Eliska
31.10.2001, 20:03
Wer einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, verbaut sich womöglich die Zukunft. Schuld ist ein neues Gesetz, das Arbeitnehmer eigentlich schützen soll
von Stefanie Scharbau
Eigentlich war es ja gut gemeint: Ein neues Gesetz sollte Arbeitnehmer absichern, aus befristeten Verträgen sollten unbefristete werden. Heraus kam aber das Gegenteil: Statt mehr feste Stellen zu schaffen, machen die Arbeitgeber die Schotten dicht. Wer schon einmal befristet beschäftigt war, bekommt keine zweite Chance auf einen Zeitvertrag - denn er könnte eine unbefristete Stelle einklagen.
Diese Bestimmung hätte für Proteste sorgen müssen. Doch sie ist versteckt in den Paragrafen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vom 1. Januar 2001. Die Auswirkungen werden erst jetzt deutlich: Wer nach einem Zeitvertrag ein zweites Mal für denselben Arbeitgeber tätig werden will, kann dies laut Gesetz nur mit einem unbefristeten Vertrag. Gleich, ob der erste Vertrag 20 Jahre oder zwei Monate zurückliegt, gleich, ob es sich um eine vierwöchige Aushilfstätigkeit oder eine Zweijahresbeschäftigung handelte. Doch mit Festeinstellungen sind Arbeitgeber geizig. In schlechten Zeiten sowieso, aber auch in guten. Sie haben Angst, dass sie sich nur schwer von den Mitarbeitern wieder trennen können, sollten die Umsätze sinken.
"Das Gesetz ist eine Katastrophe", sagt Ingrid Kolb, Leiterin der Hamburger Henri-Nannen-Schule, der Journalistenschule von Gruner + Jahr und der ZEIT. "Vor allem bei Zeitschriften bekommen junge Journalisten schon seit Jahren zunächst nur befristete Verträge, egal, wie gut oder schlecht die Geschäfte laufen." So sind die Berufsanfänger der Medienbranche die Leidtragenden. Verlage und Hörfunksender wollen flexibel bleiben und die Zahl der unbefristet Beschäftigten möglichst gering halten. Der Verlag Gruner + Jahr bietet beispielsweise Halbjahres- und Jahresverträge an, Burda und Bauer und der Handelsblatt-Verlag vergeben ebenfalls Jahresverträge. Der Axel Springer Verlag versucht, eigenen Journalistenschülern Planstellen anzubieten, weicht aber häufig auf Zeitverträge aus. Ähnlich sieht es beim Hamburger Spiegel-Verlag aus. Auch der WDR und der NDR beschäftigen viele Mitarbeiter über befristete Verträge.
Die Personalabteilungen reden ungern über das Dilemma. Vielmehr beteuern die Verlage, dass einzelne Verträge seit Inkrafttreten des Gesetzes "entfristet" wurden. Die Betonung liegt allerdings auf einzeln; es sind nur sehr wenige, die wegen des Gesetzes eine Planstelle bekommen haben.
Susanne Lange* gehört zu den Benachteiligten der Regelung. Die ehemalige Henri-Nannen-Schülerin hatte sich auf eine für zwei Jahre befristete Redakteursstelle bei einer überregionalen Zeitung beworben und den Job schon so gut wie sicher. Doch dann kam das Nein. Die Rechtsabteilung hatte die Angelegenheit geprüft: Die 30-Jährige war Ende vergangenen Jahres bereits für zwei Monate als Aushilfe beim Verlag beschäftigt gewesen. Nur eine Festanstellung hätte eine erneute Beschäftigung möglich gemacht. Das wollte der Verlag nicht und entschied sich deshalb für eine andere Bewerberin.
"Das haben wir nicht gewollt"
"Viele junge Leute haben schon mal Zeitverträge unterschrieben. Und jede Berufserfahrung ist doch wichtig", sagt Ingrid Kolb. Von diesen schon bewährten Kräften wollen die Verlage jetzt aber lieber die Finger lassen, sagt eine Gruner + Jahr-Betriebsrätin. Auch wenn das niemand öffentlich zugibt.
Die Gewerkschaften schützen dabei die Betroffenen nicht. "Die Probleme sind Auswirkungen eines Gesetzes, das wir so nie gewollt haben", sagt Martina Pereng, Referatsleiterin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Wir sind für unbefristete Arbeitsverhältnisse, da können wir eben keine Befristungen erleichtern." Wie passt es dann zusammen, dass der DGB das Gesetz mit auf den Weg gebracht hat?
