dann mal viel Spaß, solange Ihr noch eure Flatrate habt http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif http://www.stock-channel.net/Board/smilies/wink.gif http://www.stock-channel.net/Board/smilies/eek.gif
Gruß Chris
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Hey Lumpi,
Test bestanden....dann kann es ja jetzt los gehen...
Gruß und viel Spaß auf sc.net
Patrick
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Hi Du schwäbische Jungfrau!!
Lumpi
Christian
14.02.2001, 13:55
Hallo Lumpi,
ein Herzliches Willkommen im stock-channel.net. Wir hoffen Dir gefällt es gut bei uns und Du beteiligst Dich aktiv am Boardgeschehen. http://www.stock-channel.net/Board/smilies/eek.gif http://www.stock-channel.net/Board/smilies/rolleyes.gif http://www.stock-channel.net/Board/smilies/newlaugh.gif
So long....
Chris
Hey Lumpi,
das hat doch alles geklappt ... mit Deinem Test. Dann hau mal rein!
Gruß
Joerg
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Helvetica, Verdana, Tahoma, ">Zitat:</font><HR>Hi Du schwäbische Jungfrau!![/quote]
Wer ist denn damit gemeint?
Ich bin kein Schwabe und außerdem Waage! http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif
Gruß
P.
Hi Patrick,
ich denk noch dran, wie Du uns alle in einem anderen Board verar.. hast! http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif
Gertimaushttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif
<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Gertimaus am 14.02.2001 editiert.]</font>
Ja, da war ich zwar Schwäbin, aber doch keine Jungfrau, wollte doch Papin und SW spitz machen...wie freundlich die auf einmal waren... http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif
Du bist doch auch Schwabe, oder irre ich?
Gruß
Schneckle
Jo Patrick,
aber ein Richtiger!
Kommst Du am 3.3 nach Heidelberg?
Gerthttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/wink.gif
Ja Ja das Schneckle,
wir bekommen dich auch noch dran!
Lumpihttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif
Hy Gerty,
was ist denn am 030301 in HD? Eine Feier bei TEROSON? http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif
Ne, am ersten Freitag im Monat kann ich grundsätzlich nicht, da hier in D dann immer ne geile Party ist... da ist Anwesenheitspflicht...
@Exor,
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was testest du denn?
patrick, *verwirrtguck* http://www.stock-channel.net/Board/smilies/smile.gif
Hi Patrick,
da treffen wir uns doch wieder!
Der 3.3 ist doch ein Samstag!
Gert
Tach Lumpi alter Haudegen,
kann es sein, das ich dich mit dem gleichen Nick schon aus einem anderen Board her kenne http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biglaugh.gif http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif?
Wenn nicht, herzlich Willkommen hier bei uns im stock-channel-net, ansonsten welcome back http://www.stock-channel.net/Board/smilies/newlaugh.gif
Matze
Hi Matze,
genau,
man muß sich doch seine Nicks schützen.
Lumpihttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif
Hy Gerti,
tatsächlich, ist ja ein samstag der 030301, uups, dann habe ich ja allen leuten wieder falsch bescheid gesagt...
Ich dachte, ihr trefft euch immer in Frankfurt?
Ich schau mal, aber denke eher nicht, dass das was wird, sorry...
Gruß
Patrick
Hat eigentlich jemand eine Ahnung, was Bertelsmann nun mit seiner Millioneninvestition machen wird?
War das vielleicht ein gewaltiger Schuss in den Ofen? http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biglaugh.gif http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biglaugh.gif
Matze
Hi Lumpi,
herzlich willkommen http://www.stock-channel.net/Board/smilies/smile.gif
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Wegen Napster,
wenn das Thema jetzt als Abonnement kostenpflichtig werden soll, welche Alternativen gibt es zu Napster ? .... solche, für die man nicht unbedingt ein Informatikstudium benötigt ?
Ralph, nach Alternativen suchend
Bertelsmann: Alternative Musikportale keine Bedrohung für Napster
HAMBURG (dpa-AFX) - Bertelsmann sieht in anderen kostenlosen Musikportalen wie Gnutella und iMesh keine Gefahr für die Tauschbörse Napster. Deren Nutzergemeinde sei verglichen mit Napster "winzig" und die Technik zu kompliziert, sagte der Sprecher der Bertelsmann eCommerce Group (BeCG), Alexander Adler, auf dpa-Anfrage. "Nicht umsonst sind die meisten User bei Napster und nicht bei Gnutella." Im Streit um die Zukunft der Musiktauschbörse in den vergangenen Wochen hatten Experten darauf verwiesen, dass Musikliebhaber selbst bei einer möglichen Schließung des Napster-Portals ausreichend kostenlose Alternativen hätten.
Die Auseinandersetzung zwischen Napster und der Musikindustrie wird unterdessen am 2. März vor Gericht weiter gehen. Nach dem abgelehnten milliardenschweren Friedensangebot der Tauschbörse wollen beide Seiten erneut über die einstweilige Verfügung verhandeln. Die Musiktauschbörse Napster hatte der Plattenindustrie ein Angebot in Höhe von einer Milliarde Dollar für den Fall einer Zusammenarbeit und der Beilegung der Rechtsstreitigkeiten unterbreitet. Ab kommendem Sommer wollen die Partner Napster und Bertelsmann das Musik-Angebot mit einem neuen Geschäftsmodell kostenpflichtig betreiben./mt/DP/kh
gefunden in: http://www.comdirect.de/
Hi Matze,
die Millioneninvestitionen von Bertelsmann sind ein Witz für die von Napster ausgearbeitete Technik. Infolgedessen ist diese Investition allein als Image- und Knowhow-Zugewinn das Geld wert gewesen ...
nicht nur ich selbst denke so, sondern ebenso laut Roland Berger im: Capital 5/2001
Gruß
Joerg
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Anhörung vor US-Gericht über Zukunft von Napster
Los Angeles, 02. Mär (Reuters) - Hunderttausende Napster- Fans haben vor einem möglicherweise entscheidenden Gerichtstermin mit E-Mails und Blumensträußen ihre Unterstützung für die Musiktauschbörse bekundet. Am Freitag ist eine Anhörung vor der US-Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel geplant, bei der sie über die Umsetzung einer einstweiligen Verfügung gegen Napster entscheiden soll. Ordnet sie mit sofortiger Wirkung an, dass Napster seine Benutzer am Tausch urheberrechtlich geschützter Lieder hindern muss, wäre dies faktisch das Ende des Dienstes. Napster-Chef Hank Barry sagte an Donnerstag, er habe nicht mehr das Gefühl, dass es eine gute Grundlage für eine außergerichtliche Einigung mit der US-Musikindustrie gebe.
Über die Website http://www.napster.com können Internet- Benutzer Musikdateien austauschen. Die Site hat etwa 60 Millionen Nutzer; einer Studie von MMXI Europe zufolge nutzt jeder zehnte deutsche und etwa jeder fünfte spanische Internet- Benutzer den Dienst. Fünf große Musikfirmen hatten Napster im Dezember 1999 wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Am 12. Februar entschied ein Berufungsgericht, dass Napster tatsächlich für diese Verletzungen haftbar gemacht werden könne und verwies eine entsprechende einstweilige Verfügung zurück an Patel. Napster hat erklärt, es sei möglicherweise überhaupt nicht in der Lage, die illegalen Dateien von den legalen zu trennen.
Die Musikfirmen lehnten vergangene Woche ein Angebot Napsters ab, mit einer Zahlung von einer Milliarde Dollar (etwa 2,1 Milliarden Mark) an Lizenz-Gebühren die Schließung zu verhindern. "Die Musikindustrie mag die Art, wie es (das Verfahren) ausgeht ist und sieht keinen Grund, noch mit uns zu sprechen", sagte Barry. Die Verfügung sieht unter anderem vor, dass die Plattenfirmen Napster eine Liste der urheberrechtlich geschützten Lieder übergeben. Die Präsidentin der Amerikanischen Musikfirmen-Vereinigung (RIAA) Hilary Rosen, sagte, sie würden der Richterin sagten, dass sie zur Befolgung jeder ihrer Anordnungen bereit sei. "Wir können es schnell machen oder stufenweise, was immer sie für angebracht hält", sagte Rosen.
Napster hatte Mitte Februar zusammen mit der Bertelsmann- Tochter <BTGGga.F> Digital World Services (DWS) angekündigt, mit einer neuen Technologie zukünftig die Nutzung von übertragenen Dateien kontrollieren zu können. Bertelsmann will Napster als strategischen Partner in ein kostenpflichtiges Angebot umwandeln, an dem sich neben der Bertelsmann Music Group (BMG) auch andere Musikfirmen beteiligen könnten. Die anderen großen Konzerne haben das Angebot jedoch abgelehnt. BMG war an der ursprünglichen Klage gegen Napster beteiligt, hatte jedoch später die Allianz mit der Tauschbörse geschlossen.
