Vollständige Version anzeigen : Abgeltungssteuer - Kapitalertrag - Ausland
schranze
19.11.2007, 11:53
Hallo,
ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Deutschland. Da wird pauschal 25% vom Gewinn durch die Bank einbehalten.
Wie verhält sich das, wenn man im Ausland dort schon eine Abgeltungssteuer zahlt und dann in Deutschland bei der Einkommenssteuer angibt?
Fragen über Fragen :kiss
Ein weites Feld!
Hab ich mir noch gar nicht angesehen.
Danke für deinen Hinweis Schranze!
:eek
http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-ausland-vergleich.html
Zitat
...
Depot im Ausland zur Umgehung der deutschen Abgeltungssteuer kaum attraktiv
Deutsche Anleger haben derzeit die Möglichkeit, Ihre Gelder im Ausland zu deponieren und anzulegen. Vor der Mitteilung dieser Gelder an den deutschen Fiskus bewahrt die Anleger derzeit teilweise noch das Bankengeheimnis, wie z.B. in Österreich, der Schweiz oder Luxemburg, da sich diese der Informationspflicht, die auf EU Ebene beschlossen wurde, entzogen haben. Ende 2008 - also nahezu zeitgleich der Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland - fällt auf Grund der Bilateralen Abkommen mit der EU jedoch zumindest im Hinblick auf Betrugsfälle, wie z.B. Umsatzsteuerbetrug auch deren Bankengeheimnis.
Länder, die dem Bankengeheimnis nicht mehr unterliegen, wie z.B. die Niederlande, sind dazu verpflichtet, dem deutschen Fiskus die erzielten Erträge mitzuteilen. Diese sind dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu erklären bzw. zu überprüfen.
Länder, wie z.B. Österreich und die Schweiz, die das traditionelle Bankengeheimnis noch bewahren, behalten aus Erträgen in der Regel eine so genannte 15 %-ige Quellensteuer ein. Werden die Einkünfte dann im Rahmen der deutschen Einkommensteuerveranlagung erklärt, so ist die einbehaltene Quellensteuer auf die deutsche Steuer anrechenbar. Die Länder haben sich jedoch darauf geeinigt, ab 2008 die Quellensteuer auf 20 % zu erhöhen und ab dem Jahre 2010 sogar auf 35 %. Deutschland erhält sodann von diesem Einbehalt 75 %. Dadurch wird ein "Nichterklären" der Einkünfte in Deutschland praktisch unrentabel, da der Abgeltungssteuersatz ab dem 01.01.2009 noch 25 % beträgt.
Anleger können sich dem Einbehalt der Quellensteuer entziehen, wenn sie die ausländische Bank dazu ermächtigen die erzielten Erträge der Deutschen Behörde mitzuteilen. Diese können sodann vollständig im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, besteuert mit dem Pauschalsteuersatz der Abgeltungssteuer von 25 %, berücksichtigt werden....
Das muss ich mir ehrlich gesagt noch genauer anschauen.:hihi
Hallo,
ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Deutschland. Da wird pauschal 25% vom Gewinn durch die Bank einbehalten.
Wie verhält sich das, wenn man im Ausland dort schon eine Abgeltungssteuer zahlt und dann in Deutschland bei der Einkommenssteuer angibt?
Fragen über Fragen :kiss
Zum Original-Beitrag (http://www.stock-channel.net/stock-board/showthread.php3?p=1094211#post1094211)
die Frage ist, ob man diese "abgegoltenen" Auslandsgewinne überhaupt in der Einkommenssteuererklärung angeben muss!
Ich glaube, dass man das nicht mehr machen muss! Nach Einführung der Abgeltungssteuer bei uns in Deutschland.
Aber glauben heisst ja , nix wissen:hihi
schranze
20.11.2007, 09:45
die Frage ist, ob man diese "abgegoltenen" Auslandsgewinne überhaupt in der Einkommenssteuererklärung angeben muss!
Ich glaube, dass man das nicht mehr machen muss! Nach Einführung der Abgeltungssteuer bei uns in Deutschland.
Aber glauben heisst ja , nix wissen:hihi
Zum Original-Beitrag (http://www.stock-channel.net/stock-board/showthread.php3?p=1094409#post1094409)
Das ist die Frage. Doppelbesteuerung gibt es ja nicht. Nur kann man über die Einkommenssteuer in Deutschland die "bezahlte Abgeltungssteuer im Ausland" wiederbekommen? Also in dem Falle das einer kein Einkommen hat und das unter dem Freibetrag was nicht Einkommenssteuerpflichtig ist wieder bekommt.
Das ist die Frage. Doppelbesteuerung gibt es ja nicht. Nur kann man über die Einkommenssteuer in Deutschland die "bezahlte Abgeltungssteuer im Ausland" wiederbekommen? Also in dem Falle das einer kein Einkommen hat und das unter dem Freibetrag was nicht Einkommenssteuerpflichtig ist wieder bekommt.