"Das Teilzeit- und Befristungsgesetz erschien uns als Gesamtpaket akzeptabel", erklärt Martina Pereng. Die Gewerkschaften feiern es als Erfolg, dass dank des Gesetzes jeder Mitarbeiter Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle hat. Die Befris-tungsregelung haben sie als Kröte geschluckt. Personalabteilungen, aber auch Betriebsräte argumentieren anders. "Wir können nach wie vor befristet einstellen", sagt eine Axel-Springer-Betriebsrätin. "Es muss lediglich ein sachlicher Grund gegeben sein." Der Gesetzgeber hat den Unternehmen tatsächlich zugestanden, dass es Situationen gibt, in denen befristete Verträge sinnvoll sind. Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretungen beispielsweise. In diesen Fällen sind Befristungen auch über das Höchstmaß von zwei Jahren möglich, sogar mehrmals hintereinander. Hat ein Mitarbeiter sich bewährt, kann man ihn trotzdem nicht einfach so zwei Jahre weiterbeschäftigen.
Nicht nur die Medienbranche ist betroffen: Beschäftigte des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Landwirtschaft und vieler Produktionsbetriebe werden überdurchschnittlich häufig befristet eingestellt. Das Gleiche gilt für Schauspieler und Krankenhausärzte. Im Jahr 2000 hatten fast zehn Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland einen befristeten Vertrag. Häufig bleibt es nicht bei einem. An Halbjahresverträge schließen sich Jahresverträge an, an Jahresverträge wiederum Halbjahresverträge. Der Arbeitnehmer lebt in permanenter Unsicherheit über seine Zukunft.
"Das geht so weit, dass unsere Kollegen wegen der Belastung psychische Probleme bekommen", sagt Joseph-Michael Leucker, Betriebsrat eines Siemens-Werkes in Nordrhein-Westfalen. 2400 Beschäftigte haben hier Ende letzten Jahres Mobiltelefone hergestellt, fast die Hälfte aller Mitarbeiter mit befristetem Vertrag. Aufgrund des stark schwankenden Handy-Absatzes wollte die Geschäftsführung sich nicht ausschließlich an feste Mitarbeiter binden. Seit Inkrafttreten des Befristungsgesetzes mussten mehrere hundert Mitarbeiter gehen. Sie waren bereits maximal zwei Jahre befristet beschäftigt gewesen. Heute haben viele von ihnen einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma und arbeiten im selben Werk - für knapp 1000 Mark weniger.
Auch "in der Medienbranche wurden keine Planstellen im nennenswerten Umfang geschaffen", sagt Manfred Moos von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, zuständiger Medienbeauftragter im Landesvorstand Hessen. Viele Verlage weichen auf neue oder freie Mitarbeiter aus.
Warten auf die Planstelle
Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das zuständig für dieses Gesetz ist, gibt man sich gespalten. "Entlassungen haben wir nicht gewollt", sagt der Referent Harald Widlak. Aber das Gesetz würde ja auch Neueinstellungen erleichtern, sagt Widlak. Der Katalog der Sachgründe wurde nämlich weit gefasst: Für Projekt- und Saisonarbeit können beispielsweise befristete Verträge vergeben werden. Junge Menschen, die ihre Ausbildung oder ihr Studium absolviert haben, dürfen unmittelbar danach befristet beschäftigt werden. Selbst zur "Erprobung" eines Mitarbeiters können Zeitverträge geschlossen werden.
"Das Gesetz lässt viel Raum für Interpretationen", sagt Wolfgang Brinkmeier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Doch das bedeutet nicht, dass die Unternehmen es auch zugunsten ihrer Arbeitnehmer auslegen. "Die Arbeitgeber gehen äußerst vorsichtig vor", sagt Brinkmeier. Wird ihnen nämlich nachgewiesen, dass die Befristung eines Vertrages unwirksam ist, gilt dieser als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
"Ich hätte den Zweimonatsvertrag nie unterschrieben, wenn mich vorher jemand informiert hätte", sagt die ehemalige Henri-Nannen-Schülerin Susanne Lange. Auch im Burda Verlag wäre es bei genügend Vorlauf wohl nicht zu einem "Härtefall" gekommen. "Einer unserer technischen Redakteure war bereits über zwei Jahre befristet beschäftigt. Anschließend gab es leider keine Planstelle für ihn", erzählt eine Betriebsrätin. Der junge Mann ist heute arbeitslos, hat aber vom Verlag die Zusage, dass er die nächste verfügbare Planstelle bekommt. Wann das sein wird, vermag der Betriebsrat nicht zu sagen.
