Vollständige Version anzeigen : Steuertipps. Neu: Doppelte Haushaltsführung länger als zwei Jahre absetzbar
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten
Die Zahl der Gesetzesänderungen, Steuererlasse, Rundschreiben, Verwaltungsanweisungen, die jedes Jahr auf Finanzbeamte und Steuerberater einprasseln, geht in die Tausende. Was ist davon für den Einzelnen wichtig?
Beruf
Nebentätigkeiten
Immobilien
Kapitalanlage
Auto und Dienstwagen
Erben und Schenken
Familie und Kinder
Sonderausgaben
Außergewöhnliche Belastungen
Umgang mit dem Finanzamt
Sonstiges
http://finanzen.focus.de/D/DA/DAS/DAS03/das03.htm
Der Staat zahlt nicht nur Kindergeld
Ein Kind großzuziehen kostet Geld – von der Wiege bis zur Volljährigkeit über 100 000 Euro, so das Statistische Bundesamt. Der Staat belohnt Eltern für ihren Dienst an der Gesellschaft, indem er sich an den Ausgaben beteiligt.
Wir sagen Ihnen, an welchen.
Kindergarten und Schule
Kinderbetreuung
Berufsausbildung
Baukindergeld
http://finanzen.focus.de/D/DA/DAS/DAS23/das23.htm
Das ist neu
Gute Nachrichten für alle Eltern. In diesem Jahr dürfen sie mit einigen Entlastungen rechnen:
Kindergeld
Für die ersten drei Kinder gibt es monatlich 154 Euro (rund 301 Mark) statt bisher 270 Mark Kindergeld. Für jedes weitere werden 179 Euro (rund 350 Mark) gezahlt.
Kinderfreibetrag
Wer viel verdient, für den ist der Freibetrag interessant: Er wird von 3534 Euro auf jetzt 3648 Euro (Alleinerziehende 1824 Euro) angehoben.
Erziehungsbetrag
Für alle Jugendlichen unter 27 Jahren wird ein so genannter Betreuungsfreibetrag in Höhe von 2160 Euro eingeführt.
Jobbedingter Freibetrag
Berufstätige Eltern mit Kindern unter 14 Jahren dürfen nachgewiesene Kosten für Hort, Kindergarten oder Tagesmutter als außergewöhnliche Leistungen absetzen. Auf diesem Weg sind zusätzlich 1500 Euro abzugsfähig.
Aber auch einige Vergünstigungen sind dem Rotstift des Finanzministers zum Opfer gefallen:
Haushaltsfreibetrag
Der Freibetrag von 2871 Euro wird schrittweise gestrichen. So sinkt er schon dieses Jahr auf rund 2342 Euro. Ab 2005 wird es ihn gar nicht mehr geben.
Ausbildungsfreibetrag
Der bisherige Freibetrag von 2147 Euro für Kinder in der Ausbildung wird auf 924 Euro verringert. Er gilt dann nur noch für Kinder zwischen 18 und 27 Jahren, die nicht mehr zu Hause wohnen.
Haushaltshilfe
Gleich ganz abgeschafft wird das so genannte Dienstmädchenprivileg.
Quelle: Focus
Seit dem 1. Januar 2001 gelten die neuen Regelungen zur Entfernungspauschale. Zielsetzung des Gesetzesvorhabens war die Entlastung der Berufspendler als Reaktion auf die massiv angestiegenen Treibstoffpreise. Der Finanzminister verspricht den Steuerzahlern eine jährliche Entlastung von einer halben Milliarde Euro.
Neu ist vor allem:
Die verkehrsmittelunabhängige Pauschale gilt nunmehr erstmalig für alle Arbeitnehmer - egal welches Beförderungsmittel gewählt wird. Nicht nur der Pkw-Pendler wird entlastet, auch die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel kommen zukünftig in den Genuss der Entfernungspauschale.
Doch die Regelung hat nicht nur Vorteile - in einigen Fällen ist der Werbungskostenabzug sogar geringer als zuvor.
Die Redaktion von steuernetz.de hat für Sie nun ein Info-Paket zum Thema Entfernungspauschale geschnürt. Alle relevanten Punkte der Neuregelung haben wir aufgeführt, damit Sie in vollem Umfang von den gesetzlichen Änderungen profitieren. Von nützlichen Praxis-Tipps über entsprechende Musterberechnungen bis hin zu den gesetzlichen Grundlagen.
http://www.steuernetz.de/spezial/spezial005/index.html
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:D ZITAT DER WOCHE
"Steuerreformen dienen dazu, die Steuerzahler so zu
entlasten, daß sich die Staatskasse dabei füllt."
