Eliska
18.09.2002, 08:36
Die Neue Zürcher Zeitung informiert ihre Leser über:
Wesen und Wirkung des deutschen Wahlsystems
Reduzierte Sitzzahl im 15. Bundestag - Mischform von Majorz und Proporz
Nach einer durch die Wiedervereinigung diktierten Vergrösserung wird das nächste Parlament wieder verkleinert, nämlich auf 598 Sitze. 3542 Kandidaten stellen sich zur Wahl. Diese geschieht nach einem System, das sowohl Proporz- als auch Majorzelemente aufweist. Es ist dadurch relativ kompliziert und weist interessante Besonderheiten auf.
de. Am 22. September wählen die Deutschen ein neues Parlament, den 15. Bundestag. Rund 61,2 Millionen Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, die Abgeordneten zu bestimmen, die den 15. Bundestag bis 2006 konstituieren werden. Dabei wird zum ersten Mal eine ganze Legislaturperiode im Reichstag in Berlin abgehalten werden; der 14. Bundestag hatte noch bis zum Sommer 1999 in Bonn getagt.
Gemäss einer Änderung des Wahlgesetzes von 1996 wird für den 15. Bundestag eine Reduktion von 328 auf 299 Wahlkreise vorgenommen. Dazu sind 75 Wahlkreise neu abgegrenzt worden. Die Wiedervereinigung hatte 1990 zu einer Erhöhung der Zahl der Wahlkreise von 248 auf 328 und jener der Mandate von 496 auf 656 geführt; diese Zahl wird nun wieder reduziert. Die Einwohnerzahl pro Wahlkreis steigt dadurch von durchschnittlich rund 227 000 auf gut 249 000. Auf Grund des eigentümlichen deutschen Wahlrechts ergibt sich, dass das nächste Parlament insgesamt 598 Sitze umfassen wird, im Vergleich zu den gegenwärtig 669 Sitzen (in denen 13 Überhangmandate inbegriffen sind).
24 Parteien im Rennen
Die Zahl der zugelassenen Parteien und Gruppierungen hat sich gegenüber 1998 von 37 auf 24 verringert, was auch zu einer gewissen Ernüchterung im Corso der Namen geführt hat. Manch exotische Formation tritt nicht mehr an. Auch hat sich die Altersspanne der 3542 Kandidaten verringert. War vor vier Jahren mit dem Freiherrn von Kerckerinck zur Borg noch ein 96-Jähriger in den Ring gestiegen, so ist diesmal die älteste Bewerberin 84 Jahre alt. Beide traten beziehungsweise treten für die Christliche Mitte an. Den jüngsten Kandidaten, einen 18-Jährigen, schickt die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) ins Rennen. Sie hat nach der Humanistischen Partei (HP), welche ein Durchschnittsalter der Kandidierenden von 35,3 Jahren vorweist, mit 42,5 Jahren auch das zweitjüngste Bewerberfeld - was in ziemlich krassem Gegensatz zum Alter ihrer Mitglieder steht. Die ältesten Kandidaten sind bei der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zu finden; sie bringen es auf den stolzen Durchschnitt von 73,1 Jahren. Der Anteil der Frauen beträgt rund 30 Prozent.
Von all den ins Rennen gehenden Parteien werden nur maximal fünf auch tatsächlich in den Bundestag einziehen, nämlich SPD, CDU/CSU, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen sowie die PDS. Diese geringe Zahl entspricht der Absicht der Gründungsväter der Bundesrepublik, die um jeden Preis eine Wiederholung der Verhältnisse der Weimarer Zeit verhindern wollten und deshalb recht hohe Hürden für die kleinen Parteien aufstellten. So müssen die deutschen Parteien mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen oder drei sogenannte Direktmandate erreichen, um ins Parlament zu gelangen.
Auf den ersten Blick favorisiert das deutsche Wahlrecht also die grossen Parteien, umso mehr als praktisch nur sie in der Lage sind, das Wahlsystem wirklich voll auszunützen: Die Hälfte der 598 Bundestagssitze, also 299, werden nämlich in Form der Direktmandate abgegeben, die dem jeweiligen Sieger in den einzelnen Wahlkreisen auf Grund einer einfachen Mehrheit zufallen. Dabei geht der Direktsitz fast immer an eine der beiden grossen Parteien, CDU/CSU oder SPD.