Unklar blieb, wie die Nutzer auf ein kostenpflichtiges Angebot reagieren würden. Inzwischen haben sich im Internet zahlreiche Alternativen wie das Tauschprogramm Gnutella entwickelt, die im Gegensatz zu Napster keine zentrale Anlaufstelle benötigen. Sie gelten daher bereits vom Prinzip her als wesentlich schwerer zu kontrollieren. Der Bertelsmann- Sprecher Andreas Schmidt sagte am Donnerstagabend im ARD- Nachtmagazin, die Schließung von Napster wäre "der GAU" für die Musikindustrie. "Und zwar deswegen, weil dann in der Tat Millionen von Nutzern, die auf der Suche nach legaler Musik sind, sich der anderen Piratendienste bemächtigen würden."
gefunden in: http://www.technical-investor.de/
BeCG rechnet am Freitag noch nicht mit Napster-Urteil
Hamburg/Los Angeles, 02. Mär (Reuters) - Im Verfahren gegen die Online-Musiktauschbörse
Napster wird es am Freitag nach Einschätzung der Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) noch
kein Urteil geben. "Wir warten erst das Resultat der Anhörung ab, aber mit einem Urteilsspruch
rechnen wir nicht", sagte BeCG-Sprecher Alexander Adler in Hamburg. Ein Gericht in San
Francisco sollte am Abend erneut beide Seiten im Streit um die Tauschbörse hören, mit der
Bertelsmann eine strategische Allianz eingegangen war. Napster droht nach Klagen der
US-Musikindustrie die Schließung. Hunderttausende Fans bekundeten mit E-Mails und
Blumensträußen ihre Unterstützung des Unternehmens.
Die vor weniger als zwei Jahren von einem US-Teenager gegründete Tauschbörse hat eigenen
Angaben inzwischen 60 Millionen registrierte Nutzer. Sie tauschen über die Website www.napster.com (http://www.napster.com) komprimierte Musikdateien aus - bisher kostenlos. Die fünf größten
Musikunternehmen hatten Napster deshalb vorgeworfen, Urheberrechte zu verletzen. Mit ihrer Klage
wollen sie die Schließung der Website erreichen. Davon wäre einer Studie zufolge in Deutschland
jeder zehnte Internet-Nutzer betroffen.
Das Bezirksgericht hatte bereits eine einstweilige Verfügung gegen Napster erlassen, die praktisch
das Aus für die Börse bedeutete. Napster ging vor ein Berufungsgericht, das aber ebenfalls
weitgehend im Sinn der Musikindustrie entschied. Das Berufungsgericht verwies den Fall zurück an
das Bezirksgericht, das die Verfügung nun präzisieren soll. Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel
könnte am Freitag sofort eine neue Verfügung erlassen, die umgehend zur Schließung von Napster
führen würde. In Gerichtsnahen Kreisen wurde dies aber ebenfalls für unwahrscheinlich gehalten.
Napster-Chef Hank Barry äußerte sich unterdessen pessimistisch, dass es noch zu einer
außergerichtlichen Einigung mit der US-Musikindustrie kommen könnte. "Ich will (eine Einigung)
nicht ganz ausschließen, aber ich habe nicht mehr das Gefühl, dass wir eine gute Grundlage für
eine außergerichtliche Einigung haben." Napster hatte den Musikfirmen vergangene Woche
angeboten, über fünf Jahre eine Milliarde Dollar (rund 2,1 Milliarden Mark) an Lizenz-Gebühren zu
zahlen. Die Industrie lehnte das Angebot als unzureichend ab.
Bertelsmann war im Herbst aus der Reihe der klagenden Medienunternehmen ausgeschert und mit
Napster eine Allianz eingeganen. Danach soll Napster mit einem Kredit der BeCG in einen auf
Mitgliedschaft basierenden Service umgewandelt werden. Anschließend soll die Bertelsmann
Music Group (BMG) ihre Klage gegen Napster fallen lassen und ihr Repertoire zur Verfügung
stellen. Bertelsmann hat die anderen großen Musikunternehmen eingeladen, sich daran zu
beteiligen. Die haben das Angebot bisher nicht angenommen.
gefunden in: http://www.financial.de/
Beschränkungen bei Musiktauschbörse Napster offenbar in Sicht
WASHINGTON (dpa-AFX) - Die Musiktauschbörse Napster muss offenbar ihr Angebot auf der Internet-Seite einschränken. Nach US-Medienberichten vom Freitag hat ein Gericht in San Francisco Napster auferlegt, schon am Wochenende seine Musiktitel nach geschützten Werken durchzusehen und diese gegen ein Herunterladen zu sperren. Die Verhandlung dauerte am Freitagnachmittag (Ortszeit) noch an.
Vor dem Gericht klagt die Musikindustrie gegen die Internet- Tauschbörse wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht. Napster hatte vor der Verhandlung angekündigt, in Berufung zu gehen, falls die Richterin Marilyn Hall Patel zu Ungunsten der Tauschbörse entscheiden sollte.
Vor der Verhandlung hatten Napster-Fans noch Hunderttausende Songs aus dem Internet herunter
geladen. Bislang können Internet-Nutzer über Napster Musik-Dateien kostenlos austauschen. Seit kurzem experimentiert Napster zusammen mit Bertelsmann an einer kostenpflichtigen Version seines Programms.
Patel hatte bereits im vergangenen Juli die Schließung von Napster wegen Verletzung des Urheberrechts angeordnet. Dagegen hatte das inzwischen mit dem Medienriesen Bertelsmann verbündete Unternehmen Berufung eingelegt. Mitte Februar hatte Napster vor dem Berufungsgericht dann eine schwere Niederlage erlitten.
Die Bundesrichter bestätigten die einstweilige Verfügung gegen Napster, die von der Musikindustrie angestrengt worden war. Die Richter äußerten ernste Bedenken gegen das kostenlose Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik und machten Napster für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich. Sie schickten den Fall zur Neuformulierung an Richterin Patel zurück.
gefunden in: http://www.comdirect.de/
Die sollen NAPSTER ruhig beschränken, denn es gibt einen erfolgreichen Nachahmer:
BEARSHARE
Zu erreichen unter www.bearshare.com
Ralph
Nur 72 Stunden
Richterin Marilyn Hall Patel erlässt eine einstweilige Verfügung. Die Musikbranche triumphiert.
San Francisco - Der kostenlose Musiktausch für Millionen von Fans über die Internet-Tauschbörse Napster steht vor dem Ende. Napster muss alle urheberrechtlich geschützten Titel aus dem Angebot nehmen. Das hat Bundesrichterin Marilyn Hall Patel am Dienstag in San Francisco in einer einstweiligen Verfügung angeordnet. Dafür hat das Unternehmen nur 72 Stunden Zeit.
Der Countdown startet, sobald die Musikindustrie Napster die Titel der Songs, den Namen des Künstlers und die Copyrightnummer nennt. Ein Sprecher der Industrie äußerte sich zufrieden über die Entscheidung.
Das Urteil war keine Überraschung. Die Richterin bestätigte damit einen Beschluss vom Juli 2000. Damals hatte sie Napster zur Wahrung der Urheberrechte von Künstlern und Produzenten verpflichtet.
Copyright-Filter ohne großen Erfolg
Die Internet-Tauschbörse hatte am Wochenende damit begonnen, Filter für Copyright-Material einzusetzen, um einem Verbot zuvorzukommen. Sie hatte damit aber nur geringen Erfolg. Musikfans begannen bereits nach Wegen zu suchen, wie sie Filter umgehen konnten. Software-Experten bezweifeln die Wirkung eines Filters, da zum Beispiel Titel unter anderen Texten oder mit Rechtschreibfehlern angeboten werden könnten, was ein Software-Programm nicht erfassen könne.
Ab Juli will Napster nach eigenen Angaben eine kostenpflichtige Mitgliedschaft einführen.
Musikfans sollen für eine monatliche Gebühr zwischen 10 und 20 Mark Titel über die Napster-Software bei anderen Mitgliedern herunterladen können. Dabei arbeitet Napster mit mit seinem größten Investor, der deutschen Bertelsmann AG, zusammen.
61 Millionen Nutzer
Die Musiktauschbörse und Bertelsmann hatten der Plattenindustrie erfolglos eine Milliarde US-Dollar angeboten, um eine mögliche gerichtliche Schließung abzuwenden. In den kommenden fünf Jahren sollten allein die vier größten Musikverlage zusammen jährlich 150 Millionen Dollar erhalten. Für die unabhängigen Labels waren jährlich 50 Millionen Dollar vorgesehen.
Dafür sollten die Firmen mit Napster im Streit um angebliche Verletzung der Urheberrechte eine außergerichtliche Einigung finden. Nach eigenen Angaben wird Napster weltweit von 61 Millionen Menschen genutzt. "Dieser Gemeinschaft sollte es erlaubt werden, zusammen zu bleiben", hatte Napster-Chef Hank Barry betont.
Nach Informationen der "Financial Times" ist eine Einigung der großen Firmen mit dem "neuen Napster" nicht ausgeschlossen. Der Chef des französische Mischkonzerns Vivendi, Jean-Marie Messier, habe in London eine Kooperation als vorstellbar bezeichnet.