Zum Original-Beitrag
[/QUOTE]
Im Ausland gezahlte Steuer kann man sich dann zurückholen, wenn man Kapitalerträge im Inland versteuert. Dann wird auf die festgesetzte Einkommensteuer die ausländische Steuer angerechnet. Liegen die inländischen Kapitalerträge aber nach Anrechnung der Werbungskosten und des Sparerfreibetrages bei 0,- , dann kann auch keine ausländische Steuer angerechnet werden
Albion
YellowSnow
20.11.2007, 19:14
Das ist die Frage. Doppelbesteuerung gibt es ja nicht. Nur kann man über die Einkommenssteuer in Deutschland die "bezahlte Abgeltungssteuer im Ausland" wiederbekommen? Also in dem Falle das einer kein Einkommen hat und das unter dem Freibetrag was nicht Einkommenssteuerpflichtig ist wieder bekommt.
Zum Original-Beitrag (http://www.stock-channel.net/stock-board/showthread.php3?p=1094571#post1094571)
Moin:)
Hab da mal beim FA nachgefragt - die wissen auch nichts:mad
Und mein Steuerberater hat sich gleich mal dumm gestellt. Wahrscheinlich gibt's für ihn zu wenig Kohle, um sich darüber schlau zu machen.
Aber inzwischen sind die Deutschen Steuergesetzte ja in sich widersprüchlich.
Moin:)
Hab da mal beim FA nachgefragt - die wissen auch nichts:mad
Und mein Steuerberater hat sich gleich mal dumm gestellt. Wahrscheinlich gibt's für ihn zu wenig Kohle, um sich darüber schlau zu machen.
Aber inzwischen sind die Deutschen Steuergesetzte ja in sich widersprüchlich.
Zum Original-Beitrag (http://www.stock-channel.net/stock-board/showthread.php3?p=1094919#post1094919)
Hallo,
die Steuerbeamten kennen sich ja nicht mal mit der "Quellensteuer" richtig aus!:gomad
http://de.wikipedia.org/wiki/Quellensteuer_%28Deutschland%29
Dann kommt ihr noch mit im Ausland gezahlter "Abgeltungssteuer"!
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungssteuer
Ich muss zugeben, dass ich keine ausländischen Depost, Konten etc etc etc habe.
Also bin ich noch nie mit einer "ausländischen Abegltungssteuer" konfrontiert worden.
Ich kenne eben nur anrechenbare Quellensteuer von meinem inländischem Depot!
Meine Frage:
Gibt es für "in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtige Bürger" im Ausland überhaupt eine "Abgeltungssteuer"?????????
hier ne Liste
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer heiss ja nur soviel, dass man die Kapitaleinkünfte nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben muss!
Also wirklich blöd gefragt: Redet ihr definitiv über ne im Ausland bezahlte Abgeltungssteuer oder Quellensteuer?
Ich hätte gemeint, da wird nur "Quellensteuer" abgezogen, da man ja ein Steuerausländer ist!
Diese richtet sich nach dem jeweiligen DBA Doppelbesteuerungsabkommen.
Einkünfte nach Progessionsvorbehalt, Anrechenbarkeit blah blah blah, fikitvie Quellensteuer, ein weites Feld:schwitz
na egal hier habt ihr mal was zu lesen
den Link hab ich schon geposted
http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-ausland-vergleich.html
dann hier eine sehr gute Seite
http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/beitraege_top.htm
z.B.
auch wie sie mit der Abgeltungssteuer verrechnet wird
Alte und neue Anrechnungsregeln bei der Quellensteuer (http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapitalanlage/20070924%20quellensteuer.pdf)
(http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapitalanlage/20070924%20quellensteuer.pdf) Alle Details zur Abgeltungsteuer ab 2009 (http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapitalanlage/20070604%20Abgeltungsteuer.pdf)
Die Abgeltungssteuer im Praxiseinsatz (http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapitalanlage/20071001abgeltungsteuer_strategie.pdf)
schranze
21.11.2007, 16:40
na egal hier habt ihr mal was zu lesen
den Link hab ich schon geposted
http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-ausland-vergleich.html
dann hier eine sehr gute Seite
http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/beitraege_top.htm
z.B.
auch wie sie mit der Abgeltungssteuer verrechnet wird
Alte und neue Anrechnungsregeln bei der Quellensteuer (http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapitalanlage/20070924%20quellensteuer.pdf)
Alle Details zur Abgeltungsteuer ab 2009 (http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapitalanlage/20070604%20Abgeltungsteuer.pdf)
Die Abgeltungssteuer im Praxiseinsatz (http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapitalanlage/20071001abgeltungsteuer_strategie.pdf)
Zum Original-Beitrag (http://showthread.php3?p=1095219#post1095219)
Der Link da oben ist gut. Danke! :kiss
Diese Info hab ich gesucht. Also Abgeltungssteuer nur auf Zinsen und Dividenden in Österreich. Das stört nicht. Der Rest ist Quellensteuer. Das passt gut. Zumal die Regel mit der Haltedauer der Aktien gut ist. Da kommst ohne Versteuerung bei Haltedauer von einem Jahr raus.
Da lohnt sich das schon, die Langfristanlage in Österreich zu machen (alles was man ab 2009 längerfristig Anlegen will) :dd
vBulletin v3.0.3, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.