Die Hälfte der Sitze werden also im Majorzsystem vergeben, die andere Hälfte über die sogenannten Länderlisten im Proporzsystem. Diese werden auf Grund der Stimmenanteile in den einzelnen Bundesländern an die Parteien vergeben, womit auch die kleineren Formationen die Chance erhalten, im Bundestag vertreten zu sein - immer vorausgesetzt, sie erhalten bundesweit mehr als fünf Prozent der Stimmen. Jeder wahlberechtigte Deutsche hat also zwei Stimmen, die sogenannte Erststimme, die er seinem bevorzugten Direktkandidaten seines Wahlkreises gibt, und die Zweitstimme (Listenstimme), die er für eine Partei einlegt. Die Zweitstimmen entscheiden letztlich über die Zahl der Mandate im Bundestag; das heisst, die Direktmandate, welche eine Partei in einem Bundesland erringt, werden in die Zahl der Listenmandate aufgenommen, kommen also bei der Verteilung der Sitze nicht zum Ausdruck. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Überhangmandate (siehe Kasten).
Kampf um die Zweitstimmen
Die Bedeutung der Zweitstimmen hat zur Folge, dass auch zwischen Koalitionspartnern unter Umständen ein richtiggehendes Ringen um Zweitstimmen stattfindet. Namentlich die FDP hat immer versucht, bei CDU/CSU-Wählenden eine Art Mitleideffekt zu erzeugen und deren Zweitstimmen zu erhalten. Dies entbehrt nicht einer gewissen Logik, denn den grossen Parteien sind die Direktmandate ohnehin sicher, so dass man auf Seiten der Kleinen doch erwarten darf, die eine oder andere Zweitstimme (oft «Leihstimme» genannt) zu erhalten. Hinter dieser Schlaumeierei versteckt sich die Tatsache, dass es bei jeder Wahl nicht wenige Leute gibt, die meinen, die Zweitstimmen seien zweitrangig. Das ist eine Fehleinschätzung, auf die die grossen Parteien ihre Anhängerschaft regelmässig aufmerksam machen; denn die «Leihstimmen» sind für die grossen Parteien verlorene Stimmen. Gerade die FDP hat immer eine beachtliche Zahl von «Leihstimmen» von den Unionsparteien ergattern können, aber auch die Grünen schielen auf Zweitstimmen aus dem SPD-Lager.
Man mag diesen Umstand als Mangel des deutschen Wahlsystems betrachten. Anderseits liegt dieses sogenannte Stimmensplitting, also die Tatsache, dass jemand der einen Partei seine Erststimme, der anderen die Zweitstimme gibt, im Trend. In der stetigen Zunahme dieses Phänomens widerspiegelt sich die Tatsache, dass auch in Deutschland die Zahl der Wechselwähler immer mehr zunimmt. Die SPD unter ihrem Kanzlerkandidaten Schröder profitierte 1998 ganz entscheidend von diesem Trend, indem Schröder nicht nur machtvoll in die politische Mitte drängte, sondern indem dort auch eine sehr grosse Zahl von CDU-Anhängern aus Überdruss am damaligen Kanzler Kohl die SPD wählten. Dies zeigte sich auch in der enormen Zahl von Wahlkreisen (Direktmandaten), welche die Sozialdemokraten der Union abnahmen: 109.
Willkürliche Kandidatenauswahl
Ein anderer Mangel, der schwerer wiegt, liegt in der Tatsache, dass die Parteien unabhängig von irgendwelchen Wahlresultaten über die Zusammensetzung ihrer Landeslisten entscheiden können. So mögen gezielt und auf Grund irgendwelcher interner Kriterien unbekannte oder in ihrem Wahlkreis chancenlose Kandidaten auf einen guten Listenplatz kommen, während andere, möglicherweise prominente und populäre Leute, mit einem schlechten Listenplatz eliminiert werden. Es gibt mehrere bekannte Parlamentarier, die in diesem Jahr aus verschiedenen Gründen auf derart schlechte Listenplätze gesetzt worden sind, dass sie keine Chance zu einer Wiederwahl haben, obwohl sie gerne weitergemacht hätten. Es gibt also einen gewissen Raum für Willkür bei der Auswahl der Kandidaten, ohne dass die Wählenden darauf Einfluss nehmen könnten.