Vivendi kontrolliert die Musikanbieter Universal und Seagram. Das geplante Joint Venture mit Sony, Duet, könnte laut Messier Lizenzen an Napster vergeben, sobald die Tauschbörse ihren kostenpflichtigen Abonnenten- Service verwirklicht habe.
gefunden in:
http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,121167,00.html
Na ja, ob es nun Nachfolger gibt oder nicht..... Die meisten Benutzer kennen sich nicht so gut im Internet/PC-Bereich aus, so daß es auf jeden Fall erst mal rückläufig ist. Mittelfristig gesehen wird die Musikbranche natürlich rigeros gegen diese Anbieter vorgehen. Nun ist es ja nicht mehr so problematisch eine "einstweilige Verfügung" zu bekommen....
Exor
Auf den Hund gekommen
Trotz aller Dementi mehren sich die Hinweise, dass der Konzern eine Napster-Konkurrenz entwickelt.
Gütersloh/Hamburg - Zunächst war es nur ein Gerücht unter Insidern, jetzt scheint es zur Gewissheit zu werden: Der Bertelsmann-Konzern arbeitet offenbar fieberhaft an einer neuen Software, die eine Art "Mega-Napster" werden soll.
Wie die Online-Redaktion der Wirtschaftszeitung Net-Business berichtet, wurden am 6. und am 22. Februar zwei Anzeigen im Internet veröffentlicht, in denen freie Stellen für "Windows-Entwickler" und "Web- und Datenbankentwickler" offeriert werden. Im Begleittext heisst es, man plane die Entwicklung eines der "größten Medienvertriebskanäle weltweit". Als Kontakperson wurde ein Mitarbeiter der Zentralen Personalabteilung von Bertelsmann genannt.
Hektische Dementi: "Eines von vielen Testobjekten"
Der Hintergrund: Net-Business hatte unlängst berichtet, ein Tochterunternehmen des Bertelsmann-Konzerns, der sich erst kürzlich an Napster beteiligt hatte, arbeite an einer neuartigen Website unter der Domain www.snoopstar.com, die ähnlich wie das Napster-Programm für die Dateien-Suche im Internet eingesetzt werden könne. Im Unterschied zu Napster handelt es sich bei dem Suchprogramm allerdings nicht um eine Einrichtung zum gegenseitigen Tausch; außerdem soll die Software eine deutlich umfangreichere Suche ermöglichen.
Geschäftsführer der "Snoopstar.com GmbH" ist Andreas Schmidt, CEO der Bertelsmann eCommerce Group (BeCG). Auf Nachfrage ließ er seinen Sprecher Alexander Adler mitteilen, Snoopstar sei eine Tochterfirma von Bertelsmann, die aber kein operatives Geschäft habe. Adler wörtlich: "Das ist eines von vielen Testprojekten."
Wenig später war eine zuvor aktive Internetseite mit der URL www.snoopstar.com abgeschaltet worden. Auf dieser war ein Logo mit einem Hundekopf zu sehen, das dem Markenzeichen der Firma Napster auffallend ähnlich war.
Zudem hat Snoopstar-Mitgründer Matthias Runte nach Angaben von Net-Business offenbar erst kürzlich versucht, Spuren im Internet zu verwischen, die auf eine Beteiligung des Bertelsmann-Konzerns schließen lassen: Im Lebenslauf auf seiner Homepage gab er mindestens bis Oktober 2000 an, seit September 2000 Gesellschafter der Snoopstar.com GmbH zu sein. Auf der neuen Homepage-Version von Anfang Februar wurde daraus plötzlich ein ungenanntes "New-Economy-Unternehmen". Unter Kontakt stand einst eine "c/o Bertelsmann Valley"-Postanschrift, jetzt nur noch Runtes unverdächtige private e-Mail-Adresse.
Auffällig auch der neue Standort der Entwicklungsgruppe. Die "Snoopstar.com GmbH" ist nach Informationen von Net-Business soeben umgezogen - vom Hamburger Sandtorkai, dem Sitz des Gründerzentrums Bertelsmann Valley, an den Millerntorplatz, in der die deutsche Zentrale von AOL (Ex-Europa-Chef: Andreas Schmidt) und weitere Bertelsmann-Netz-Töchter ihren Sitz haben.
Das Logo:
http://www.manager-magazin.de/img/0,1020,91828,00.gif
gefunden in:
http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,120049,00.html
Napster: Neuer Partner für Filtertechnologie
Gut eine Woche nach dem Richterspruch im Rechtsstreit um kostenlose Musik aus dem Internet hat die Online-Tauschbörse Napster mit dem US-Unternehmen Gracenote Inc eine Vereinbarung geschlossen, um strittige Musiktitel aus seinem Angebot zu entfernen.
Los Angeles (Reuters) - Mit Gracenote, einem Hersteller von Anwendungen zur Musikerkennung, habe die Tauschbörse schon seit Monaten eine mögliche Partnerschaft erwogen, teilte Napster am Dienstag mit. Durch die Zuammenarbeit werde es besser möglich sein, strittige Musikdateien aus dem Angebot herauszufiltern. "Wir setzen bei unseren Anstrengungen, den Richterspruch zu erfüllen, alle Hebel in Bewegung", sagte Napster-Chef Hank Barry. Finanzielle Einzelheiten der Vereinbarung wurden nicht mitgeteilt.
Bisher können Napster-Nutzer bestehende Filter leicht umgehen, indem die Namen von Titeln oder Interpreten leicht verändert werden. Es reichen eine andere Schreibweise oder das Einfügen von Zahlen, um die Filter auszuschalten. Dazu sagte Gracenote-Präsident David Hyman, sein Unternehmen arbeite daran eine Anwendung zu entwickeln, um Napster mit einer umfangreichen Liste möglicher Variationen in den Schreibweisen zu versorgen.
Die Gracenote-Tochter CDDB besitzt nach Unternehmensangaben eine Datenbank mit rund neun Millionen Titeln und 850.000 Alben. Diese würden vor allem von PC-Nutzern verwendet, die CDs in MP3-Datein umwandeln, hieß es weiter. Das CDDB-Programm berechne die zeitliche Signatur der Stücke auf einer CD und gleiche diese Informationen dann mit der Datenbank ab, wobei dem Nutzer der richtige Titelname angegeben werde. Gracenote verfügt dabei nach Angaben von Hyman über eine Vielzahl von Varianten und anderen Schreibweisen für jedes File.
Napster muss der einstweiligen Verfügung zufolge bis Mittwoch 135.000 urheberrechtlich geschützte Songs vom Tausch über die Website "www.napster.com" ausschließen, um einer Schließung zu entgehen. Die Musikindustrie wirft Napster Musikpiraterie vor und hatte das Start-Up-Unternehmen aus dem kalifornischen Redwood City verklagt.
Zuletzt hatten sich die Online-Tauschbörse Napster und die US-Musikindustrie gegenseitig Missachtung des Urteils vorgeworfen. Die Liste mit Musiktiteln, die aus dem Napster-Angebot entfernt werden sollen, entspreche in weiten Teilen nicht den Anforderungen des Gerichts, hieß es von Napster-Seite. So bestehe die Liste von Sony Music zur Hälfte aus Künstlern und Titeln, aber nicht aus Dateinamen. Die Musikindustrie warf Napster dagegen vor, sich dem Urteil nicht beugen zu wollen.
gefunden in:
http://www.sueddeutsche.de/computer/internet/010314napster.php3
Da hat Napster zwar einen Schritt in die entscheidende Richtung gemacht, aber so ganz erfolgreich war dieser noch nicht:
Als Wahnsinn empfinde ich es, welchen technischen Knowhow-Aufbau die Jungs geleistet haben. Jetzt wollen sie diesen Filter einbauen, der Musik an der Musik erkennt ...