* Name von der Redaktion geändert
DIE ZEIT - Chancen 44/2001
von Stefanie Scharbau
Eigentlich war es ja gut gemeint: Ein neues Gesetz sollte Arbeitnehmer absichern, aus befristeten Verträgen sollten unbefristete werden. Heraus kam aber das Gegenteil: Statt mehr feste Stellen zu schaffen, machen die Arbeitgeber die Schotten dicht. Wer schon einmal befristet beschäftigt war, bekommt keine zweite Chance auf einen Zeitvertrag - denn er könnte eine unbefristete Stelle einklagen.
Diese Bestimmung hätte für Proteste sorgen müssen. Doch sie ist versteckt in den Paragrafen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vom 1. Januar 2001. Die Auswirkungen werden erst jetzt deutlich: Wer nach einem Zeitvertrag ein zweites Mal für denselben Arbeitgeber tätig werden will, kann dies laut Gesetz nur mit einem unbefristeten Vertrag. Gleich, ob der erste Vertrag 20 Jahre oder zwei Monate zurückliegt, gleich, ob es sich um eine vierwöchige Aushilfstätigkeit oder eine Zweijahresbeschäftigung handelte. Doch mit Festeinstellungen sind Arbeitgeber geizig. In schlechten Zeiten sowieso, aber auch in guten. Sie haben Angst, dass sie sich nur schwer von den Mitarbeitern wieder trennen können, sollten die Umsätze sinken.
"Das Gesetz ist eine Katastrophe", sagt Ingrid Kolb, Leiterin der Hamburger Henri-Nannen-Schule, der Journalistenschule von Gruner + Jahr und der ZEIT. "Vor allem bei Zeitschriften bekommen junge Journalisten schon seit Jahren zunächst nur befristete Verträge, egal, wie gut oder schlecht die Geschäfte laufen." So sind die Berufsanfänger der Medienbranche die Leidtragenden. Verlage und Hörfunksender wollen flexibel bleiben und die Zahl der unbefristet Beschäftigten möglichst gering halten. Der Verlag Gruner + Jahr bietet beispielsweise Halbjahres- und Jahresverträge an, Burda und Bauer und der Handelsblatt-Verlag vergeben ebenfalls Jahresverträge. Der Axel Springer Verlag versucht, eigenen Journalistenschülern Planstellen anzubieten, weicht aber häufig auf Zeitverträge aus. Ähnlich sieht es beim Hamburger Spiegel-Verlag aus. Auch der WDR und der NDR beschäftigen viele Mitarbeiter über befristete Verträge.
Die Personalabteilungen reden ungern über das Dilemma. Vielmehr beteuern die Verlage, dass einzelne Verträge seit Inkrafttreten des Gesetzes "entfristet" wurden. Die Betonung liegt allerdings auf einzeln; es sind nur sehr wenige, die wegen des Gesetzes eine Planstelle bekommen haben.
Susanne Lange* gehört zu den Benachteiligten der Regelung. Die ehemalige Henri-Nannen-Schülerin hatte sich auf eine für zwei Jahre befristete Redakteursstelle bei einer überregionalen Zeitung beworben und den Job schon so gut wie sicher. Doch dann kam das Nein. Die Rechtsabteilung hatte die Angelegenheit geprüft: Die 30-Jährige war Ende vergangenen Jahres bereits für zwei Monate als Aushilfe beim Verlag beschäftigt gewesen. Nur eine Festanstellung hätte eine erneute Beschäftigung möglich gemacht. Das wollte der Verlag nicht und entschied sich deshalb für eine andere Bewerberin.
"Das haben wir nicht gewollt"
"Viele junge Leute haben schon mal Zeitverträge unterschrieben. Und jede Berufserfahrung ist doch wichtig", sagt Ingrid Kolb. Von diesen schon bewährten Kräften wollen die Verlage jetzt aber lieber die Finger lassen, sagt eine Gruner + Jahr-Betriebsrätin. Auch wenn das niemand öffentlich zugibt.
Die Gewerkschaften schützen dabei die Betroffenen nicht. "Die Probleme sind Auswirkungen eines Gesetzes, das wir so nie gewollt haben", sagt Martina Pereng, Referatsleiterin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Wir sind für unbefristete Arbeitsverhältnisse, da können wir eben keine Befristungen erleichtern." Wie passt es dann zusammen, dass der DGB das Gesetz mit auf den Weg gebracht hat?