Wolfram Weidner
Guten Morgen, Eliska! Schon so früh unterwegs? :D Dein Zitat der Woche gefällt mir sehr gut (vor allem, weil es ja zutrifft; von wegen Multiplikatoreffekt innerhalb einer Volkswirtschaft; nur ist das Zitat doch leichter verständlich :hihi ).
Bei den von Dir hier vorgestellten Entlastungen handelt es sich um Gesetztesänderungen, die in diesem Jahr zum ersten Mal zur Anwendung kommen, oder? Anders ausgedrückt: Es handelt sich dabei um den Stand Januar 2001, wie ich das verstehe.
Die für dieses Board doch interessanteste Änderung ist dabei aber der § 3 Nr. 40d, was das Halbeinkünfteverfahren beschreibt. Danach sind Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 (Kapitaleinkünfte; u.a. Gewinnanteile, also Dividenden) nur mit der Hälfte steuerpfilchtig. Der Nachteil ist, dass die Verluste dann natürlich auch nur zur Hälfte angesetzt werden können. Gleiches gilt für die Werbungskosten bzw. dem Pauschbetrag nach § 9a. Der Handel mit Aktien fällt hier natürlich nicht drunter! Das sind nach wie vor Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2, welcher die Spekulationsfrist beinhaltet. Allerdings bleiben Gewinne unter 512 € steuerfrei. Falls mehr verdient wurde, wird dann gleich alles versteuert, d.h. es gibt keinen Freibetrag.
Ups, ich habe jetzt erst den ersten Satz Deines letzten postings gesehen. :rolleyes: Vielleicht sollte ich dann doch mal zuvor gründlicher lesen... ;)
Sascha
Guten Morgen, Sascha:)
Da hast du sicher irgendwie Recht - darum nochmal einen Link zu dem von dir angesprochenen Thema Aktien:
http://www.steuernetz.de/spezial/aktien/index.html
Schöne Feiertage
Eliska:)
Bei Wechsel von geringfügiger Beschäftigung zu Teil- oder Vollzeittätigkeit droht Verlust der Steuerfreiheit
Durch die jüngst veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhof zu den 630-DM-Jobs (respektive: 325 Euro) droht nun dem ein oder anderen Steuerbürger Ungemach. Das oberste Finanzgericht hat mit Beschluss vom 26. März 2002 (Az. VI B 1/02) entschieden, dass bei Umwandlung eines von der Steuer frei gestellten, geringfügigen Arbeitsverhältnis innerhalb des Kalenderjahres in eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung (bei gleichzeitig positiver Summe der anderen Einkünfte), im nachhinein die Steuerbefreiung für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis entfällt.
In einer ersten Reaktion kritisierte der Bund der Steuerzahler (BdSt) diesen Beschluss als "...schweren Schlag in das Gesicht vieler Steuerzahler, die (..) in eine gefährliche Steuerfalle tappen". Der steuerschädliche Wechsel zu einer Voll-Beschäftigung sei unverständlich, da gerade dieser ja im Sinne des Gesetzgebers sei, um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeittätigkeiten umzuwandeln. Ein "Bestrafung" der Steuerbürger, welche auf diesem Wege eine reguläre Teil- oder Vollzeitbeschäftigung ausüben würden, sei nicht hinnehmbar. Daher kündigte der BdSt an, ein entsprechendes Musterverfahren - derzeit beim Finanzgericht Köln anhängig - weiter zu verfolgen.
http://www.steuernetz.de/topthema/TT203.html
Ich gehe sogar noch weiter. Mit bewußter Steuerung meiner Einkünfte unter Ausnutzung aller Steuerumgehungstatbestände bin ich soweit das ich keine Steuer zahle. Aus diesen Grund habe ich vor über 2 Jahren meine Erwerbstätigkeit eingestellt und stelle mich mit dem Nettoeinkommen nicht viel schlechter ;)
Ärger mit dem Finanzamt?
So sind Sie für das Verfahren gegen den Fiskus bestens gerüstet
Jeder fünfte Steuerbescheid - so vermuten Fachleute - ist falsch. Für fehlerhafte Steuerbescheide sieht die Abgabenordnung das sogenannte Rechtsbehelfsverfahren vor. Ihre Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung werden erneut geprüft und eventuelle Änderungen berücksichtigt.