Musikbörse Napster hielt Frist nicht ein
(dpa-AFX) Die Musiktauschbörse Napster hat es bei weitem nicht geschafft, alle geschützten Titel rechtzeitig vom Markt zu nehmen. Nur 26.000 von 135.000 Songs wurden nach Angaben des Unternehmens bis kurz vor Ablauf einer von einer Bundesrichterin in San Francisco gesetzten 72-stündigen Frist am Mittwochabend (Ortszeit) aus dem Angebot getilgt. Schuld sei eine ungenaue Identifizierung der von der US- Musikindustrie vorgelegten Daten. Napster hatte deshalb noch ein Spezialunternehmen für Datenfilter, Gracenote (Berkeley), als Helfer verpflichtet (mehr dazu hier)
. Einen direkten Kommentar gab die "Recording Industry Association of America (RIAA)", die Napster wegen Verletzung von Urheberrechten verklagt hat, dazu nicht ab. Eine Sprecherin, Amy Weiss, hatte Napster zuvor jedoch vor Verzögerungstaktiken gewarnt: "Verzögerungstaktiken sind unannehmbar." Die Anordnung der Richterin sei eindeutig. Der deutsche Online-Experte Volker Zota bescheinigte Napster Fortschritte, obwohl bestimmte Songs noch erreichbar seien. Der Redakteur der Computerzeitschrift "c't" (Hannover) sagte, er habe auch den Eindruck, dass immer mehr geschützte Songs auf dem Napster-Server gesperrt würden. Wer nach "Madonna" auf dem Server suche, erhalte keinen Treffer mehr. Mit dem Schreibfehler "Madona", erhielten User jedoch noch Titel des Popstars. Gracenotes CDDB- Musikerkennungs-System kann nach eigenen Angaben auch solche Dateien finden. br>
Zota äußerte die Vermutung, dass Napster sich hinter der einstweiligen Verfügung verstecken könne. Darin stehe sinngemäß, die Musiktauschbörse müsse im Rahmen des für ihr System Möglichen handeln. Rechtsexperten des Unternehmens vertreten nach US-Medienberichten vom Donnerstag auch den Standpunkt, dass die Firma für Copyright-Verletzungen vor Inkrafttreten der gerichtlichen Anordnung keinen Schadensersatz zahlen müsse. Die Bundesrichterin hatte Napster angewiesen, alle geschützten Titel zu streichen, die von der Musikindustrie gemeldet werden. Daher habe Napster kein Gesetz gebrochen, als es die Titel vorher ins Angebot nahm. Setzte sich dieser Standpunkt durch, bliebe Napster von Milliarden-Forderungen verschont.
Napster beabsichtigt, bis zum Sommer ein neues Geschäftsmodell zu entwickeln. Die Bertelsmann eCommerce Group will in der Allianz mit Napster die Tantiemenempfänger der urheberrechtlich geschützen Werke auszahlen. Die nötigen Einnahmen will das Unternehmen über Mitgliedsbeiträge der Napster-Nutzer eintreiben.
Quelle: de.internet.com
Gruß
Joerg
Ich bin heute mal auf die Suche nach Alternativen zu NAPSTER gegangen:
Da gibt es folgende:
www.audiogalaxy.com
opennap.sourceforge.net
www.filetopia.com
www.songspy.com
www.gnuteliums.com
www.edonkey2000
www.neo-modus.com
Als Hilfssoftware sind interessant:
www.napigator.com
www.filenavigator.com
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Ralph
Wie der Geist zur Beute wird
Das Internet zerstört den Kulturmarkt. Es verschenkt, was andere erschaffen: Musik, Literatur, Wissen. Die Urheber zahlen für die große Freiheit
Von Jörg Albrecht
© AKG (li.); W.E.F./Sipa Press
Der Mann hieß Schmutz und hatte beste Referenzen. Bill Gates und Bill Clinton tauchten in seinen Unterlagen auf. Unter anderem hieß es da: "Die Firma World Econo Consulting hat das allein Recht auf der ganzen Welt, was mit Internet zu tun hat." Mag der Passus auch holprig formuliert gewesen sein - er verschaffte J. R. Schmutz aus Austin, Texas, der sich "Erfinder des Internet" nannte, vor vier Jahren Audienzen in mehreren Schweizer Führungsetagen.
In Bern traf er den Vorstand der Telecom, in Zürich den Milliardär Karl Schweri. 450 000 Dollar Lizenzgebühr, schlug Schmutz vor, und Schweri sei dabei. Der Firmenpatriarch, Inhaber der Handelskette Denner, stand, wie die Sonntagszeitung erfuhr, kurz vor der Unterschrift, als gerade noch herauskam, dass es sich bei Hans-Rudolf Schmutz aus Basel um einen Hochstapler handelte. Alleinrecht auf der ganzen Welt! Für das Internet! Das hätte wohl mancher gern und wird es nicht bekommen.
Als Gesamtkunstwerk gehört das Internet niemandem. Obwohl es sich um einen der größten Wissensspeicher handelt, den die Menschheit je errichtet hat. 32 Millionen Domains sind zurzeit registriert. Grob geschätzt, zwei Milliarden Websites, im Schnitt zehn Seiten stark. Alles lässt sich da finden - spätromantische Gedichte, Nachrichten vom Ticker, Rezepte für Sachertorte, Gensequenzen. Und fast alles umsonst. Was schon sehr eigenartig ist. Schließlich handelt es sich nicht um Schleuderware, sondern um geistiges Eigentum.
Jüngstes Beispiel: Napster. Die Musiktauschbörse, Anfang 1999 von einem kalifornischen Teenager namens Shawn Fanning gegründet, hat sich innerhalb kurzer Zeit zur größten Gemeinde im Internet entwickelt. Mehr als 60 Millionen Mitglieder können bei Napster unter 150 Millionen Musiktiteln wählen und sich ihre Hits auf den eigenen Computer laden - kostenlos. Ob das rechtens war und ist, darüber wird vor amerikanischen Gerichten gestritten, die Musikkonzerne Universal, Sony, EMI und Warner haben Klage erhoben. Vergangene Woche entschied die US-Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel: Napster muss ab sofort innerhalb von 72 Stunden jeden Titel blockieren, der von den Klägern genannt wird. Das könnte eine lange Liste werden. Denn die Musik wird von Napster gar nicht ins Netz gestellt. Das besorgen die Fans. So steht etwa Norwegian Wood von den Beatles nicht ein- mal, sondern hundertfach zur Auswahl, als 02Beatles-Norwegian Wood.mp3 oder The Beatles - Red Album - 1962. Suchmaschinen laufen da schnell ins Leere.
Im Hauptverfahren steht die gerichtliche Entscheidung noch aus. Die Konzerne fordern nicht einfach nur das Ende von Napster. Sie fordern rückwirkend Entschädigung. Stolze Summen werden gehandelt; der Branchendienst Webnoize behauptet, allein im Februar seien über Napster fast drei Milliarden Tauschvorgänge abgewickelt worden. 150 000 Dollar pro Musiktitel reklamiert die Musikindustrie für sich. Den Nachweis allerdings, ohne Napster wäre der Umsatz an den Ladenkassen um den gleichen Betrag höher ausgefallen, bleibt sie schuldig. Wahr ist wohl eher, dass die Tauschbörse den Markt erst geschaffen hat, den sie jetzt bedient.
Um Patente wird gestritten wie früher um Schürfrechte
Deshalb hat Bertelsmann statt einer Klage den umgekehrten Weg eingeschlagen. Über die Tochtergesellschaft BMG ist der Konzern aus Gütersloh bei Napster mit 60 Millionen Mark eingestiegen. Vorstandsvorsitzender Thomas Middelhoff ("Das wird ein zweites AOL") verbreitet branchenüblichen Optimismus. Bis zum Sommer will man ein Gebührensystem einführen. Pauschal hat der Konzern seinen Konkurrenten im Voraus eine Milliarde Dollar Lizenzgebühren angeboten - die aber lehnten ab und setzen weiter auf Verbote. Müsste Napster tatsächlich vom Netz, wäre das nach Ansicht von Bertelsmann der "GAU für die Musikindustrie". Denn es gibt längst Alternativen. Tauschbörsen wie Gnutella, Bearshare oder Scoure sind dezentral organisiert und weder technisch noch juristisch zu kontrollieren. "Dann läuft das Ganze eben im Untergrund ab", sagt Phillip Wittgenstein von Besonic.com, einem kommerziellen Musikportal. Oder offiziell auf anderen Kanälen. Der weltweit größte Internet-Anbieter AOL stellt mit Aimster inzwischen seinen eigenen Tauschdienst bereit.
Musik, Filme, Bücher, Erfindungen - was im Internet so großzügig verramscht wird, ist nichts anderes als der Stoff, an dem die postindustrielle Gesellschaft hängt. Mit geistigem Eigentum wird inzwischen mehr Geld umgesetzt als mit Baumwolle, Kaffee oder Stahl. Es ist, nach einem Bericht der Weltbank (Knowledge for Development, 1999), zum wichtigsten Produktionsfaktor aller großen Wirtschaftsnationen geworden. Deshalb herrscht auf diesem Gebiet auch kein Mangel an Regeln. Im Gegenteil.
In Deutschland gelten unter anderem das Patentgesetz und das Urheberrechtsgesetz. Über Staatsgrenzen hinweg agieren die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (Wipo) und die Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO verabschiedete 1993 nach zähem Hin und Her ein "Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums" (Trips). Anwendung finden außerdem: das Europäische Patentübereinkommen, das Welturheberrechtsabkommen, das Rom-Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen sowie das Genfer Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen unerlaubte Vervielfältigung. An neuen Gesetzen, Richtlinien und Verträgen wird gearbeitet; die deutsche Justizministerin Herta Däubler-Gmelin rückt das Urheberrecht ins Zentrum ihrer Politik, weil die Entwicklung "keine Verschnaufpause" erlaube (siehe Des Künstlers angemessenes Salär, Seite 21).