Da in Deutschland der Bundestag und nicht das Wahlvolk den Bundeskanzler wählt, spielt die Attraktivität der Parteien wohl eine verhältnismässig grössere Rolle als in andern Ländern. Die Kohärenz eines Programms kann die individuelle Popularität eines Kanzlerkandidaten sehr wohl aufwiegen, für Blender oder Rattenfänger ist kein Raum. Dies macht Prognosen in Deutschland eher schwierig, vor allem dann, wenn wie in diesem Jahr der eine Kandidat eine grössere individuelle Beliebtheit zu geniessen scheint, während seine Partei in den Umfragen zurückliegt. Eine absolute Mehrheit für eine der grossen Parteien ist bei fünf Bundestagsparteien kaum mehr möglich. Nur einmal, nämlich 1957, gelang es der CDU unter Konrad Adenauer, 50,2 Prozent der Stimmen zu erobern.
Mit Überhangmandaten und Erststimmen über die Hürden
de. Der Grundsatz, dass es bei den Wahlen in Deutschland allein auf die Zweitstimmen zugunsten der Listenkandidaten ankommt, stimmt in zwei Fällen nicht. Wenn eine Partei in einem einzelnen Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr auf Grund der Listenstimmen nach dem Proporz zustehen, darf sie diese zusätzlichen Sitze behalten. Man nennt diese Mandate Überhangmandate. Dies kann unter Umständen von einiger Tragweite sein. So eroberte die CDU bei den Wahlen von 1994 insgesamt 12 Überhangmandate, die SPD nur deren 4. 1998 erhielt dann die SPD gleich 13 Überhangmandate, von denen allein 12 in den östlichen Landesteilen zustande kamen; die CDU errang keines. Dies widerspiegelte nicht zuletzt die Enttäuschung im Osten über Bundeskanzler Kohl.
Während dies 1998 von geringer Bedeutung blieb, weil die SPD unter Gerhard Schröder überall an Stimmen gewann und klar stärkste Partei wurde (insgesamt nahm sie den Unionsparteien 109 Wahlkreise ab), hatten die Überhangmandate bei den Wahlen von 1994 eine wichtige Rolle gespielt. CDU/CSU und die FDP wären damals auf Grund der Zweitstimmen nur auf einen minimalen Vorsprung von zwei Sitzen im Bundestag gekommen. Da die Unionsparteien aber 12 Überhangmandate erhalten hatten, die SPD nur 4, vergrösserte sich die Mehrheit der christlich-liberalen Koalition dadurch auf 10 Sitze, was genug war, um eine stabile Regierung zu führen.
Die zweite Ausnahme betrifft die Fünf-Prozent- Sperrhürde, mit welcher man die Zahl kleiner Parteien beschränken will. Wenn eine Partei insgesamt drei Direktmandate (per Erststimmen) erobern kann, gleichzeitig aber die Fünf-Prozent-Hürde bei den Zweitstimmen nicht schafft, darf sie gleichwohl in den Bundestag einziehen, und zwar mit jener Anzahl von Abgeordneten, die ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht. Man will dadurch die Möglichkeit schaffen, dass Parteien, die regional eine sehr wichtige Rolle spielen, landesweit aber unbedeutend sind, trotzdem in den Bundestag gelangen können. Zuletzt profitierte 1994 die SED-Nachfolgerin PDS von dieser Regelung, indem sie in Ostberlin gleich vier Direktmandate eroberte. Mit bundesweit nur 4,4 Prozent der Stimmen hatte sie aber die Fünf-Prozent-Grenze verpasst. Dank den Direktmandaten zog sie dann aber trotzdem mit 30 Abgeordneten ein. 1998 eroberte sie 5,1 Prozent, was ihr dann ohnehin den Zugang über die Zweitstimmen verschaffte.
