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Vollständige Version anzeigen : Das sollten auch Deutsche wissen! Neu: Was uns zusteht


Eliska
18.09.2002, 08:36
Die Neue Zürcher Zeitung informiert ihre Leser über:

Wesen und Wirkung des deutschen Wahlsystems

Reduzierte Sitzzahl im 15. Bundestag - Mischform von Majorz und Proporz

Nach einer durch die Wiedervereinigung diktierten Vergrösserung wird das nächste Parlament wieder verkleinert, nämlich auf 598 Sitze. 3542 Kandidaten stellen sich zur Wahl. Diese geschieht nach einem System, das sowohl Proporz- als auch Majorzelemente aufweist. Es ist dadurch relativ kompliziert und weist interessante Besonderheiten auf.


de. Am 22. September wählen die Deutschen ein neues Parlament, den 15. Bundestag. Rund 61,2 Millionen Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, die Abgeordneten zu bestimmen, die den 15. Bundestag bis 2006 konstituieren werden. Dabei wird zum ersten Mal eine ganze Legislaturperiode im Reichstag in Berlin abgehalten werden; der 14. Bundestag hatte noch bis zum Sommer 1999 in Bonn getagt.

Gemäss einer Änderung des Wahlgesetzes von 1996 wird für den 15. Bundestag eine Reduktion von 328 auf 299 Wahlkreise vorgenommen. Dazu sind 75 Wahlkreise neu abgegrenzt worden. Die Wiedervereinigung hatte 1990 zu einer Erhöhung der Zahl der Wahlkreise von 248 auf 328 und jener der Mandate von 496 auf 656 geführt; diese Zahl wird nun wieder reduziert. Die Einwohnerzahl pro Wahlkreis steigt dadurch von durchschnittlich rund 227 000 auf gut 249 000. Auf Grund des eigentümlichen deutschen Wahlrechts ergibt sich, dass das nächste Parlament insgesamt 598 Sitze umfassen wird, im Vergleich zu den gegenwärtig 669 Sitzen (in denen 13 Überhangmandate inbegriffen sind).


24 Parteien im Rennen

Die Zahl der zugelassenen Parteien und Gruppierungen hat sich gegenüber 1998 von 37 auf 24 verringert, was auch zu einer gewissen Ernüchterung im Corso der Namen geführt hat. Manch exotische Formation tritt nicht mehr an. Auch hat sich die Altersspanne der 3542 Kandidaten verringert. War vor vier Jahren mit dem Freiherrn von Kerckerinck zur Borg noch ein 96-Jähriger in den Ring gestiegen, so ist diesmal die älteste Bewerberin 84 Jahre alt. Beide traten beziehungsweise treten für die Christliche Mitte an. Den jüngsten Kandidaten, einen 18-Jährigen, schickt die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) ins Rennen. Sie hat nach der Humanistischen Partei (HP), welche ein Durchschnittsalter der Kandidierenden von 35,3 Jahren vorweist, mit 42,5 Jahren auch das zweitjüngste Bewerberfeld - was in ziemlich krassem Gegensatz zum Alter ihrer Mitglieder steht. Die ältesten Kandidaten sind bei der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zu finden; sie bringen es auf den stolzen Durchschnitt von 73,1 Jahren. Der Anteil der Frauen beträgt rund 30 Prozent.

Von all den ins Rennen gehenden Parteien werden nur maximal fünf auch tatsächlich in den Bundestag einziehen, nämlich SPD, CDU/CSU, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen sowie die PDS. Diese geringe Zahl entspricht der Absicht der Gründungsväter der Bundesrepublik, die um jeden Preis eine Wiederholung der Verhältnisse der Weimarer Zeit verhindern wollten und deshalb recht hohe Hürden für die kleinen Parteien aufstellten. So müssen die deutschen Parteien mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen oder drei sogenannte Direktmandate erreichen, um ins Parlament zu gelangen.