Ist ein Steuerpflichtiger mit einer Entscheidung seines Finanzamtes nicht einverstanden, kann er gegen den ihn belastenden Verwaltungsakt (i.d.R.´den Einkommensteuerbescheid) Einspruch einlegen. Das muß innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Einspruchsfrist von einem Monat geschehen. Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde dann in Form einer sogenannten "Einspruchsentscheidung". Wird der Einspruch zurückgewiesen, ist die Klage beim Finanzgericht der nächste Schritt.
Da der Einspruch selbst keine aufschiebende Wirkung hat in Bezug auf eine möglicherweise nachzuzahlende Steuer, ist es vielfach sinnvoll, zugleich mit dem Einspruch auch einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" des angefochtenen Bescheides zu verbinden.
Mehr Infos unter unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn2002pt01
Was gehört denn nun eigentlich dazu?
Reisekosten geben immer wieder Anlass für ärgerliche Diskussionen mit dem Finanzamt. Deshalb sind Sie auf gute Informationen angewiesen. Bei den Reisekosten gibt es besonders viele Möglichkeiten, das Finanzamt daran zu beteiligen.
Für die unterschiedlichen Reisekosten hat der Gesetzgeber verschiedene Pauschalen und Höchstbeträge festgelegt. Grundsätzlich müssen Sie zwischen Reisekosten für den Unternehmer und den Arbeitnehmer sowie zwischen Inlands- und Auslandsreisen unterscheiden.
Mehr Infos unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn2302pt01
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PERFEKTER VORDRUCK FÜR DIE PROFI-REISEKOSTENABRECHNUNG
Einfach das mustergültige Formular downloaden
So manches Mal geht die Reisekostenabrechnung tage- oder wochenlang zwischen Mitarbeiter und Buchhaltung hin und her. Dabei ist es doch ganz einfach - alle
erforderlichen Angaben für die perfekte Abrechnung haben wir in einem übersichtlichen Formular zusammengestellt.
So haben Sie alle Kosten im Blick, lästige Rückfragen entfallen und Sie bekommen die gezahlten Reisekosten umso schneller erstattet.
Download des Abrechnungsformulars unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn2302pt02
Übersicht der aktuellen Werte für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
Verpflegungsmehraufwendungen werden nur mit pauschalen Auslandstagegeldern berücksichtigt. Übernachtungskosten sind in der nachgewiesenen Höhe oder ohne Einzelnachweise mit pauschalen Auslandsübernachtungsgeldern abziehbar.
So gilt unter anderem:
- Bei eintägigen Auslandsreisen gilt für das Land der Tätigkeitsstätte, bei mehreren Tätigkeitsstätten das für das Land der letzten Tätigkeitsstätte maßgebende pauschale Auslandstagegeld.
- Bei mehrtägigen Auslandsreisen richten sich die Auslandstagegelder nach dem Land, das vor 24.00 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wird.
Mehr Infos und Download unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn2302pt04
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PRAXIS-BEISPIEL: SCHRITT FÜR SCHRITT ALLE KOSTEN ERFASSEN
Fertigen Sie eine Aufstellung über die Gesamtkosten der Reise an.
Unterscheiden Sie dabei zwischen:
- den laut Belegen nachgewiesenen Kosten
- den auf Grund eigener Aufzeichnungen abziehbaren Kosten
Halten Sie genau fest:
- die Reisedauer, die Reisestrecke
- die nicht belegten Nebenkosten
Mehr Infos unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn2302pt05
Schul- oder Semesterferien - das bedeutet für so
manchen Schüler und Studierenden wenig Freizeit oder
Urlaub. Vielmehr wird die schönste Zeit des Jahres
genutzt, um den ein oder anderen Euro zu verdienen.
Aber Vorsicht, auch der Fiskus hält hier die Hand
auf und schmälert den hart erarbeiteten Lohn. Die
Oberfinanzdirektion Hannover hat die wichtigsten
Infos für Schüler und Studierende rund um das Thema
Steuern zusammengefasst. Unter anderen informiert
die OFD über folgende Themen:
- Kurzfristige Beschäftigung 325-Euro Jobs
- Beschäftigung als Arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte
Mehr Infos unter unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn2402pt01
Hier gibt`s Einkommenssteuer- und Lohnsteuertabellen, falls mal jemand einen Blick drauf werfen möchte ;)
http://www.steuerlinks.de/download.shtml
Die richtige Kombination kann sich für Eheleute in barer
Münze auszahlen
Im Hinblick auf das Jahr 2003 sollten Ehegatten bereits
jetzt prüfen, ob sich ein Wechsel der bisherigen Steuer-
klassen-Kombination lohnt. Die neuen Steuertabellen und
veränderte Lohn- und Gehaltsverhältnisse können dafür
sorgen, dass ein Wechsel von der Kombination IV/IV zur
Kombination III/V bares Geld bringt .
Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu
erleichtern, hat die Oberfinanzdirektion Niedersachsen
einen Online-Rechner entwickelt, der für die Jahre 2002
und 2003 die jeweils günstigste Steuerklassenkombination
in Sekundenschnelle ermittelt.
Mehr Infos unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn4202pt01
Linear oder degressiv abschreiben - Sie haben die Wahl
Abschreibungen sind ein beliebtes und legales Gestaltungs-
mittel der eigenen Gewinnermittlung. Hier können Sie in
bestimmten Grenzen den Gewinn beeinflussen und damit die
Steuerbelastung ein wenig beeinflussen.
Mit dem Rechner können Sie - auf der Basis der amtlichen
AfA-Tabelle - alle relevanten Daten eingeben und den
zutreffenden Abschreibungsbetrag sofort online ermitteln.
Die eingearbeitete amtlichen Tabelle des Finanzministeriums
enthält für eine Reihe von Wirtschaftsgütern die
jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und ist gültig
für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000
hergestellt oder angeschafft wurden.
Abschreibung einfach online ermitteln unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn4202pt03
RIESTER-RENTE: VOR DEM JAHRESWECHSEL ONLINE PRÜFEN
FSS-Online bietet Berechnungshilfe zur Ermittlung der Förderrente im Internet
Ab 2002 geht es mit der staatlich geförderten Privatrente los. Der Bund subventioniert diese Vorsorge mit Zulagen und Steuererleichterungen.
Mit dem Förderrentenrechner können Sie ihre individuellen Zulagen und Steuererleichterungen für den Zeitraum von 2002-2008 berechnen lassen.
Online-Rechner unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn4202pt04
So erkennen Sie auf einen Blick, ob sich der Dienstwagen
für Sie rechnet
Das Angebot erscheint allzu verlockend - anstatt Gehaltser-
höhung wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen angeboten.
Doch Vorsicht - zahlt sich das denn tatsächlich aus? Hier
sollten Sie genau kalkulieren, um nicht bei der nächsten
Gehaltsabrechnung von den Auswirkungen durch den geld-
werten Vorteil böse überrascht zu werden.
Aber auch für Sie als Arbeitgeber ist es interessant zu er-
fahren, welche Kosten durch die Überlassung des Pkw auf Sie
zukommen. Kein Problem, einfach nur die notwendigen Daten
eingeben und in Sekundenschnelle werden die monatlichen
Gesamtkosten für das Fahrzeug ermittelt.
Den aktuellen Dienstwagenrechner für Arbeitnehmer und
Arbeitgeber finden Sie unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn4302pt03
gibt´s nen link für barzahler? :hihi
Lassen wer uns überraschen! :lach
bin bespannt wie nen flitzebogen, oder wie dat ding heisst :D
NEUE PAUSCHBETRÄGE FÜR AUSLANDSREISEKOSTEN AB 1. DEZEMBER 2002
Kurz vor dem Jahreswechsel hat das Bundesfinanzministerium
die aktuelle Fassung der Pauschalen für Auslandsreisekosten
veröffentlicht. Es haben sich nur geringfügige Änderungen
im Vergleich zum Januar 2002 ergeben. So gilt für Hongkong
nun ein maximaler Pauschbetrag von 72 Euro - verbunden mit
dem höchsten Pauschbetrag für Übernachtungskosten von 150 Euro.
Gleichzeitig wurden die Pauschsätze für Libyen nahezu hal-
biert und der Übernachtungskosten-Pauschbetrag für New York
(einschließlich der Metropolitan Area) auf 150 Euro
angehoben.
Download der aktuellen "Übersicht über die ab 1. Januar 2002
und 1. Dezember 2002 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungs-
mehraufwendungen und Übernachtungskosten" unter...
http://www.steuernetz.de/link?stn4702pt01
Eine böse Überraschung können Eltern erleben, wenn ihre Kinder - neben Schule, Berufsausbildung oder Studium - einen Job annehmen, um sich etwas hinzu zu verdienen. Denn ist das Einkommen, das die Sprößlinge durch Aushilfstätigkeiten erzielen, zu hoch, streicht der flinke Fiskus den Eltern das Kindergeld. Dies kann er, wenn der fleißige Nachwuchs mehr als 7188 Euro pro anno verdient.
