Vollständige Version anzeigen : Wohngeldantrag - Frage an Juristen der Elite-Abteilung
Folgender Fall:
Inhaber einer "Einzelfirma" hat wirtschaftliche Schwierigkeiten und beantragt mangels eigener Knete Wohngeld.
Und kriegt das auch.
Inhaber einer "Ein-Mann-GmbH" hat auch wirtschaftliche Schwierigkeiten und beantragt ebenfalls mangels Knete Wohngeld.
Abgelehnt.
Begründung: Das Wohngeldgesetz sieht keinen Ausgleich zwischen Verlusten aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit vor.
Wie ist die Rechtslage ?
(Schöne Klausur zum Öffentlichen Recht in der Ersten Juristischen Staatsprüfung).
Jetzt ist "Hai" doch 'mal sehr gespannt. - Grins.
Mr. KnowItAll
05.04.2002, 14:08
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... die von mir erwartete Antwort auf die eingangs gestellte Frage ist unter Juristen bislang überhaupt noch nicht aufgetaucht (jedenfalls meiner Kenntnis nach).
Es gibt aber einen mir hierzu bekannten Streitfall, dessen Lösung ich natürlich schon im Kopf habe - was aber nicht heißt, daß es die richtige Lösung ist.
Wollte halt 'mal mit einem Fachkollegen die Situation erörtern.
Und wenn es hier am board keinen gibt - dann macht das nix.
Ist ja schließlich kein "Juristen-board".
Dann klön' ich eben wieder mit den Frauensleuten über schicke Wauwaus und Katzen oder ziehe wieder über das Nietenpack her, oder erzähle 'was von "Geld-im-Schlaf-verdienen".
"sharky" kann viele Geschichten erzählen.
Und hat auch die Zeit dazu - weil bei "sharky" das "Geld-im-Schlaf-verdienen" stattfindet.
Weil "sharky" Strukturdenker ist, und weiß, wie so 'was funzt.
Anders als das nietige Bankenvorstandsvolk. Das nur einen Megakredit nach dem nächsten vor die Wand fährt. Weill null Ahnung von Kreditgeschäft. Und größenwahnsinnig.
Mit tun dann immer die lieben Bankmitarbeiter leid - die rödeln, wie die...äh, nun ja.
Und irgendso ein wildgewordener Vorstandsheinzi wie Oberniete Breuer von der Deutschen Bank macht alles kaputt.
Das ist wie in einer "Schlacht".
Der "General" schickt seine "Truppen" in' s Gefecht.
Verluste ? Nebensache ! - Hauptsache "General" wandert in die Geschichte ein.
DA macht "sharky" nicht mit. NIEMALS !!!
Eher beißt "sharky" den General tot. Und "sharky" weiß, wie das geht.
Wenn es zu den Bürgschaften für die Fußballvereine kommen sollte, dann setzt "sharky" seine juristische Rödelmaschine in Gang.
Da werden Nieten-Clement und Consorten sich noch wundern.
Nun ja.
Aber irgendawann wird das hier ja hoffentlich auch jemand mal verstehen.
crashmeup
05.04.2002, 20:14
test
Mr. KnowItAll
05.04.2002, 22:16
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Wenn du Angestellter bist und arbeitslos - gibt es Knete vom Wohngeldamt.
Wenn Du Selbständiger bist mit einer Einzelfirma und "nix verdienen tust", dann gibt es auch Knete vom Wohngeldamt.
Wenn Du aber Geschäftsführer einer "Ein-Mann-GmbH" bist, und ebenfalls nix verdienen tust, tja...
Dann sieht es SO aus:
Als "natürliche Person" bist Du Schuldner des Existenzgründungsdarlehens, daß zwar Deiner Firma zur Verfügung steht, dessen Schuldner aber Du selber bist.
Weil aber nun die GmbH Dir Dein Gehalt zahlt, was ja wegen "Null-Einkommen" durch Deinen eigenen Existenzgründungskredit finanziert wird, zahlst Du Dir sinnigerweise Dein eigenes Gehalt durch Deinen eigenen Kredit.
Und zwar höchstpersönlich.
Und nun kommt das Wohngeldamt daher und vermeldet, die Einkünfte aus "selbständiger Arbeit" (das ist das Gefü-Gehalt") lassen sich leider nicht verrechnen mit Einkunften aus "unselbständiger Arbeit" (das ist komischerweise AUCH das Gefü-Gehalt).
Feine Sache, wie?
Man ist nur von Vollidioten umgeben.