"Das Teilzeit- und Befristungsgesetz erschien uns als Gesamtpaket akzeptabel", erklärt Martina Pereng. Die Gewerkschaften feiern es als Erfolg, dass dank des Gesetzes jeder Mitarbeiter Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle hat. Die Befris-tungsregelung haben sie als Kröte geschluckt. Personalabteilungen, aber auch Betriebsräte argumentieren anders. "Wir können nach wie vor befristet einstellen", sagt eine Axel-Springer-Betriebsrätin. "Es muss lediglich ein sachlicher Grund gegeben sein." Der Gesetzgeber hat den Unternehmen tatsächlich zugestanden, dass es Situationen gibt, in denen befristete Verträge sinnvoll sind. Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretungen beispielsweise. In diesen Fällen sind Befristungen auch über das Höchstmaß von zwei Jahren möglich, sogar mehrmals hintereinander. Hat ein Mitarbeiter sich bewährt, kann man ihn trotzdem nicht einfach so zwei Jahre weiterbeschäftigen.
Nicht nur die Medienbranche ist betroffen: Beschäftigte des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Landwirtschaft und vieler Produktionsbetriebe werden überdurchschnittlich häufig befristet eingestellt. Das Gleiche gilt für Schauspieler und Krankenhausärzte. Im Jahr 2000 hatten fast zehn Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland einen befristeten Vertrag. Häufig bleibt es nicht bei einem. An Halbjahresverträge schließen sich Jahresverträge an, an Jahresverträge wiederum Halbjahresverträge. Der Arbeitnehmer lebt in permanenter Unsicherheit über seine Zukunft.
"Das geht so weit, dass unsere Kollegen wegen der Belastung psychische Probleme bekommen", sagt Joseph-Michael Leucker, Betriebsrat eines Siemens-Werkes in Nordrhein-Westfalen. 2400 Beschäftigte haben hier Ende letzten Jahres Mobiltelefone hergestellt, fast die Hälfte aller Mitarbeiter mit befristetem Vertrag. Aufgrund des stark schwankenden Handy-Absatzes wollte die Geschäftsführung sich nicht ausschließlich an feste Mitarbeiter binden. Seit Inkrafttreten des Befristungsgesetzes mussten mehrere hundert Mitarbeiter gehen. Sie waren bereits maximal zwei Jahre befristet beschäftigt gewesen. Heute haben viele von ihnen einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma und arbeiten im selben Werk - für knapp 1000 Mark weniger.
Auch "in der Medienbranche wurden keine Planstellen im nennenswerten Umfang geschaffen", sagt Manfred Moos von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, zuständiger Medienbeauftragter im Landesvorstand Hessen. Viele Verlage weichen auf neue oder freie Mitarbeiter aus.
Warten auf die Planstelle
Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das zuständig für dieses Gesetz ist, gibt man sich gespalten. "Entlassungen haben wir nicht gewollt", sagt der Referent Harald Widlak. Aber das Gesetz würde ja auch Neueinstellungen erleichtern, sagt Widlak. Der Katalog der Sachgründe wurde nämlich weit gefasst: Für Projekt- und Saisonarbeit können beispielsweise befristete Verträge vergeben werden. Junge Menschen, die ihre Ausbildung oder ihr Studium absolviert haben, dürfen unmittelbar danach befristet beschäftigt werden. Selbst zur "Erprobung" eines Mitarbeiters können Zeitverträge geschlossen werden.
"Das Gesetz lässt viel Raum für Interpretationen", sagt Wolfgang Brinkmeier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Doch das bedeutet nicht, dass die Unternehmen es auch zugunsten ihrer Arbeitnehmer auslegen. "Die Arbeitgeber gehen äußerst vorsichtig vor", sagt Brinkmeier. Wird ihnen nämlich nachgewiesen, dass die Befristung eines Vertrages unwirksam ist, gilt dieser als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
"Ich hätte den Zweimonatsvertrag nie unterschrieben, wenn mich vorher jemand informiert hätte", sagt die ehemalige Henri-Nannen-Schülerin Susanne Lange. Auch im Burda Verlag wäre es bei genügend Vorlauf wohl nicht zu einem "Härtefall" gekommen. "Einer unserer technischen Redakteure war bereits über zwei Jahre befristet beschäftigt. Anschließend gab es leider keine Planstelle für ihn", erzählt eine Betriebsrätin. Der junge Mann ist heute arbeitslos, hat aber vom Verlag die Zusage, dass er die nächste verfügbare Planstelle bekommt. Wann das sein wird, vermag der Betriebsrat nicht zu sagen.
* Name von der Redaktion geändert
DIE ZEIT - Chancen 44/2001