Wozu der Aufwand? Um Rilkes Duineser Elegien zu schützen? Natürlich nicht. Es geht ums Geschäft mit Copyrights und Patenten. Um beides wird gestritten wie früher um Fischfangquoten oder Schürfrechte. Zwei Forderungen kommen sich dabei in die Quere: die Forderung nach maximalem Schutz. Und die Forderung nach maximaler Freiheit.
Nach maximalem Schutz strebt zum Beispiel die Bio-Tech-Industrie. Innerhalb weniger Jahre hat sie die Grenzen dessen, was als patentierfähig gilt, ausgedehnt. Natürliche Ressourcen verwandeln sich Stück für Stück in Patentanträge, über denen Informatiker und Anwälte brüten. Und dabei hat der Wettlauf um die Gene gerade erst begonnen: Firmen wie Incyte, Human Genome Sciences, Celera und Hyseq streiten um die Patentrechte an 20 000 menschlichen Genen - womöglich also um mehr als die Hälfte des menschlichen Erbguts.
Anderswo macht das Beispiel Schule. Computerprogramme fielen bislang ausdrücklich nicht unter das Europäische Patentübereinkommen. Jedenfalls nicht "als solche". Denn Formeln und Algorithmen, so die lange Zeit gültige Rechtsprechung, seien keine technischen Erfindungen, sondern, wie Einsteins Relativitätstheorie, Allgemeingut. Die Formulierung "als solche" lässt jedoch eine Hintertür: 10 000 europäische Softwarepatente haben sich mittlerweile eingeschlichen, in der Regel, weil den Antragstellern der Nachweis gelang, mit ihren Programmen einen "technischen Effekt" zu erzielen.
In den Vereinigten Staaten ist längst ein bizarres Geschäft mit Patenten entstanden. Anwaltsbüros haben sich darauf spezialisiert, halb vergessene Schutzrechte aufzustöbern. "Jeder verletzt dauernd irgendwelche Patente", sagt Bob Bransom, Sozius einer Kanzlei im US-Staat Pennsylvania, der einschlägige Verfahren knapp zu erzählen weiß: "Die Klägerseite packt einen zehn Zentimeter dicken Stapel Papier auf den Tisch, die beklagte Partei einen etwas dünneren Stapel." Bransom zieht los im Auftrag der Partei mit dem dünneren Stapel und kauft ein paar Patente, die wiederum der Kläger mit dem dickeren Stapel verletzt. Anschließend rechnet man die Ansprüche gegeneinander auf. Kommt der Kuhhandel nicht zustande, wird es teuer. IBM hat so seine Lizenzeinnahmen innerhalb von fünf Jahren verdreifacht auf immerhin 1,5 Milliarden Dollar.
An einem neuen Harry Potter hängen Konzernbilanzen
Von der früher notwendigen "Erfindungshöhe" ist nur noch selten die Rede. Stattdessen werden noch die trivialsten Ideen ausgebeutet. Der Buchhändler Amazon ließ sich sogar die Methode schützen, Bücher im Internet mit einfachem statt mit doppeltem Mausklick zu bestellen (US-Patentnummer 5,960,411). Und kühn behauptete die British Telecom Mitte vergangenen Jahres, ihr stünden Lizenzgebühren zu für das Surfen von einem Link zum anderen.
Patente sind das eine. Das andere sind Copyrights. Was CNN sendet, was Hollywood produziert, was Madonna singt oder Joanne K. Rowling zu Papier bringt - alles wird rund um den Erdball vermarktet. An einem neuen Harry Potter, einem Hit von Britney Spears hängen Konzernbilanzen und Arbeitsplätze. An Übertragungsrechten für Sportereignisse lassen sich Milliarden verdienen. Konnte es Robert Musil noch seltsam finden, wenn ein Rennpferd als "genial" bezeichnet wurde, so wird heute mit dem Genie eines Michael Schumacher kräftig Kasse gemacht. Vorausgesetzt natürlich, das Publikum zahlt.
In der Old Economy war das keine Frage. Ware gegen Geld, davon lebten Künstler und Verlage so gut wie Gemüsehändler. Dann kam das Internet. Tim Berners-Lee, der Anfang der neunziger Jahre den bahnbrechenden WWW-Standard entwickelte, trieb nur eine Sorge um: Sein Auftraggeber, das Cern-Institut für Teilchenphysik, könnte auf die Idee kommen, die benutzerfreundliche Technik zu lizensieren. Das war mit Gopher geschehen, einer ähnlichen Software der University of Minnesota. Berners-Lee konnte die Cern-Direktoren überzeugen. Am 30. April 1993 gaben sie den WWW-Standard frei. Es begann ein unglaublicher Wettlauf. Althergebrachte Geschäftsregeln schienen plötzlich außer Kraft gesetzt. Alle wollten auf einmal alles umsonst.
Wer in diesem Chaos die Marktführerschaft anstrebte, musste sein Produkt kostenlos anbieten - in der vagen Hoffnung, später irgendwann doch noch Kasse zu machen. Start-up-Unternehmen schossen aus dem Boden wie Spargel nach dem Regen. Netscape entwickelte den ersten funktionstüchtigen Browser - und musste ihn bald verschenken, weil Microsofts Explorer wenig später als Dreingabe frei Haus geliefert wurde.
Geld verdient haben mit dem Internet bislang nur Pornohändler und Telefongesellschaften (und auch Letztere nicht wirklich, wie der ruinöse Wettbewerb um Flatrates zeigt). Ansonsten ist das Medium im Wesentlichen ein Selbstbedienungsladen geblieben. An jeder Ecke gibt es Freeware und Shareware. Praktisch jede Information lässt sich gratis aus dem Netz herunterladen. Die Encyclopædia Britannica beispielsweise, Königin aller Nachschlagewerke, kostete vor zehn Jahren in der gebundenen Ausgabe noch knapp 1 000 Mark. Eine gute Investition, warben damals die Verkäufer, das repräsentative Werk ließe sich an Kinder und Enkelkinder vererben. Dann kamen die ersten Lexika auf CD-Rom, Microsoft publizierte Encarta, eine elektronische Enzyklopädie für gerade 50 Dollar. Der Absatz der gedruckten Encyclopædia Britannica ging von 1990 bis 1997 um fast 90 Prozent zurück. Der zugehörige Verlag wurde verkauft, der neue Besitzer wollte das Lexikon online vermarkten. 85 Dollar sollten die Abonnenten für den elektronischen Zugang zahlen. Niemand abonnierte. Seit Herbst 1999 sind samtliche Einträge der Encyclopædia Britannica unter www.britannica.com zum Nulltarif zu haben.
Bislang gleicht die viel beschworene Datenautobahn einer Einbahnstraße. Nicht einmal die größten Portale - Suchmaschinen wie Yahoo, Unternehmen wie Spiegel online - verlangen Gebühren. Wer das im Internet versucht, wird regelmäßig bestraft. "Wie kann man Geld für etwas verlangen, das es bisher umsonst gab?" Die Frage des Sony-Chefs Nobuyuki Idei bringt es auf den Punkt. Sein eigener Konzern steckt in einer Zwickmühle. Einerseits stellt Sony Geräte her, mit denen sich halb legale Musikkopien abspielen lassen. Andererseits besitzt Sony Verwertungsrechte an ebendieser Musik. Ein Dilemma: Gängelt Sony die Kunden mit dem Urheberrecht, bremst das den Absatz der Geräte. Übt der Konzern freundliches Laisser-faire, trübt das die Geschäfte mit der Musik.
Das Problem ist nicht neu. Musikpiraterie gibt es, seit es gedruckte Noten gibt. Neu sind allerdings Menge und Güte der Kopien, die in Umlauf gebracht werden. Schulklassen toasten sich CDs in Originalqualität für einen Bruchteil des Ladenpreises. Das "Brennen" der Scheiben funktioniert auf jedem Heimcomputer. Musikdateien lassen sich bequem aus dem Internet herunterladen, seit sie nach dem MP3-Standard komprimiert werden können, ein Verfahren, das Anfang der neunziger Jahre vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen in Erlangen entwickelt und freigegeben wurde. "Höchst leichtfertig", wie die Verwertungsgesellschaft Gema noch heute findet; und Peter Zombik vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft vergleicht MP3 gar mit der Atombombe. Das klingt nach Krieg.
Piraterie ist im Internet nicht Ausnahme, sondern Regel
Angezettelt haben ihn die Fans, die nicht mehr bereit sind, 30 Mark und mehr für Produkte zu zahlen, die sich, unter konsequenter Umgehung des Urheberschutzes, auch für ein paar Pfennige herstellen lassen. Aber die technische Gegenoffensive läuft bereits: SDMI (Secure Digital Music Initiative) nennt sich die Strategie gegen den millionenfachen Tauschangriff im Netz. Musikstücke sollen künftig mit einer Art elektronischem Wasserzeichen versehen werden, das ein kostenloses Abhören und Kopieren unmöglich macht. Ein Konsortium von knapp 200 Firmen hat sich auf entsprechende Schlüssel verständigt - und gleich wieder zerstritten. Um die Wasserzeichentechnik selbst droht inzwischen ein Streit wegen Patentverstoßes. Möglicherweise ein ganz überflüssiger, denn der SDMI-Schlüssel, fanden Experten an der Princeton University, ist alles andere als sicher. Jeder gute Hacker könne den Code jederzeit knacken.