Auf den ersten Blick favorisiert das deutsche Wahlrecht also die grossen Parteien, umso mehr als praktisch nur sie in der Lage sind, das Wahlsystem wirklich voll auszunützen: Die Hälfte der 598 Bundestagssitze, also 299, werden nämlich in Form der Direktmandate abgegeben, die dem jeweiligen Sieger in den einzelnen Wahlkreisen auf Grund einer einfachen Mehrheit zufallen. Dabei geht der Direktsitz fast immer an eine der beiden grossen Parteien, CDU/CSU oder SPD.

Die Hälfte der Sitze werden also im Majorzsystem vergeben, die andere Hälfte über die sogenannten Länderlisten im Proporzsystem. Diese werden auf Grund der Stimmenanteile in den einzelnen Bundesländern an die Parteien vergeben, womit auch die kleineren Formationen die Chance erhalten, im Bundestag vertreten zu sein - immer vorausgesetzt, sie erhalten bundesweit mehr als fünf Prozent der Stimmen. Jeder wahlberechtigte Deutsche hat also zwei Stimmen, die sogenannte Erststimme, die er seinem bevorzugten Direktkandidaten seines Wahlkreises gibt, und die Zweitstimme (Listenstimme), die er für eine Partei einlegt. Die Zweitstimmen entscheiden letztlich über die Zahl der Mandate im Bundestag; das heisst, die Direktmandate, welche eine Partei in einem Bundesland erringt, werden in die Zahl der Listenmandate aufgenommen, kommen also bei der Verteilung der Sitze nicht zum Ausdruck. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Überhangmandate (siehe Kasten).


Kampf um die Zweitstimmen

Die Bedeutung der Zweitstimmen hat zur Folge, dass auch zwischen Koalitionspartnern unter Umständen ein richtiggehendes Ringen um Zweitstimmen stattfindet. Namentlich die FDP hat immer versucht, bei CDU/CSU-Wählenden eine Art Mitleideffekt zu erzeugen und deren Zweitstimmen zu erhalten. Dies entbehrt nicht einer gewissen Logik, denn den grossen Parteien sind die Direktmandate ohnehin sicher, so dass man auf Seiten der Kleinen doch erwarten darf, die eine oder andere Zweitstimme (oft «Leihstimme» genannt) zu erhalten. Hinter dieser Schlaumeierei versteckt sich die Tatsache, dass es bei jeder Wahl nicht wenige Leute gibt, die meinen, die Zweitstimmen seien zweitrangig. Das ist eine Fehleinschätzung, auf die die grossen Parteien ihre Anhängerschaft regelmässig aufmerksam machen; denn die «Leihstimmen» sind für die grossen Parteien verlorene Stimmen. Gerade die FDP hat immer eine beachtliche Zahl von «Leihstimmen» von den Unionsparteien ergattern können, aber auch die Grünen schielen auf Zweitstimmen aus dem SPD-Lager.

Man mag diesen Umstand als Mangel des deutschen Wahlsystems betrachten. Anderseits liegt dieses sogenannte Stimmensplitting, also die Tatsache, dass jemand der einen Partei seine Erststimme, der anderen die Zweitstimme gibt, im Trend. In der stetigen Zunahme dieses Phänomens widerspiegelt sich die Tatsache, dass auch in Deutschland die Zahl der Wechselwähler immer mehr zunimmt. Die SPD unter ihrem Kanzlerkandidaten Schröder profitierte 1998 ganz entscheidend von diesem Trend, indem Schröder nicht nur machtvoll in die politische Mitte drängte, sondern indem dort auch eine sehr grosse Zahl von CDU-Anhängern aus Überdruss am damaligen Kanzler Kohl die SPD wählten. Dies zeigte sich auch in der enormen Zahl von Wahlkreisen (Direktmandaten), welche die Sozialdemokraten der Union abnahmen: 109.


Willkürliche Kandidatenauswahl

Ein anderer Mangel, der schwerer wiegt, liegt in der Tatsache, dass die Parteien unabhängig von irgendwelchen Wahlresultaten über die Zusammensetzung ihrer Landeslisten entscheiden können. So mögen gezielt und auf Grund irgendwelcher interner Kriterien unbekannte oder in ihrem Wahlkreis chancenlose Kandidaten auf einen guten Listenplatz kommen, während andere, möglicherweise prominente und populäre Leute, mit einem schlechten Listenplatz eliminiert werden. Es gibt mehrere bekannte Parlamentarier, die in diesem Jahr aus verschiedenen Gründen auf derart schlechte Listenplätze gesetzt worden sind, dass sie keine Chance zu einer Wiederwahl haben, obwohl sie gerne weitergemacht hätten. Es gibt also einen gewissen Raum für Willkür bei der Auswahl der Kandidaten, ohne dass die Wählenden darauf Einfluss nehmen könnten.