Wesen und Wirkung des deutschen Wahlsystems
Reduzierte Sitzzahl im 15. Bundestag - Mischform von Majorz und Proporz
Nach einer durch die Wiedervereinigung diktierten Vergrösserung wird das nächste Parlament wieder verkleinert, nämlich auf 598 Sitze. 3542 Kandidaten stellen sich zur Wahl. Diese geschieht nach einem System, das sowohl Proporz- als auch Majorzelemente aufweist. Es ist dadurch relativ kompliziert und weist interessante Besonderheiten auf.
de. Am 22. September wählen die Deutschen ein neues Parlament, den 15. Bundestag. Rund 61,2 Millionen Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, die Abgeordneten zu bestimmen, die den 15. Bundestag bis 2006 konstituieren werden. Dabei wird zum ersten Mal eine ganze Legislaturperiode im Reichstag in Berlin abgehalten werden; der 14. Bundestag hatte noch bis zum Sommer 1999 in Bonn getagt.
Gemäss einer Änderung des Wahlgesetzes von 1996 wird für den 15. Bundestag eine Reduktion von 328 auf 299 Wahlkreise vorgenommen. Dazu sind 75 Wahlkreise neu abgegrenzt worden. Die Wiedervereinigung hatte 1990 zu einer Erhöhung der Zahl der Wahlkreise von 248 auf 328 und jener der Mandate von 496 auf 656 geführt; diese Zahl wird nun wieder reduziert. Die Einwohnerzahl pro Wahlkreis steigt dadurch von durchschnittlich rund 227 000 auf gut 249 000. Auf Grund des eigentümlichen deutschen Wahlrechts ergibt sich, dass das nächste Parlament insgesamt 598 Sitze umfassen wird, im Vergleich zu den gegenwärtig 669 Sitzen (in denen 13 Überhangmandate inbegriffen sind).
24 Parteien im Rennen
Die Zahl der zugelassenen Parteien und Gruppierungen hat sich gegenüber 1998 von 37 auf 24 verringert, was auch zu einer gewissen Ernüchterung im Corso der Namen geführt hat. Manch exotische Formation tritt nicht mehr an. Auch hat sich die Altersspanne der 3542 Kandidaten verringert. War vor vier Jahren mit dem Freiherrn von Kerckerinck zur Borg noch ein 96-Jähriger in den Ring gestiegen, so ist diesmal die älteste Bewerberin 84 Jahre alt. Beide traten beziehungsweise treten für die Christliche Mitte an. Den jüngsten Kandidaten, einen 18-Jährigen, schickt die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) ins Rennen. Sie hat nach der Humanistischen Partei (HP), welche ein Durchschnittsalter der Kandidierenden von 35,3 Jahren vorweist, mit 42,5 Jahren auch das zweitjüngste Bewerberfeld - was in ziemlich krassem Gegensatz zum Alter ihrer Mitglieder steht. Die ältesten Kandidaten sind bei der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zu finden; sie bringen es auf den stolzen Durchschnitt von 73,1 Jahren. Der Anteil der Frauen beträgt rund 30 Prozent.
Von all den ins Rennen gehenden Parteien werden nur maximal fünf auch tatsächlich in den Bundestag einziehen, nämlich SPD, CDU/CSU, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen sowie die PDS. Diese geringe Zahl entspricht der Absicht der Gründungsväter der Bundesrepublik, die um jeden Preis eine Wiederholung der Verhältnisse der Weimarer Zeit verhindern wollten und deshalb recht hohe Hürden für die kleinen Parteien aufstellten. So müssen die deutschen Parteien mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen oder drei sogenannte Direktmandate erreichen, um ins Parlament zu gelangen.
Auf den ersten Blick favorisiert das deutsche Wahlrecht also die grossen Parteien, umso mehr als praktisch nur sie in der Lage sind, das Wahlsystem wirklich voll auszunützen: Die Hälfte der 598 Bundestagssitze, also 299, werden nämlich in Form der Direktmandate abgegeben, die dem jeweiligen Sieger in den einzelnen Wahlkreisen auf Grund einer einfachen Mehrheit zufallen. Dabei geht der Direktsitz fast immer an eine der beiden grossen Parteien, CDU/CSU oder SPD.