Elektronischer Diebstahl kommt nicht nur unter Teenagern vor. Ideenklau ist ein grundsätzliches Problem für eine Gesellschaft, die von Ideen lebt. Die Frage lautet, wie sich geistiges Eigentum bei massenhafter Verbreitung überhaupt noch schützen lässt.
Raubkopien sind im Internet keine Ausnahme, sondern millionenfache Regel. Selbst für den, der es mit dem Urheberschutz ernst nimmt, stellen sich heikle Fragen: Macht sich strafbar, wer Programme auf Diskette sichert? Wer ein Buch in seinen Arbeitsspeicher lädt? Oder fremde Links auf seine Homepage stellt? Oder HTML-Code abkupfert? Ginge es nach gültigen Gesetzen, könnten viele im Internet Ansprüche geltend machen. Grafiker beispielsweise, Fotografen, Autoren, Musiker. Selbst Erwin.Meier@t-online könnte auf sein Recht pochen, sobald er das Porträt seiner Katze auf die selbst gezimmerte Homepage stellt. Er wird das kaum tun, wer interessiert sich schon für Meiers Katze? Und doch fangen hier die Schwierigkeiten an.
Von der Erosion der Urheberrechte sind nicht bloß Bertelsmann oder Sony betroffen. Ausgehöhlt wird der Kern der Informationsgesellschaft, und damit gerät das Massenmedium Internet in die Sackgasse. Denn Inhalt zum Nulltarif wird auf Dauer nicht zu haben sein. Das spricht sich herum. Die New York Times, jahrelang eine der führenden Zeitungen im Netz, hat bereits jede fünfte Stelle im Onlinebereich gestrichen. Die Walt Disney Corporation hat angekündigt, ihr Portal Go zu schließen. Der Internet-Buchhändler Amazon macht mit jedem Buch, das er unter Wert verkauft, Verlust; sein Kurs an der Börse ist eingebrochen, 1200 Mitarbeiter wurden entlassen. Drei Beispiele nur von Hunderten. Eine Tatarenmeldung nach der nächsten begleitet die Talfahrt der Technologieaktien. Scheinbar über Nacht hat sich der Kuchen am Neuen Markt in schimmeliges Schwarzbrot verwandelt. Auf dem Wirtschaftsgipfel in Davos, wo im vergangenen Jahr noch die reine dot.com-Euphorie herrschte, war diesmal zu hören, die Internet-Revolution sei vorüber. Sie sei, sagt der Mitbegründer der Softwareschmiede SAP, Hasso Plattner, sowieso eine "echte Massenpsychose" gewesen.
Grundsätzlicher gefragt: Was war eigentlich gemeint? Grenzenloser E-Commerce? Oder die Befreiung des Geistes aus den analogen Fesseln? In den Pionierzeiten des Cyberspace, als die Hacker noch unter sich waren, lautete das zentrale Schlagwort: Information wants to be free. John Perry Barlow, Texter der Rockgruppe Grateful Dead, loggte sich damals zum ersten Mal ein und fühlte sich an die Weiten seiner 90-Quadratkilometer-Farm in Wyoming erinnert. Nirgends Zäune, Freiheit bis zum Horizont. Das war der Geist, den Grateful Dead predigten. 30 Jahre lang war die Band, begleitet von treuen dead heads, durch die Welt getourt und hatte an die 2600 Konzerte gegeben. Mitschnitte waren gestattet, kostenlose Weitergabe der Musikstücke war sogar erwünscht. Je bekannter Grateful Dead durch Mundpropaganda wurden, desto zahlreicher strömten die Fans in die Konzerte. Verschenk dein Produkt, und du wirst auf Umwegen reich - das schien John Perry Barlow ein geeignetes Modell für das neue Medium.
Barlows programmatischer Aufsatz Selling Wine Without Bottles machte Mitte der neunziger Jahre die Runde. Ideen und Informationen, schrieb Barlow, ließen sich in digitaler Form nicht mehr schützen, sie breiteten sich aus wie Feuer und seien allgegenwärtig wie Luft oder Wasser. Ein Copyright oder Urheberrecht könne sich nur auf die Form, nie auf den Inhalt beziehen. Bildlich ausgedrückt: Die Flasche sei geschützt, nicht der Wein. Im globalen Netz gebe es keine Flaschen mehr, die Gedanken seien trägerlos und damit herrenlos geworden. Deshalb brauche man jetzt ein "Copyleft" für den Umgang mit geistigem Eigentum.
Als Kronzeugen führte Barlow Thomas Jefferson ins Feld: "Wenn es etwas gibt, das sich nicht zum Eigentum eignet, dann ist es die Kraft des Gedankens. Ein Einzelner kann eine Idee vielleicht besitzen, wenn er sie für sich behält; sobald er sie aber öffentlich macht, geht sie in das Eigentum aller über." Nun lässt sich mit Jefferson manches begründen. Nur keine schlüssige Theorie des geistigen Eigentums. Und völliger Verzicht auf seinen Schutz im Cyberspace wäre auch kein Fortschritt. Sondern im Gegenteil der Rückfall in vorfeudale Zeiten. Gerade das Recht am geistigen Eigentum ist eine typisch moderne Errungenschaft.
Hätte ein prähistorischer Hochstapler, ähnlich wie sein Schweizer Nachfahr J. R. Schmutz, seinerzeit behauptet, das Feuer erfunden zu haben, wäre er nicht weit damit gekommen. Auch Rad oder Deichsel, Hebel oder Hacke waren nie lizenzpflichtig. Gleiches gilt für alle gro- ßen Schöpfungsmythen und Schöpfungen der Menschheit. Die Zehn Gebote sind Gemeingut wie das Gilgamesch-Epos, für Homers Odyssee wurden nie Tantiemen gezahlt.
Land konnte man einzäunen, Getreide horten, sogar Sklaven halten. Aber Worte? Nicht einmal der umfangreiche römische Corpus Iuris Civilis half in diesem Fall weiter. Martial wetterte vergebens, wenn seine Gedichte, die er mit freigelassenen Sklaven verglich, von Plagiatoren - wörtlich: Menschenräubern - kopiert wurden. Noch 1000 Jahre später belegte der Autor des Sachsenspiegels, Eike von Repgow, alle, die sein Werk verfälschten, mangels anderer Sanktionen mit Fluch. Er wünschte ihnen den Ausschlag an den Hals, an miselsucht sollten sie erkranken - ein (un)frommer Wunsch.
Gutenberg, an der Wende zur Neuzeit, hat um das Recht an seiner Erfindung prozessiert und verloren. Spätere Drucker organisierten sich in Zünften. Mühsam bildete sich ein Rechtstitel heraus. Fürsten konnten Privilegien vergeben; wenigstens innerhalb der Landesgrenzen schützte das vor Raubdrucken. Anspruch auf ein solches Privileg gab es nicht, es war ein Akt der Gnade und, nebenbei, ein praktisches Mittel zur Zensur. Der Wert eines Buches maß sich weiterhin am Material, und der Letzte, der etwas zu sagen hatte, war der Autor.
Die Aufklärung läutete die Wende ein. Dem Einzelnen wurde eine Art Naturrecht an seinen Gedanken eingeräumt. Galten Schriftsteller vorher als ausführende Organe Gottes, wurden sie jetzt in den Rang eines Individuums, wenn nicht gleich eines Genies erhoben. Ihr ideelles Werk stand ihnen qua Geburt zu. Andererseits gab es immer noch das Recht am materiellen Besitz eines Buches. Und wenn dieses einmal legal erworben sei, so die damalige Rechtslogik, dann könne man niemanden daran hindern, damit zu verfahren, wie es ihm beliebe. Denn das Eigentum des Verfassers an seinen Gedanken bleibe ihm ja, schrieb Immanuel Kant in der Schrift Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks. Selbst Kant aber gelang es nicht, die Sache, sprich: das Papier samt Druckerschwärze sauber vom Inhalt zu trennen.
Den ersten Schritt Richtung Urheberrecht machte 1774 das House of Lords in Großbritannien. Londoner Buchhändler hatten geklagt, ihre Rechte würden von schottischen Raubdruckern verletzt. Die Lords drehten den Spieß um: Nicht die Buchhändler, sondern die Schriftsteller sollten künftig Verfügungsgewalt über ihre Werke haben, ein Recht, das bis dahin die britische Krone besaß. So trat der Autor an die Stelle des Königs, noch heute werden die Anteile von Autoren am Verkauf ihrer Bücher im angelsächsischen Raum royalties genannt. Dem Beispiel der Briten folgte 20 Jahre später die französische Nationalversammlung mit der Einführung eines droit d'auteur.