Da in Deutschland der Bundestag und nicht das Wahlvolk den Bundeskanzler wählt, spielt die Attraktivität der Parteien wohl eine verhältnismässig grössere Rolle als in andern Ländern. Die Kohärenz eines Programms kann die individuelle Popularität eines Kanzlerkandidaten sehr wohl aufwiegen, für Blender oder Rattenfänger ist kein Raum. Dies macht Prognosen in Deutschland eher schwierig, vor allem dann, wenn wie in diesem Jahr der eine Kandidat eine grössere individuelle Beliebtheit zu geniessen scheint, während seine Partei in den Umfragen zurückliegt. Eine absolute Mehrheit für eine der grossen Parteien ist bei fünf Bundestagsparteien kaum mehr möglich. Nur einmal, nämlich 1957, gelang es der CDU unter Konrad Adenauer, 50,2 Prozent der Stimmen zu erobern.


Mit Überhangmandaten und Erststimmen über die Hürden

de. Der Grundsatz, dass es bei den Wahlen in Deutschland allein auf die Zweitstimmen zugunsten der Listenkandidaten ankommt, stimmt in zwei Fällen nicht. Wenn eine Partei in einem einzelnen Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr auf Grund der Listenstimmen nach dem Proporz zustehen, darf sie diese zusätzlichen Sitze behalten. Man nennt diese Mandate Überhangmandate. Dies kann unter Umständen von einiger Tragweite sein. So eroberte die CDU bei den Wahlen von 1994 insgesamt 12 Überhangmandate, die SPD nur deren 4. 1998 erhielt dann die SPD gleich 13 Überhangmandate, von denen allein 12 in den östlichen Landesteilen zustande kamen; die CDU errang keines. Dies widerspiegelte nicht zuletzt die Enttäuschung im Osten über Bundeskanzler Kohl.

Während dies 1998 von geringer Bedeutung blieb, weil die SPD unter Gerhard Schröder überall an Stimmen gewann und klar stärkste Partei wurde (insgesamt nahm sie den Unionsparteien 109 Wahlkreise ab), hatten die Überhangmandate bei den Wahlen von 1994 eine wichtige Rolle gespielt. CDU/CSU und die FDP wären damals auf Grund der Zweitstimmen nur auf einen minimalen Vorsprung von zwei Sitzen im Bundestag gekommen. Da die Unionsparteien aber 12 Überhangmandate erhalten hatten, die SPD nur 4, vergrösserte sich die Mehrheit der christlich-liberalen Koalition dadurch auf 10 Sitze, was genug war, um eine stabile Regierung zu führen.

Die zweite Ausnahme betrifft die Fünf-Prozent- Sperrhürde, mit welcher man die Zahl kleiner Parteien beschränken will. Wenn eine Partei insgesamt drei Direktmandate (per Erststimmen) erobern kann, gleichzeitig aber die Fünf-Prozent-Hürde bei den Zweitstimmen nicht schafft, darf sie gleichwohl in den Bundestag einziehen, und zwar mit jener Anzahl von Abgeordneten, die ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht. Man will dadurch die Möglichkeit schaffen, dass Parteien, die regional eine sehr wichtige Rolle spielen, landesweit aber unbedeutend sind, trotzdem in den Bundestag gelangen können. Zuletzt profitierte 1994 die SED-Nachfolgerin PDS von dieser Regelung, indem sie in Ostberlin gleich vier Direktmandate eroberte. Mit bundesweit nur 4,4 Prozent der Stimmen hatte sie aber die Fünf-Prozent-Grenze verpasst. Dank den Direktmandaten zog sie dann aber trotzdem mit 30 Abgeordneten ein. 1998 eroberte sie 5,1 Prozent, was ihr dann ohnehin den Zugang über die Zweitstimmen verschaffte.