Die Hälfte der Sitze werden also im Majorzsystem vergeben, die andere Hälfte über die sogenannten Länderlisten im Proporzsystem. Diese werden auf Grund der Stimmenanteile in den einzelnen Bundesländern an die Parteien vergeben, womit auch die kleineren Formationen die Chance erhalten, im Bundestag vertreten zu sein - immer vorausgesetzt, sie erhalten bundesweit mehr als fünf Prozent der Stimmen. Jeder wahlberechtigte Deutsche hat also zwei Stimmen, die sogenannte Erststimme, die er seinem bevorzugten Direktkandidaten seines Wahlkreises gibt, und die Zweitstimme (Listenstimme), die er für eine Partei einlegt. Die Zweitstimmen entscheiden letztlich über die Zahl der Mandate im Bundestag; das heisst, die Direktmandate, welche eine Partei in einem Bundesland erringt, werden in die Zahl der Listenmandate aufgenommen, kommen also bei der Verteilung der Sitze nicht zum Ausdruck. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Überhangmandate (siehe Kasten).
Kampf um die Zweitstimmen
Die Bedeutung der Zweitstimmen hat zur Folge, dass auch zwischen Koalitionspartnern unter Umständen ein richtiggehendes Ringen um Zweitstimmen stattfindet. Namentlich die FDP hat immer versucht, bei CDU/CSU-Wählenden eine Art Mitleideffekt zu erzeugen und deren Zweitstimmen zu erhalten. Dies entbehrt nicht einer gewissen Logik, denn den grossen Parteien sind die Direktmandate ohnehin sicher, so dass man auf Seiten der Kleinen doch erwarten darf, die eine oder andere Zweitstimme (oft «Leihstimme» genannt) zu erhalten. Hinter dieser Schlaumeierei versteckt sich die Tatsache, dass es bei jeder Wahl nicht wenige Leute gibt, die meinen, die Zweitstimmen seien zweitrangig. Das ist eine Fehleinschätzung, auf die die grossen Parteien ihre Anhängerschaft regelmässig aufmerksam machen; denn die «Leihstimmen» sind für die grossen Parteien verlorene Stimmen. Gerade die FDP hat immer eine beachtliche Zahl von «Leihstimmen» von den Unionsparteien ergattern können, aber auch die Grünen schielen auf Zweitstimmen aus dem SPD-Lager.
Man mag diesen Umstand als Mangel des deutschen Wahlsystems betrachten. Anderseits liegt dieses sogenannte Stimmensplitting, also die Tatsache, dass jemand der einen Partei seine Erststimme, der anderen die Zweitstimme gibt, im Trend. In der stetigen Zunahme dieses Phänomens widerspiegelt sich die Tatsache, dass auch in Deutschland die Zahl der Wechselwähler immer mehr zunimmt. Die SPD unter ihrem Kanzlerkandidaten Schröder profitierte 1998 ganz entscheidend von diesem Trend, indem Schröder nicht nur machtvoll in die politische Mitte drängte, sondern indem dort auch eine sehr grosse Zahl von CDU-Anhängern aus Überdruss am damaligen Kanzler Kohl die SPD wählten. Dies zeigte sich auch in der enormen Zahl von Wahlkreisen (Direktmandaten), welche die Sozialdemokraten der Union abnahmen: 109.
Willkürliche Kandidatenauswahl
Ein anderer Mangel, der schwerer wiegt, liegt in der Tatsache, dass die Parteien unabhängig von irgendwelchen Wahlresultaten über die Zusammensetzung ihrer Landeslisten entscheiden können. So mögen gezielt und auf Grund irgendwelcher interner Kriterien unbekannte oder in ihrem Wahlkreis chancenlose Kandidaten auf einen guten Listenplatz kommen, während andere, möglicherweise prominente und populäre Leute, mit einem schlechten Listenplatz eliminiert werden. Es gibt mehrere bekannte Parlamentarier, die in diesem Jahr aus verschiedenen Gründen auf derart schlechte Listenplätze gesetzt worden sind, dass sie keine Chance zu einer Wiederwahl haben, obwohl sie gerne weitergemacht hätten. Es gibt also einen gewissen Raum für Willkür bei der Auswahl der Kandidaten, ohne dass die Wählenden darauf Einfluss nehmen könnten.