Tja, und nun kommt auch noch das Finanzamt daher. Und will Dein Gefü-Gehalt versteuern. Das Du Dir ja aus Deinem eigenen Kredit bezahlt hast. Weil Deine GmbH ja nix verdient hat.
Feine Sache, wie?
Ein höchst komplizierter Fall, der aber erneut zeigt, daß man nur von Nieten und Flachpfeifen umgeben ist. Wo man auch nur hinsieht - lauter Nullmerker.
Tja, "Dr. Know", so ist das eben.
also ein arbeitsloser angestellter geht nicht. entweder arbeitslos oder angestellt/arbeiter.
was hat das ganze mit existenzgründungsdarlehen zu tun? null-komma-nix!
wenn du gehaltsforderungen als geschäftsführer an eine gmbh hast,
dann klage die zunächst mal ein. (egal ob ein-mann-gmbh oder hundert-mann-gmbh)
wenn du aber ein ganz kleverer warst, und eine pseudo-ein-mann-gmbh gegründet hast, hast du ja noch eine firma, welche du veräussern kannst, bevor du wohngeld beantragst. da beisst sich halt die katze in den schwanz.
einfach dumm gelaufen.....;)
Rechtsfähig sind natürliche und juristische Personen. Sie werden als Rechtssubjekte bezeichnet. Menschen werden nach § 1 BGB mit Vollendung der Geburt rechtsfähig. Ungeborene sind somit nach § 1 BGB noch nicht rechtsfähig. Der Leibesfrucht (nasciturus) wird jedoch in einigen Spezialregelungen eine Teilrechtsfähigkeit zuerkannt. Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebt, aber bereits erzeugt war, ist nach § 1923 Abs. 2 BGB bereits erbfähig.
Andere Lebewesen (Tiere) sind nicht rechtsfähig
(insbesondere das als ausgestorben geltende Megalodon :D)
und können daher nicht Träger von Rechten und Pflichten (nicht Eigentümer, Käufer, Verkäufer) sein... bzw Wohngeld beantragen :D
alles klar strukturiert :D
artistin
07.04.2002, 15:31
Für sharky
http://www.boardy.de/subforum.php3?forumid=43957
Juristin mit Prädikatsexamen. Hilft dir mit Sicherheit gerne... :D
artistin
germanasti
07.04.2002, 17:09
Dort schreibt ja unser Marabut :hihi:hihi:hihi
spitzen-link, artistin! :D aber was soll's. so in 3-4 wochen dürfte sich sharky durch das gesamte forum gewühlt haben. :D
sharky, dem wohngeldamt is völlig wurscht, woher ein unternehmen das gehalt für seine angestellten bezieht. ob diese gelder jetzt aus einem existenzgründungskredit fließen, ob der firmeninhaber im lotto gewonnen oder firmenanteile ausgegeben hat, spielt doch keine rolle.
es ist auch völlig egal, wer den kredit für die firma beantragt hat.
der geschäftsführer bezieht als natürliche person ein gehalt von der firma und nur darauf kommt es an.
du musst hier ganz simpel zwischen natürlicher und juristischer person (der gmbh) trennen. auch wenn beides de facto nur ein mensch ist. der geschäftsführer ist ja auch bei der gmbh angestellt und nicht bei sich selbst. :)
deshalb kann zb auch ein geschäftsführer einer 1-mann-gmbh gelder der gmbh veruntreuen.
und warum findest du das jetzt überhaupt so bemerkenswert?
man gründet doch schließlich genau deswegen eine gmbh, damit man selbst als natürliche person nicht mit der firma identisch ist!
das gilt dann aber nicht nur in haftungsfragen (haftung nur in höhe der einlage), sondern auch hinsichtlich des firmenvermögens. und dazu gehört natürlich der existenzgründungskredit.
hab allerdings keine große ahnung von gesellschaftsrecht, lass mich deshalb auch gerne eines besseren belehren. :)
nori :)
... des "Pudels Kern" lösen sie nicht.
Ein arbeitsloser Angestellter, der natürlich nicht mehr angestellt ist, sondern arbeitslos, kriegt was (falls er Ahnung hat, wie das funzt) ?
Wohngeld.
Der Inhaber einer Einzelfirma ( z.B. "Firma Johann Müller") kriegt, falls seine Firma nix verdient, was ?
Wohngeld.
Der Inhaber einer "1-Mann-GmbH" (z.B. Johann Müller GmbH) kriegt, falls die Firma nix verdient, was ?
KEIN Wohngeld.
Und warum ? Wieder einmal null Ahnung.
"sharky" will sich jetzt 'mal mit einem Elite-Juristen über diesen Fall unterhalten.