Eliska
19.09.2002, 20:16
GESELLSCHAFT / Das Anspruchsdenken macht nicht zufrieden, weil die Freiheit verloren geht

Was uns zusteht

Scheinbar ein Paradox: Die Mehrheit der Deutschen vermisst das Glücksgefühl, obwohl der Sozialstaat verspricht, sich um alle Probleme zu kümmern.

Josef Zellner

Freiheit befreit, Anspruch dagegen bindet und schränkt ein. Wer sich in Arbeitsverhältnis und Lebensumständen mit weiten Freiheits- und Entscheidungsspielräumen ausgestattet weiß, fühlt sich glücklicher als derjenige, der sich ständig und überall gegängelt sieht. Elisabeth Noelle-Neumann, die "Pythia vom Bodensee", glaubte schon vor Jahrzehnten anhand körperlicher Merkmale wie zusammengekniffenen Augen und Lippen, kleineren und steiferen Bewegungen den Mangel an Glücksgefühl bei Menschen des damaligen Ostblocks feststellen zu können. Diese zunächst subjektive Beobachtung setzte die Begründerin der wissenschaftlich untermauerten Demoskopie im Westen in praxi um: Das Allensbach-Institut stellte über Jahrzehnte hinweg die immer gleichen Fragen nach dem Glücksgefühl sowie der Präferenz von Freiheit oder Gleichheit im Leben der Bundesbürger.

Dass sich seit der Wiedervereinigung der klare Vorsprung der Freiheitsanhänger auf ein enges 55:45-Prozent-Verhältnis verknappt hat, zeugt von einem Mentalitätswandel der Deutschen. Gleichzeitig überrascht, dass sich derzeit eine knappe Mehrheit der Deutschen sehr zufrieden mit ihrem Leben zeigt (51 Prozent im Gegensatz zu 28 Prozent der Franzosen und 43 der Briten), während fast doppelt so viele Briten und Franzosen sich als sehr glücklich bezeichnen (43 Prozent der Franzosen, 46 Prozent der Briten, aber nur 24 Prozent der Deutschen). Schon der Vater des deutschen Wirtschaftswunders, Ludwig Erhard, musste verblüfft zur Kenntnis nehmen, dass mit wachsendem sozialen Wohlstand nicht auch quasi automatisch das individuelle Glück der Mitglieder der Wohlstandsgesellschaft gewachsen war.


Wasch mir den Pelz!

Fragt man, warum unser allzeit beschworenes De-jure- (Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz) wie De-facto-Staatsziel soziale Gerechtigkeit offensichtlich so wenig zum individuellen Glücksgefühl beiträgt, stößt man diagnostisch auf die sozialdemokratisierte Konsensgesellschaft, deren überparteilicher politischer Formelkompromiss klar lautet: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!"

Die jüngst viel diskutierten Reformvorschläge der Hartz-Kommission etwa bilden nur einen Mosaikstein der immer neuen Verwirklichung dieses Paradoxons, wurden sie doch von Bundeskanzler Gerhard Schröder genau in dieser allzu bekannten Diktion gepriesen, sie seien revolutionär, ohne soziale Besitzstände anzutasten. Eine vom "Prinzessin auf der Erbse"-Syndrom angenagte sozialdemokratisierte Gesellschaft wird daher unzweifelhaft dazu neigen, vermeintliche soziale Ungerechtigkeit - wenn nötig - von der Zehnerpotenz auf die zweite Stelle hinter dem Komma zu verlagern und genau dort zu wittern, wo sie die individuellen wie gruppeninduzierten Partikularansprüche unter der Lupe des Egoismus in Gefahr sieht.

In der Regel wird soziale Kälte als Folge eines ungezügelten Kapitalismus angeprangert. Wenn Freiheit als Möglichkeit zur Selbstverantwortung aber strukturell administrativ erstickt wird, beginnt das wahre Gefühl der Machtlosigkeit der Bürger. Bereits Tacitus hatte vor knapp 2000 Jahren neben seinen konstitutionellen Bedenken gegen den Prinzipat hellsichtig vor allem ins Feld geführt, dass der Gewinn an sozialer Sicherheit in der Kaiserzeit durch Freiheitsverlust (zu) teuer erkauft worden sei. Und der kapitalismusfreundlicher Umtriebe reichlich unverdächtige Max Horkheimer sah Freiheit und Gleichheit als inkompatibel an, da ein Mehr des einen Wertes immer ein Weniger des anderen Wertes mit sich bringe.


