Sascha
05.03.2001, 07:56
Neues Urteil zu Online-Banking
Verbraucherzentrale Hamburg: Umfassender Haftungsausschluss für Zugangsstörungen beim Online-Banking ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof monierte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank
Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Banking formularmäßig nicht umfassend ausschließen. Das entschied nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg jetzt der Bundesgerichtshof.
Der Fall: Die Postbank bietet Kunden, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, die Teilnahme am "Online-Service" an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten dabei eine Klausel, derzufolge "aus technischen und betrieblichen Gründen zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs" zum Online-Service möglich seien. Diese Beschränkungen und Unterbrechungen könnten "auf höherer Gewalt, Änderungen und Verbesserungen an den technischen Anlagen oder auf sonstigen Maßnahmen" beruhen, ferner auf "Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die für einen einwandfreien oder optimierten" Service notwendig seien, sowie "auf sonstigen Vorkommnissen" wie beispielsweise die "Überlastung der Telekommunikationsnetze".
Dies beanstandete der Verbraucherschutzverein und hatte damit vor dem Bundesgerichtshof Erfolg: Die Klausel diene "nicht lediglich der Beschreibung tatsächlicher Zustände", sondern schränke den grundsätzlich "rund um die Uhr" eröffneten Zugang der Kunden zum Online-Service und damit den Umfang der vertraglichen Leistungspflicht der Beklagten ein, so die Hamburger Verbraucherzentrale. Die Klausel sei als "umfassende Haftungsfreizeichnung für technisch oder betrieblich bedingte Beschränkungen und Unterbrechungen des Online-Service zu verstehen". Ein derart undifferenzierter Haftungsausschluss verstoße jedoch gegen das AGB-Gesetz (Paragraf 11 Nr. 7). Demnach könne sich "der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls nicht von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit freizeichnen".
gefunden in: http://www.taz.de/tpl/2001/03/05.nf/text.Tname,a0079.list,TAZ_wu.idx,3
Der Lacher am Morgen http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biglaugh.gif http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biglaugh.gif Da ich auch bei der Postbank bin und mich das wirklich wurmt, daß die hin und wieder tagelang den Server abschalten, hab ich mich mal gefragt, ob man da nicht gegen angehen kann. Nu isset zu spät für mich.
Vielleicht kann mir aber mal jemand hier am Board sagen, wo ich das Urteil zur Scheckgutschrift finde! Das suche ich nämlich schon länger völlig verzweifelt. Es gibt ein Urteil, daß die Banken dazu verpflichtet, (deutsche) V-Schecks innerhalb von drei Werktagen gutzuschreiben. Da dies hier bei uns im Osnerbrücker Raum kaum eine Bank macht, dachte ich mir, daß dies Urteil doch so den einen oder anderen Bankfuzzi freundlicher stimmen kann (natürlich nichts gegen die Banker, die hier am Board mal hin und wieder vorbeischauen http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif ). Die Citibank hatte sich auch geweigert, die Schecks in dieser gesetzlichen Frist gutzuschreiben und erst mit dem Androhen des Verbraucherschutz lief das.... Ich hasse es, wenn man die Leute erst auf das Recht aufmerksam machen muß, bevor die dann aufhören, einen auszunutzen!
Exor
Verbraucherzentrale Hamburg: Umfassender Haftungsausschluss für Zugangsstörungen beim Online-Banking ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof monierte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank
Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Banking formularmäßig nicht umfassend ausschließen. Das entschied nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg jetzt der Bundesgerichtshof.
Der Fall: Die Postbank bietet Kunden, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, die Teilnahme am "Online-Service" an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten dabei eine Klausel, derzufolge "aus technischen und betrieblichen Gründen zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs" zum Online-Service möglich seien. Diese Beschränkungen und Unterbrechungen könnten "auf höherer Gewalt, Änderungen und Verbesserungen an den technischen Anlagen oder auf sonstigen Maßnahmen" beruhen, ferner auf "Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die für einen einwandfreien oder optimierten" Service notwendig seien, sowie "auf sonstigen Vorkommnissen" wie beispielsweise die "Überlastung der Telekommunikationsnetze".
Dies beanstandete der Verbraucherschutzverein und hatte damit vor dem Bundesgerichtshof Erfolg: Die Klausel diene "nicht lediglich der Beschreibung tatsächlicher Zustände", sondern schränke den grundsätzlich "rund um die Uhr" eröffneten Zugang der Kunden zum Online-Service und damit den Umfang der vertraglichen Leistungspflicht der Beklagten ein, so die Hamburger Verbraucherzentrale. Die Klausel sei als "umfassende Haftungsfreizeichnung für technisch oder betrieblich bedingte Beschränkungen und Unterbrechungen des Online-Service zu verstehen". Ein derart undifferenzierter Haftungsausschluss verstoße jedoch gegen das AGB-Gesetz (Paragraf 11 Nr. 7). Demnach könne sich "der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls nicht von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit freizeichnen".
gefunden in: http://www.taz.de/tpl/2001/03/05.nf/text.Tname,a0079.list,TAZ_wu.idx,3
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Vielleicht kann mir aber mal jemand hier am Board sagen, wo ich das Urteil zur Scheckgutschrift finde! Das suche ich nämlich schon länger völlig verzweifelt. Es gibt ein Urteil, daß die Banken dazu verpflichtet, (deutsche) V-Schecks innerhalb von drei Werktagen gutzuschreiben. Da dies hier bei uns im Osnerbrücker Raum kaum eine Bank macht, dachte ich mir, daß dies Urteil doch so den einen oder anderen Bankfuzzi freundlicher stimmen kann (natürlich nichts gegen die Banker, die hier am Board mal hin und wieder vorbeischauen http://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gifhttp://www.stock-channel.net/Board/smilies/biggrin.gif ). Die Citibank hatte sich auch geweigert, die Schecks in dieser gesetzlichen Frist gutzuschreiben und erst mit dem Androhen des Verbraucherschutz lief das.... Ich hasse es, wenn man die Leute erst auf das Recht aufmerksam machen muß, bevor die dann aufhören, einen auszunutzen!
Exor