Das muss allerdings nicht so sein, denn manche der betroffenen Familien könnten dem Zugriff des Fiskus entgehen. Auch die jobbenden Kinder haben nämlich wie jeder andere Anspruch auf Berücksichtigung von Werbungskosten.
Das beginnt bei den Fahrten zu Berufsschule und Arbeitsplatz. Darüber hinaus zählen auch vermeintliche Kleinigkeiten. Das sind etwa (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) der Aufwand für den freiwilligen Computerkursus und die Anfahrten dorthin, für Seminare, Workshops mit Kollegen, Fachliteratur und Büromaterial.
Die Ausgaben können vom Einkommen abgezogen werden. Sinkt der verdiente Betrag dadurch unter die ominöse Grenze von 7188 Euro, ist das Kindergeld vor dem Zugriff des Finanzamtes gerettet.
Eltern tun also gut daran, den heranreifenden Nachwuchs schon sehr frühzeitig an das lästige Sammeln von Belegen zu gewöhnen. rco
Frankfurter Rundschau
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt die zeitliche Befristung der Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung für verfassungswidrig
Karlsruhe - Ehepaare dürfen die Kosten einer berufsbedingten doppelten Haushaltsführung auch über die bisher geltende Zweijahresgrenze hinaus beim Finanzamt absetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Frist, die 1996 für die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Mehrkosten eingeführt wurde, für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung gilt für Doppelverdiener-Ehen und gleichzeitigen „Kettenabordnungen“ eines Arbeitnehmers. Dabei spielt es keine Rolle, ob der durch seinen Arbeitgeber abgeordnete Arbeitnehmer den Arbeitsort wechselt oder an einem Ort verbleibt.
Nach den Worten des Gerichts muss die längere Abzugsfähigkeit auch rückwirkend bis 1996 zugelassen werden - zumindest für diejenigen, deren Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. (Aktenzeichen: 2 BvR 400/98 u. 1735/00 - Beschluss vom 4. Dezember 2002)
Damit gab der Zweite Senat einem Berliner Universitätsprofessor und einem rheinland-pfälzischen Kriminalkommissar Recht. Der Akademiker hatte 1994 seine Professur in Frankfurt aufgegeben und war an die Berliner Humboldt-Universität gewechselt. Da seine Frau als Redakteurin in Frankfurt arbeitete, behielt er dort den Hauptwohnsitz und nahm in Berlin eine Wohnung. Der Polizeibeamte aus Koblenz war - immer wieder verlängert - von 1992 bis 1999 nach Berlin abgeordnet.
Nach den Worten der Karlsruher Richter stellen in diesen Fällen die Kosten für eine Zweitwohnung einen „zwangsläufigen Mehraufwand“ dar, der auch über die Zweijahresfrist hinaus absetzbar bleiben muss. Das gelte für die Doppelverdiener-Ehe, wenn ein Partner anderswo eine Stelle annehme - sei es, um überhaupt Arbeit zu finden, sei es, um bessere Karrierechancen zu haben. Die Gründe für die Wahl eines entfernten Arbeitsplatzes spielten keine Rolle: Der Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz verbiete es dem Gesetzgeber, in die Lebensgestaltung der Partner einzugreifen und beispielsweise die Ehefrau durch Steuernachteile „ins Haus zurückzuführen“.
Die Zeitgrenze bei „Kettenabordnung“, so das Gericht weiter, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Denn einerseits blieben zwar die Kosten für Arbeitseinsätze an wechselnden Orten auch langfristig abzugsfähig, nicht aber der Aufwand einer Abordnung an eine gleich bleibende Stelle. Diese Ungleichbehandlung sei verfassungswidrig. Weil eine Abordnung naturgemäß zeitlich begrenzt sei, könne der Betroffene - im einen wie im andern Fall - keine sinnvolle Umzugsplanung entwickeln.
Für eine Neuregelung gesteht das Gericht dem Gesetzgeber einen „erheblichen Gestaltungsspielraum“ zum Beispiel hinsichtlich der Höhe der Abzugsfähigkeit zu. Durch die Einführung der Zweijahresgrenze hatte das Finanzministerium 1996 einen Spareffekt von rund 750 Millionen Mark (383,5 Millionen Euro) erwartet.
welt.de/dm/dpa
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