Ein Volk von Bittstellern

Was aber haben das Verhältnis von Freiheit und Gleichheit mit dem Glück zu tun? Das Hoffen auf soziale Gerechtigkeit aus den Segen spendenden Händen des gütigen Vaters Staat macht unbestreitbar klein und passiv: den Bittsteller durch seine Demutshaltung, denjenigen, der einen Anspruch einfordert, auf andere Weise. Diese konzentrierte Anspruchshaltung nämlich bringt peu à peu uneingestandene partielle Selbstentmündigung mit sich, indem sie zu unzufriedener Kleinkrämermentalität führt, mit Luthers Bild für den Sünder gesprochen:
Sie führte zu einer "incurvatio super se ipsum", zur Verkrümmung in sich selbst, zur rumpelstilzchenhaft-autistischen Selbstzentrierung auf der Jagd nach dem mir eigentlich Zustehenden.

Wer aber stellt sich den Verlockungen des Wählervolkes überzeugend entgegen, die Anspruchserfüllung versprechen und selbstverkleinernde Selbstsucht bewirken?
Denn eine Politik, die ein Recht auf alles und jedes zugesteht, weiß sich stets im Populismusvorteil. Eine in praxi folgenlose, aufgeblähte Verfassungslyrik mag das Recht auf Arbeit, auf Wohnung, auf einen Kindergartenplatz, auf Ganztagsbetreuung der Kinder und auf was weiß ich nicht sonst noch alles festschreiben. Einklagbar sind solche Rechte ohnehin nur unter Inkaufnahme des staatlichen Ruins oder des kompletten Verlusts internationaler Wettbewerbsfähigkeit à la DDR.

Fast schwerer noch wiegt freilich in einem eigenartig dialektischen Sinn als Folge der anspruchsinduzierten Selbstsucht der Verlust des Anspruchs gerade unter dem einnehmenden Wesen des Anspruchs: der Verlust des Anspruchs an sich selbst nämlich, der Verlust an Eigeninitiative und Selbstverantwortung.
Es hat bekanntlich seinen guten Sinn, wenn wir schon unsere Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen versuchen. Und haben sie dieses Prinzip erst einmal verinnerlicht, schallt unüberhörbar aus dem Kindermund der beleidigte Ruf "Selber machen!", wenn wir bestimmte Handgriffe dann doch lieber zeitsparend an ihrer Stelle ausführen möchten.

Ein Staat dagegen, der beansprucht, sich um alles und jedes kompetent kümmern zu können, nimmt den Einzelnen in Geiselhaft, um ihn de facto im Zustand der selbst verschuldeten Unmündigkeit zu halten. Das Bild der Geiselnahme geht dabei auf den französischen Philosophen Emmanuel Lévinas zurück, der es allerdings in einem anderen Zusammenhang verwendet: Das Leben stellt uns nach Lévinas tagtäglich Aufgaben und Fragen, auf die wir zu antworten haben. Der Blick des anderen Menschen trifft uns, der da bittet: "Töte mich nicht; hilf mir!"
Und so wie uns eine Autopanne - die eigene wie die fremde - eigentlich immer ungelegen kommt, dürfte auch der viel beschworene barmherzige Samariter nicht mit einem begeisterten "Hurra!" auf den Lippen seinen Ritt zurück in die Heimatstadt unterbrochen haben, um dem unter die Räuber Gefallenen aufzuhelfen.
Genau dies meint nun Lévinas, wenn er von Geiselnahme spricht: Wir sollen uns treffen lassen vom Blick des anderen, der doch eigentlich störend ist.