Betonung liegt auf "Elite" - der Rest braucht gar nicht erst anzutreten.
Nun ja.
Mr. KnowItAll
07.04.2002, 22:49
x
Mister ;)
ich brauch jetzt wirklich ein Eis :D
2003
dontpanic_2000
07.04.2002, 23:13
Und ich dachte, das sei eine koreanische Automarke. :D Man lernt doch wirklich nie aus. Sehr bildend, dieses Forum hier. Ist es nicht?
:D
DP
aaaber
völlig unstrukturiert :D:D:D:D
dontpanic_2000
07.04.2002, 23:18
Man muß nur die passenden Strukturen im Kopf haben, dann erscheint plötzlich alles ganz logisch. :D
:)
DP
Mr. KnowItAll
07.04.2002, 23:19
x
artistin
07.04.2002, 23:24
:D :D :D :D
KIA, du koreanischer Besserwisser, ist das ein Elite-Eis???
grüsse aus meteoriten-bayern
arti :)
dontpanic_2000
07.04.2002, 23:25
Ich finde, Sharky hat das Zeug zum Kult. :D
:)
DP
Mr. KnowItAll
07.04.2002, 23:35
x
artistin
07.04.2002, 23:52
und gerade sagte der wickert in den tagesthemen,
daß der meteorit (vielleicht hat der auch ein preisschild drankleben.... )
möglicherweise auch ein Gruß von E.T. war.... :D
kann man eine schönere Schleife fliegen... ???? ;)
grüsse
arti ;) (letzte nacht kurz erleuchtet, aber das können nur die ortsansässigen nachvollziehen)
Bayern:
Rätselhafte Lichterscheinungen am Himmel
- Möglicherweise Meteorit oder Weltaumschrott verglüht
7 April 2002 14:27
Mysteriöse Lichterscheinungen am Nachthimmel über Süddeutschland haben Experten vor ein Rätsel gestellt. Hunderte besorgter Bürger riefen am späten Samstagabend bei den Behörden an und berichteten von einem lauten Knall und mehreren blitzartigen Lichtphänomenen, die kurz aufeinander folgten. Der Deutsche Wetterdienst wollte nicht ausschließen, dass ein Meteorit oder Weltraumschrott in der Atmosphäre verglüht beziehungsweise zerplatzt sei. Die Mannheimer Ufo-Meldestelle berichtete von Dutzenden Anrufen, in denen die Sichtung eines außerirdischen Raumschiffs gemeldet wurde.
Die rätselhaften Lichterscheinungen waren in weiten Teilen Bayerns zu sehen. Im Tower des Münchner Flughafens machten Fluglotsen am Samstag um 22.22 Uhr ein "starkes Leuchten" im südlichen Teil des Himmels aus. Wie das bayerische Innenministerium mitteilte, berichtete auch eine Flugzeugpilotin aus dem Luftraum über München von den Lichterscheinungen.
Auch im österreichischen Tirol wurden nach Angaben der Nachrichtenagentur APA mehrere "Feuerbälle" und andere Lichterscheinungen am Himmel beobachtet. "Das Licht, welches ich gesehen habe, war bläulich, sehr hell und ich hörte einen dumpfen Knall", sagte demnach Josef Rabitsch von der Gendarmerie Hall i. T. Laut einem anderen Augenzeugen war es plötzlich für mehrere Sekunden taghell.
"Die Lichtblitze deuten darauf hin, dass etwas aus dem Weltraum in die Atmosphäre eingedrungen und verglüht ist", sagte Marilott Grosch von Deutschen Wetterdienst in Offenbach. Die Lichterscheinungen könnten von einem Meteoriten stammen, aber auch von Weltraummüll oder einem Satelliten, der in die Atmosphäre eingetaucht sei. Auch müsse geprüft werden, ob es sich um Nordlichter gehandelt habe.
Bei der Mannheimer UFO-Meldestelle stand nach Angaben ihres Leiters Werner Walter das Telefon in der Nacht nicht still. Dutzende Anrufer aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg berichteten dem Amateurastronom zufolge von einem "grünlich-weißlichen Feuerball, der nach drei Sekunden in mehrere Einzelteile zerbrochen sei". "Viele sagten, sie hätten ein Ufo gesehen", berichtete der Gründer des "Centralen Erforschungsnetzes für außergewöhnliche Himmelserscheinungen" (CENAP).
Nach Schätzungen des bayerischen Innenministeriums dürften bis zu 100.000 Menschen Zeugen des mysteriösen Schauspiels am Nachthimmel geworden sein.
2003 (L.l) Licht löschend ;)
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