MillenniumBroker
20.07.2002, 09:48
ROUNDUP/BFH: Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München ist die Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung einzelner Anleger führen. Damit meint der IX. Senat, dass die Erhebung durch die Finanzämter nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen. Nähere Gründe zum Beschluss vom 16. Juli werden voraussichtlich erst in sechs bis acht Wochen vorliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte sich mit der Frage aufgrund einer Klage eines Steuerzahlers beschäftigt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil nur wenige ehrliche Bürger die Steuer zahlten und die Finanzämter kaum Kontrollmöglichkeiten hätten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.
Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im Vorfeld klar gemacht, dass es den Fall beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klärung vorlegen werde, falls es sich den Zweifeln des Klägers anschließen sollte. Das mit Spannung erwartete BFH-Urteil ist für Millionen von Anlegern in ganz Deutschland von Bedeutung. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren in Höhe von mehr als 512 Euro müssen versteuert werden, sofern zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt./aa/av
18.07.2002 - 11:31
Quelle: dpa-AFX
Ist die Spekulationssteuer nicht mehr lohnend, dachdem vermehrt Verluste deklariert werden und sich die Aussichten für die nächsten Jahre eintrüben?
...also weg damit...wie es gerade passt...
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München ist die Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung einzelner Anleger führen. Damit meint der IX. Senat, dass die Erhebung durch die Finanzämter nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen. Nähere Gründe zum Beschluss vom 16. Juli werden voraussichtlich erst in sechs bis acht Wochen vorliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte sich mit der Frage aufgrund einer Klage eines Steuerzahlers beschäftigt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil nur wenige ehrliche Bürger die Steuer zahlten und die Finanzämter kaum Kontrollmöglichkeiten hätten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.
Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im Vorfeld klar gemacht, dass es den Fall beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klärung vorlegen werde, falls es sich den Zweifeln des Klägers anschließen sollte. Das mit Spannung erwartete BFH-Urteil ist für Millionen von Anlegern in ganz Deutschland von Bedeutung. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren in Höhe von mehr als 512 Euro müssen versteuert werden, sofern zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt./aa/av
18.07.2002 - 11:31
Quelle: dpa-AFX
Ist die Spekulationssteuer nicht mehr lohnend, dachdem vermehrt Verluste deklariert werden und sich die Aussichten für die nächsten Jahre eintrüben?
...also weg damit...wie es gerade passt...