Die allmähliche Zunahme des Ehrenamtes in der Bundesrepublik lässt in diesem Zusammenhang hoffen, dass wir uns wieder vermehrt durch diesen Hilferuf stören lassen, dass sich dieser ursprüngliche Reflex des Menschen zur "Ersten Hilfe" auch ohne Vater Staat erhalten hat, mag auch sein Inhalt postmodern zu einem wesentlichen Bestandteil eines sozial angehauchten, aber spaßkompatiblen, neochicen, aber autopoietisch sinngestützten Selbstverwirklichungs-Lifestyles geworden sein.


Der Staat wird erpressbar

Vor allem aber gilt es endlich einmal den Politikerinnen und Politikern Einhalt zu gebieten, die uns weiterhin einreden wollen, die gesamte soziale Gerechtigkeit des Kosmos hänge von diesem oder jenem Anspruch ab, den nur sie und ihre Partei den glücklichen deutschen Ökokühen, vulgo Wähler genannt, alle vier Jahre garantieren könnten. Nochmals: Wer einen verbrieften Anspruch auf etwas zu haben glaubt, wird seine Energie vorrangig dem Kampf um die - nicht selten vergebliche - Verwirklichung dieses Anspruchs widmen, eine Energie, die er viel besser - je nach Gusto - für das private, berufliche oder öffentliche Glück einsetzen könnte. Jeder Anspruch also bindet denjenigen, der seinen - auch noch so berechtigten, weil verfassungsmäßig verbrieften - Anspruch geltend macht.

So muss jeder sich bewusst sein, dass etwa ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung sämtlicher in der Bundesrepublik Deutschland lebender Kinder sich nicht wird verwirklichen lassen. Woher sollte der Staat das Geld nehmen und nicht - aus den Taschen der Bürgerinnen und Bürger - stehlen?
Die Bindewirkung des vermeintlichen Anspruchs schränkt Geber und Empfänger gleichermaßen ein: den Staat, der sich erpressbar macht - "Gib uns Ganztagsbetreuung von der Wiege bis zur Bahre, oder du bekommst keine Kinder!" -, und die Mütter und Väter in spe - "Wir setzen Kinder nur in die Welt, wenn wir dann auch von diesem selbst mitfinanzierten Anspruch profitieren können!"


Kein Mittel zum Zweck

Eine Entscheidung für ein Kind aber sollte ein freies Ja freier Menschen aus Liebe sein, so wie die Liebe der Freiheitsakt schlechthin ist. Schließlich wissen wir seit Kant, dass der Mensch niemals nur Mittel zu einem wie auch immer gearteten Zweck sein sollte. Anders ausgedrückt: Würde der Person macht aus, dass sie zweckfrei ist. Zweckfreie Bejahung von Leben aber agiert ohne Hintergedanken, wenn auch gewiss nicht ohne rationale Überlegung.

Nur ein Schelm kann die Chuzpe besitzen, mit unschuldigem Augenaufschlag den volkspädagogischen Impetus solch anspruchszentrierter Politik auf der Basis kaschierter ideologischer Prämissen zu leugnen. Nachgerade perfide wird diese Strategie jedoch, wenn zum Beispiel eine Renate Künast das von Kanzlerkandidat Stoiber angedachte Familiengeld als "Zu-Hause-bleib-Prämie" diffamiert.
Erhielte jede Familie mit Kindern unterschiedslos ein solches Familiengeld, weckte der Staat einmal keine illusorischen Ansprüche, die in praxi nur wieder Ungerechtigkeiten regionaler und sozialer Art schaffen würden, sondern könnte es den Eltern überlassen, ob sie das Geld für einen zeitweiligen Verzicht auf die Ausübung der Erwerbstätigkeit zugunsten einer engeren Beziehung zum Kind nutzen, eher für die angemessene Bezahlung einer Tagesmutter einsetzen oder aber zur Unterstützung der hilfsbereiten rüstigen Großmutter verwenden wollen.

Und erst wenn der Staat dem Bürger offenere Formen der Hilfe anbietet, statt ihn mit der sozialstaatlichen Magensonde unterschiedslos zwangszuernähren, werden die Deutschen in Umfragen wieder stärker jenes Glück bezeugen, das individuelle Gestaltungsspielräume voraussetzt, das aus der Freiheit schöpft und zugleich zur Freiheit befreit. Selbst wenn Freiheit anstrengend sein mag!


Rheinischer Merkur