Im zersplitterten Deutschland dauerte es länger. Selbst Goethe musste sich bei 39 verschiedenen Landesherren um Einzelprivile- gien für seine Gesamtausgabe letzter Hand bemühen. Erst nach Gründung des Deutschen Reichs wurden einschlägige Gesetze verabschiedet, der Reihe nach zum Schutz von Marken (1874), Geschmacksmustern (1876), Patenten (1877), Gebrauchsmustern (1891) und Urhebern (1871). Und schon damals passte das nicht allen in den Kram. Die Liberalen sahen den freien Markt gefährdet, die Sozialisten Monopole entstehen.
Ironischerweise sind das dieselben Argumente, die heute wieder vorgetragen werden. John Perry Barlow von den Grateful Dead hat seinem ersten Manifest eine Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace folgen lassen. In Davos diktierte er den versammelten Wirtschafts- und Regierungschefs 1996 eine Art Abschiedsgruß ins Protokoll: "Regierungen der industriellen Welt, Ihr müden Giganten aus Fleisch und Stahl: Ihr seid bei uns nicht willkommen. In unserer Welt darf alles, was der menschliche Geist erschafft, unendlich reproduziert und distribuiert werden. Die globale Übermittlung von Gedanken ist nicht länger auf eure Fabriken angewiesen." Den ultraliberalen Standpunkt vertreten heute Autoren wie Esther Dyson, die "First Lady" des Internet, oder der Zukunftsforscher Alvin Toffler, der eine Zeit lang auch den konservativen Republikaner Newt Gingrich beriet. Dyson und Toffler haben eine Magna Charta des Wissenszeitalters verfasst. Ökonomische Gesetze, heißt es darin, die in der Agrar- oder Industriegesellschaft noch gegolten hätten, ließen sich in der Informationsgesellschaft nicht mehr anwenden. Denn die Produktionsfaktoren Land, Maschinen, Arbeitskraft seien stets knapp gewesen, der Produktionsfaktor Wissen sei es heute nicht. Nicht mehr den Mangel gelte es zu verwalten, sondern den schieren Überfluss.
Wo Überfluss herrscht, fallen die Preise. Konsequenterweise sieht der Softwareentwickler und Vordenker Eric Raymond bereits eine "Kultur des Schenkens" heraufziehen. Im Internet sei am besten beraten, wer es wie die Eskimos halte, die sich beim jährlichen Pot- lach gegenseitig mit Geschenken überhäuften. Ruhm, Ehre und Prestige stünden dem zu, der sich am freigebigsten zeige - woraus sich dann indirekt Kapital schlagen lasse.
Raymonds Vergleich hat einen Haken. Er beruht auf einem Missverständnis: Beim Potlach treffen und trafen keine edlen Wilden aufeinander, die ihren Besitz aus reiner Güte teilen. Bei den Tlingit in Alaska beispielsweise war der Potlach ein Ritual, das ganze Stämme in den Ruin trieb. Der Soziologe Marcel Mauss (Die Gabe, 1923) hat den Brauch als "Eigentumskrieg" geschildert, letztlich mit dem Zweck, den Gegner zu vernichten. Augenblicklich läuft vieles im Internet auf diese Strategie hinaus.
Die Anhänger des "Dot-Kommunismus" und die großen Medienkonzerne sitzen in Wahrheit im selben Boot. Ohne die Bastelei der Hacker gäbe es kein Internet. Ohne die Content-Provider wäre es sterbenslangweilig. So finden sich beide zur unfreiwilligen Allianz gezwungen, weil die wahren Analogien lauten: Wein ohne Flaschen verdunstet, Flaschen ohne Wein will niemand haben. Und das ehrgeizigste Projekt der Informationsgesellschaft gerät in Gefahr, zu enden wie der Turmbau zu Babel: Auf dem Höhepunkt der technischen Entwicklung würde sich das Wissen in alle Winde zerstreuen. Weil es in Tresoren verschwindet. Oder weil es niemand honorieren will.
Auch im Wilden Westen wurden irgendwann Zäune errichtet
Vier Szenarien sind denkbar.
Erstens: Die Forderung nach maximalem Schutz setzt sich durch. Dann werden Urheberrechte im Internet künftig verfolgt wie Patentrechte im Gengeschäft. Jedes halbwegs interessante Angebot würde kryptografisch verschlüsselt. Nur wer diesen Schlüssel erwirbt, erhält Zutritt, wie zum Pay-TV. Gegen Piraten und Hacker wird unerbittlich vorgegangen. Ein Heer von Suchrobotern spürt jeden auf, der gegen das Copyright verstößt. Internationale Verwertungsgesellschaften nach dem Vorbild der deutschen Gema kontrollieren jede öffentliche Nutzung und erheben pauschale Gebühren. Das klingt nach Schnüffelei, wäre aber nur die konsequente Anwendung geltenden Rechts. In der realen Welt hat es ja genauso funktioniert; wo der Raubdruck verboten war, entstand mehr und bessere Literatur, wo Rundfunk und Fernsehen bezahlt werden mussten, gab es (im Prinzip) bessere Programme. Intellektuelle Leistung muss sich auch in Zukunft lohnen, sagen die Verfechter des Copyrights.
Zweitens: maximale Freiheit. Jede Information bleibt kostenlos, jeder Quellcode wird offen gelegt, jeder hat überall Zutritt. Bezahlt wird ausschließlich für den Service. Das große Vorbild heißt Linux, ein Betriebssystem, das von Tausenden Programmierern aus aller Welt ohne jede Lizenz entwickelt wurde und inzwischen stabiler und besser läuft als jedes lizenzierte Produkt. Open source software gehört nach Ansicht von Richard Stallmann, dem Gründer der Free Software Foundation, die Zukunft, weil sie Bedarf an Dienstleistung schafft. Parallel zu Linux sind viele kleine und mittelständische Softwarefirmen entstanden, die Linux-Systeme installieren und warten. Die Rechnung sieht in diesem Fall ähnlich aus wie beim Reparaturdienst, der fürs Wechseln einer Schraube 100 Mark kassiert: 50 Pfennig Materialwert für die Schraube, der Rest fürs Know-how.
Drittens: eine "Währungsreform". Jeder Klick, jede Bewegung im Netz wird künftig in "Hypercoins" abgerechnet. Das sind winzige Beträge, die automatisch vom Konto des Benutzers abgebucht werden, sobald er sich irgendwo im Datenraum bedient. Xanadu hieß ein entsprechendes Projekt, das der Hypertext-Pionier Ted Nelson schon im Jahre 1965 vorschlug. Im Grunde wäre es eine Art zusätzlicher Telefongebühr, nur dass die Erträge nicht der Telefongesellschaft, sondern dem Urheber überwiesen würden. Geld würde ausnahmsweise gerecht verteilt - kam Xanadu schon allein deshalb nie über das Entwurfsstadium hinaus?
Viertens: zurück zur Tauschgesellschaft. P2P (peer to peer) nennt sich das Geschäftsmodell. Man könnte auch sagen: Do ut des - Gib, damit dir gegeben werde. Napster etwa ist kein gutes Beispiel für eine echte Tauschbörse und steckt unter anderem deshalb in Schwierigkeiten, weil die meisten seiner Kunden sich wie Parasiten verhalten, die im Netz bloß saugen. Ein gerechteres Modell hat der Amerikaner Jim McCoy entwickelt. Das File-Sharing-System Mojo Nation beruht auf einer Art virtueller Währung, den Mojos, die jeder verdienen kann, indem er eigene Daten zur Verfügung stellt. Oder freien Speicherplatz auf seiner Festplatte. McCoys Programm verschlüsselt und zerlegt alle Daten in Einzelteile, die weit übers Internet verstreut werden. Bei Bedarf - und Bezahlung in der Mojo-Währung - können sie wie ein Puzzle wieder zusammengesetzt werden. Das Verfahren eignet sich nicht nur für den Tausch von Musiktiteln, Filmen, Fotos oder anderem urheberrechtlich geschützten Material. Im Prinzip könnte damit alles an den Mann gebracht werden, wie auf einem gigantischen Flohmarkt. Der Nachteil solcher peer to peer-Systeme: Sie sind nicht einfach zu installieren.
Ein Königsweg ist nicht in Sicht. Solange keine neuen Regeln für den Umgang mit geistigem Eigentum gefunden werden, herrscht das Gesetz des Wilden Westens. Aber auch im Wilden Westen wurden irgendwann Zäune errichtet. Phil Salin, ein inzwischen verstorbener Vordenker des Cyberspace, hat schon vor zehn Jahren prophezeit, das Internet werde in absehbarer Zeit auseinander brechen. Zahllose Netze, zahllose Zugänge würden entstehen. Die meisten davon Privateigentum, für dessen Nutzung man in Zukunft eben wieder zahlen müsse wie beim Besuch eines Kinos.
Andy Müller-Maguhn, Mitglied des deutschen Chaos-Computer-Clubs wie der kürzlich gewählten "Internet-Regierung" Icann, sieht das sogar positiv. Hackern gesteht er großherzig separate Spielwiesen zu. "Unsere Arbeit wird voraussichtlich darin bestehen, Paralleluniversen durch das Nebeneinander von verschiedenen Kulturen mit eigenen Regeln zu schaffen." Und dann? "Dann macht einfach jeder, was er will."