Da in Deutschland der Bundestag und nicht das Wahlvolk den Bundeskanzler wählt, spielt die Attraktivität der Parteien wohl eine verhältnismässig grössere Rolle als in andern Ländern. Die Kohärenz eines Programms kann die individuelle Popularität eines Kanzlerkandidaten sehr wohl aufwiegen, für Blender oder Rattenfänger ist kein Raum. Dies macht Prognosen in Deutschland eher schwierig, vor allem dann, wenn wie in diesem Jahr der eine Kandidat eine grössere individuelle Beliebtheit zu geniessen scheint, während seine Partei in den Umfragen zurückliegt. Eine absolute Mehrheit für eine der grossen Parteien ist bei fünf Bundestagsparteien kaum mehr möglich. Nur einmal, nämlich 1957, gelang es der CDU unter Konrad Adenauer, 50,2 Prozent der Stimmen zu erobern.
Mit Überhangmandaten und Erststimmen über die Hürden
de. Der Grundsatz, dass es bei den Wahlen in Deutschland allein auf die Zweitstimmen zugunsten der Listenkandidaten ankommt, stimmt in zwei Fällen nicht. Wenn eine Partei in einem einzelnen Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr auf Grund der Listenstimmen nach dem Proporz zustehen, darf sie diese zusätzlichen Sitze behalten. Man nennt diese Mandate Überhangmandate. Dies kann unter Umständen von einiger Tragweite sein. So eroberte die CDU bei den Wahlen von 1994 insgesamt 12 Überhangmandate, die SPD nur deren 4. 1998 erhielt dann die SPD gleich 13 Überhangmandate, von denen allein 12 in den östlichen Landesteilen zustande kamen; die CDU errang keines. Dies widerspiegelte nicht zuletzt die Enttäuschung im Osten über Bundeskanzler Kohl.
Während dies 1998 von geringer Bedeutung blieb, weil die SPD unter Gerhard Schröder überall an Stimmen gewann und klar stärkste Partei wurde (insgesamt nahm sie den Unionsparteien 109 Wahlkreise ab), hatten die Überhangmandate bei den Wahlen von 1994 eine wichtige Rolle gespielt. CDU/CSU und die FDP wären damals auf Grund der Zweitstimmen nur auf einen minimalen Vorsprung von zwei Sitzen im Bundestag gekommen. Da die Unionsparteien aber 12 Überhangmandate erhalten hatten, die SPD nur 4, vergrösserte sich die Mehrheit der christlich-liberalen Koalition dadurch auf 10 Sitze, was genug war, um eine stabile Regierung zu führen.
Die zweite Ausnahme betrifft die Fünf-Prozent- Sperrhürde, mit welcher man die Zahl kleiner Parteien beschränken will. Wenn eine Partei insgesamt drei Direktmandate (per Erststimmen) erobern kann, gleichzeitig aber die Fünf-Prozent-Hürde bei den Zweitstimmen nicht schafft, darf sie gleichwohl in den Bundestag einziehen, und zwar mit jener Anzahl von Abgeordneten, die ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht. Man will dadurch die Möglichkeit schaffen, dass Parteien, die regional eine sehr wichtige Rolle spielen, landesweit aber unbedeutend sind, trotzdem in den Bundestag gelangen können. Zuletzt profitierte 1994 die SED-Nachfolgerin PDS von dieser Regelung, indem sie in Ostberlin gleich vier Direktmandate eroberte. Mit bundesweit nur 4,4 Prozent der Stimmen hatte sie aber die Fünf-Prozent-Grenze verpasst. Dank den Direktmandaten zog sie dann aber trotzdem mit 30 Abgeordneten ein. 1998 eroberte sie 5,1 Prozent, was ihr dann ohnehin den Zugang über die Zweitstimmen verschaffte.