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Vollständige Version anzeigen : Und kein Huhn lacht.


KA111
11.01.2002, 02:53
Verbraucherschutz
Keine lachenden Hühner
Von Volker Siefert

9. Jan. 2002 Das Bild einer heilen Welt gehört zum Konsum wie die Luft zum Atmen. Doch Kühe sind nicht lila und Wein ist nicht immer von der Sonne verwöhnt. Zu viel heile Welt hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für irreführend.

In einem am Mittwoch begonnen Musterprozess vor dem Landgericht Wiesbaden will der Verband der Rewe-Handelsgruppe (Penny, HL-Markt) verbieten lassen, weiterhin ländliche Idylle auf Eierkartons abzubilden: „Ein Fachwerkhaus in schöner Landschaft lässt die Verbraucher vermuten, dass die Eier von glücklichen Hühnern kommen“, sagt vzbv-Sprecher Christian Fronczak. Dabei kommen sie aus nicht-artgerechter Käfighaltung, wie 90 Prozent aller Eier auf dem deutschen Markt.


Dem widerspricht auch Rewe-Sprecher Wolfram Schmuck nicht, hält aber den Vorwurf der „Irreführung“ für übertrieben. „Wir haben es mit einem durchschnittlichen informiertem, aufmerksamen Verbraucher zu tun, der diese Abbildung richtig einzuschätzen weiß“. Dem Kunden sei klar, das zehn Eier, die weniger als ein Euro kosten, nicht aus Freilandhaltung stammen können. Wenn sich jemand eine Zigarette einer bestimmten Marke anzündet, wähne er sich auch nicht am Grand Canyon und beim Genuss von Rum nicht in der Karibik gibt Schmuck zu bedenken und verweist auf die EU-Rechtslage, die vom Leitbild des „mündigen“ Verbrauchers ausgeht.

Dieses teilen auch die Verbraucherschützer. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Punkt: „Wenn der Verbraucher durch Informationen, die nicht wahrhaftig sind, in seiner Kaufentscheidung beeinflusst wird, ist das nicht okay“, sagt Fronczak. Bleibt die Frage der Grenzziehung. Führt ein Bauer, der freundlich von der Verpackung einer Mettwurst winkt, den Verbraucher in die Irre oder ist er schlicht und einfach Dekoration?

Zweierlei Maß

Und noch etwas fällt auf: Erst diese Woche plädierte der vzbv für eine Liberalisierung von Sonderverkaufsaktionen wie bei C&A, „um den Unternehmen mehr Freiraum für kreative Werbemaßnahmen zugunsten der Verbraucher zu lassen“. Warum sollten die Konsumenten „irreführende“ Sonderverkaufsaktionen besser erkennen als vorgegaukelte Landidylle?

Die Richterin am Landgericht Wiesbaden ließ am ersten Prozesstag durchblicken, dass sie den Klägern nur bedingt folgen kann: Kein Anbieter von Eiern sei verpflichtet, Produkte aus Käfighaltung besonders zu kennzeichnen. Zwar suggeriere das Bild eine heile Welt, dennoch stelle sich die Frage, ob damit schon gegen Wettbewerbsrecht verstoßen werde. Das Urteil soll am 6. Februar verkündet werden.


FAZ