Seine Regierungserklärung hat Müller-Maguhn ausgerechnet in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. "Skandalös", urteilte der Vorstandsvorsitzende der Gema, Reinhold Kreile. Urheberrecht sei Menschenrecht, also unteilbar. Wie es in der Praxis um die Menschenrechte steht, dürfte allgemein bekannt sein.
gefunden in:
http://www.zeit.de/2001/12/Media/200112_eigentum_2.html
Dies ist der Hauptgrund, warum ich z.B. keine Musik von Napster un Co ziehe, obwohl ich die nötigen Ressoucen zur Verfügung habe. Da ich Musik höre, die wirklich nicht weit verbreitet ist, fühle ich mich verpflichtet, solche "Angebote" des Internets zu meiden. Einige "meiner" Bands mußten in diesem Sinne auch schon aufgeben, da kein Geld mehr für weitere Produktionen zurückfloß. Der Zwispalt zwischen p.c. und Opportunismus.....
Exor
P.S. Ich stehe auf Buchpreisbindung!!!
Napster: Neue Heimat für Software-Piraterie
Der Internet-Tauschbörse Napster steht neuer Ärger ins Haus. Napster wird als Umschlagplatz für Software benutzt. Von Susanne Herda
Auf CD-ROM gebrannte Software (Foto: Susanne Meindl)
Ohne großen Aufwand konnten User bis Mittwoch Morgen lizenzrechtlich geschützte Grafikprogramme und Computerspiele sowie Kreditkartengeneratoren und Hackertools herunterladen. Bislang war nur bekannt, dass bei Napster copyright-geschützte Musiktitel getauscht werden.
Napster-Mitglieder haben sueddeutsche.de bestätigt, dass Softwarepiraten die als MP3-Börse konzipierte Plattform als Trittbrett für den Austausch von Software der unterschiedlichsten Genre benutzen. Dem Bertelsmann-Konzern ist der Tausch von Standardsoftware und entsprechenden Raubkopien angeblich nicht bekannt. Bertelsmann unterstützt die Firma mit 60 Millionen Dollar.
Eines der lukrativsten Angebote bei Napster ist das Bildbearbeitungsprogramm "Photoshop 6.0". Im Fachhandel kostet es knapp 2.000 Mark. Wer sich bei Napster für einen Download entscheidet, muss nur die Verbindungsgebühren bezahlen.
Die Dateilisten liegen sueddeutsche.de vor. Die vorkommenden Namen lesen sich wie das "Who is Who" in der Spiele- und Softwarewelt: "Adobe Premiere 5.5" (1.600 Mark), "Macromedia Dreamweaver 4" (zirka 700 Mark), "Tomb Raider" (zirka 100 Mark) und "Game Tony Hawks Pro Skater 2" (zirka 70 Mark).
gefunden in:
http://www.sueddeutsche.de/computer/extra/napster/wrapster.php3
Na, war das denn nicht irgendwie klar? Und was heißt hier, das war niemanden bekannt? Das hätte doch nur mal jemand testen müssen. Na, wird mal Zeit, daß die Anbieter für ihr Produkt zur Verantwortung gezogen werden. :D:D
Exor
http://www.sueddeutsche.de/computer/extra/napster/fotos/screen3.jpg
gefunden in:
http://www.sueddeutsche.de/computer/extra/napster/wrapsterscreen6.php3
Cooool! Den screenshot (und noch mehr) gab es auch noch bei der SZ
Exor
US-Richterin droht Napster zu schließen
San Francisco (dpa) - Der Musiktauschbörse Napster droht wieder die Schließung. Eine US-Bundesrichterin sagte, sollte das Internet- Unternehmen den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Musiktitel weiter nur halbherzig blockieren, werde man Napster schließen. Die Filter seien «erbärmlich». Vor einem endgültigen Urteil will das Gericht noch einen Experten anhören. Die Vereinigung der amerikanischen Musikindustrie wirft Napster vor, dass die meisten urheberrechtlich geschützten Titel weiterhin verfügbar seien.
gefunden in:
http://www.neue-oz.de/tickerFullSize.php?file=hfk33_1_1104_0411071235.txt
Die letzten Klänge von Napster sind wohl so langsam zu hören...
Exor
Droht jetzt doch das endgültige Aus?
Der Ton im Fall Napster wird wieder schärfer: Richterin Patel droht mit der Schließung der Tauschbörse. "Sie haben dieses Monstrum geschaffen", sagte Patel, "jetzt müssen Sie auch damit zurechtkommen".
San Francisco - Im Fall Musikindustrie gegen Napster folgt Anhörung auf Anhörung. Seit Wochen wird darum gestritten, ob Napster nun seine Auflagen, zu denen die File-Sharing-Börse Anfang März in einer spektakulären Gerichtsverhandlung verdonnert wurde, erfüllt oder nicht. Jetzt musste Napster sich mal wieder abwatschen lassen: Ungewöhnlich deutlich tadelte Richterin Marilyn Patel den P2P-Dienst, schloss auch die Schließung nicht aus.
Doch wie so oft hat Napster auch hier Glück im Unglück: Bezirksrichterin Marilyn Patel tadelt, sie verteilt aber keine Tiefschläge. Das US-Unternehmen, meinte Patel, müsse seine Anstrengungen verstärken, mit Filtern urheberrechtlich geschützte Musikstücke vom Tausch auszuschließen. Es sei skandalös, dass Napster noch immer geschützte Titel im Programm habe.
Napster hat nach eigenen Angaben seine Filtertechnologie verfeinert, doch die Richterin hält dies nicht für ausreichend. "Vielleicht muss das System (Napster) geschlossen werden", fügte sie hinzu. Die bestehenden Filter seien "erbärmlich".
"Sie haben dieses Monstrum geschaffen..."
"Sie haben dieses Monstrum geschaffen, Sie müssen jetzt auch damit zurechtkommen," sagte Richterin Patel vor Napster-Vertretern. Das sind ungewöhnlich deutliche Worte, aber letztlich eine letzte Chance nach der letzten Chance nach der letzten Chance für Napster, denn die Richterin beklagt einen Zustand, der seit rund einem Monat Status Quo ist. Sowohl Musikindustrie wie Napster sind vollends damit beschäftigt, zu mauern und zu taktieren: Niemand wirft Patel derzeit einen Mangel an Geduld vor. Der Prozess wird zunehmend zur Posse.
Auch, dass sie vorschnell urteile, kann man Patel nicht vorwerfen: Wieder kündigte sie an, vor einer Entscheidung über eine eventuelle Schließung zunächst eine Expertenmeinung darüber einzuholen, was die Napster-Filter tatsächlich zu leisten vermögen.
Der von Napster beauftragte Anwalt Bob Silver äußerte sich zuversichtlich, dass der Experte bestätigen werde, dass die Musiktauschbörse alles in ihrer Macht stehende getan habe, um die Betriebsauflagen zu erfüllen.
Daran muss er wohl fest glauben, denn Napster agiert durchaus nicht wie ein Unternehmen, dem gerade die Schließung droht.
Einkaufstour: Napster rüstet technisch auf
Soeben kaufte Napster Anteile an der Musiktechnologiefirma Gigabeat, um seine Website mit neuer Software auszustatten. Man wolle sich so die Nutzung neuer Katalogisierungs- und Suchprogramme sichern, sagte Napster-Chef Hank Barry am Dienstag. Napster wolle die Gigabeat-Technologie in seinen derzeitigen Umbau der Tauschbörse in einen kostenpflichtigen Abonnentenservice integrieren. Zahlen über den Kauf wurden nicht genannt. Die Gigabeat-Mitgründer Wilburt Labio und Narayanan Shivakumar sowie die Techniker des Unternehmens sind bereits zu Napster gewechselt.
Napster liegt mit der Musikindustrie im Streit, weil Nutzer der Online-Börse bislang kostenlos Musik herunterladen können. Anfang März verpflichtete ein US-Gericht die Börse per einstweiliger Verfügung dazu, einen Filter einzurichten, durch den urheberrechtlich geschützte und von der Musikindustrie gekennzeichnete Titel vom Tausch ausgeschlossen werden.
Der deutsche Medienkonzern Bertelsmann war im Herbst mit der Bertelsmann Music Group aus der Reihe der gegen Napster klagenden Utnernehmen ausgeschert und wil Napster bis Juli in eine kostenpflichtige Börse umwandeln. Augenscheinlich muss er allerdings nicht befürchten, auch finanziell in die Pflicht genommen zu werden, selbst wenn Napster zu hohen Zahlungen verurteilt werden sollte: Richterin Patel ist der Ansicht, dass die Investoren nicht belangt werden könnten. "Die Investitionen", sagte Patel, "sind zu klein, um sie haftbar zu machen".
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http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,127737,00.html
Schwupps, den Artikel noch mal hinterhergeschoben. Steht doch ein bißchen mehr und genaueres drin. ;)
Exor
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