Eliska
20.09.2002, 18:36
Teure Eltern
Juristen streiten, ob Sozialämter Kindern Pflegekosten aufbürden dürfen
Zwei Eigenschaften vereinen alle Menschen: Sie haben Eltern und sie werden Erblasser. Mit einigen gesetzlichen Folgen sind in Deutschland viele nicht mehr zufrieden. Deshalb diskutierte der Juristentag in Berlin sowohl über eine Reform des Pflichtteilrechts als auch über eine Reform des „Elternunterhalts“. Diese Verpflichtung von Kindern beschäftigt wegen der steigenden Lebenserwartung und wegen der hohen Heimkosten mittlerweile viele Millionen Bürger. Die „besondere Sprengkraft“ des Themas, von der Gutachter Dieter Martiny in Berlin sprach, hängt auch mit der unkalkulierbaren Dauer und der Höhe der monatlichen Beträge zusammen. Viele Juristen haben ein radikales Rezept gegen diese Belastung und gegen viele damit verbundenen Ungerechtigkeiten: Sie wollen den gesetzlichen Elternunterhalt streichen. Andere sehen darin eine falsche Verlagerung auf den gebeutelten Staat – und ein Zeichen der Entsolidarisierung. Dass es generell gar nicht schlecht steht um die „familialen Generationenbeziehungen“, belegte der Konstanzer Sozialwissenschaftler Kurt Lüscher mit Zahlen über die Kontakthäufigkeit zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern, über die Entfernung der Wohnungen voneinander sowie über gegenseitige Hilfe. Was aber auch er nicht vorauszusagen wusste: Wie würde sich ein Wegfall des gesetzlichen Elternunterhalts auf die familiäre Solidarität auswirken? Einige befürchteten eine „verhängnisvolle Signalwirkung“, für andere kann auch eine Rechtspflicht „keine Solidarität schaffen, wo keine ist“.
Letzteres meinte die Baseler Rechtswissenschaftlerin Ingeborg Schwenzer, die vor zehn Jahren auf dem Juristentag die Forderung nach einer Streichung des „Elternunterhalts“ durchgesetzt hatte. Ihr damaliger Mitstreiter Siegfried Willutzki, langjähriger Präsident des Familiengerichtstags, hat wegen der unwägbaren Folgen nun Zweifel bekommen. Ob es für die Familiensolidarität letztlich besser sei, wenn der Unterhalt für die Eltern freiwillig oder zwangsweise gezahlt werde, solle sozialpsychologisch untersucht werden.
Für viele Praktiker ist der Fall schon jetzt entscheidungsreif – nur kamen sie in Berlin mit jeweils eindrucksvollen Beispielen zu gegensätzlichen Ergebnissen. Da berichtete eine Richterin von Ungerechtigkeiten unter Geschwistern, wenn beispielsweise der gut verdienende Sohn monatlich Tausende für die pflegebedürftige Mutter zahlen müsse, die gut verheiratete Tochter aber nichts. Eine Familienrichterin schilder-te den Fall einer 50-jährigen Alleinstehenden mit einem Nettoeinkommen von 2800 Mark, der das Sozialamt monatlich 400 Mark für die Heimkosten der Mutter wegnahm – mit der Folge, dass die Tochter keine Vorsorge für das Alter schaffen konnte. Die Richterin beklagte die „ein bisschen grausame Fantasie“ von Angestellten des Sozialamts bei der Suche nach Regressmöglichkeiten im Vermögen von Kindern.
Das sahen die Juristen von Sozialämtern anders. Nicht einzusehen sei, warum die Allgemeinheit für die Heimkosten von Leuten zahlen solle, deren Kinder über zum Teil hohes Einkommen verfügten und die sich ihrer Eltern in Heimen „entledigen“. Schon jetzt seien die öffentlichen Kassen überfordert.
Einigkeit bestand darüber, dass die Zahl der heute 1,2 Millionen pflegebedürftigen Eltern drastisch steigen wird und dass Heimkosten oft zu hoch oder undurchschaubar sind.
Helmut Kerscher
Süddeutsche Zeitung
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Das Thema "Elternunterhalt" kann für jeden von uns, dessen Eltern noch leben, finanziell brisant werden. Wenn diese nämlich pflegebedürftig werden und nicht ausreichend betucht sind, um die immensen monatlichen Kosten für den Heimaufenthalt aufzubringen, können beträchtliche Kosten auf die Kinder zukommen.
Es lohnt daher, sich mit diesem Thema und der Rechtsprechung dazu vertraut zu machen.
http://www.swr.de/infomarkt/lexikon/2001/beitrag/t_elternunterhalt.html
Google hat umfangreiches Informationsmaterial zu bieten:
http://www.google.com/search?hl=de&ie=ISO-8859-1&as_qdr=all&q=Elternunterhalt&btnG=Google-Suche&lr=lang_de
Eliska
Juristen streiten, ob Sozialämter Kindern Pflegekosten aufbürden dürfen
Zwei Eigenschaften vereinen alle Menschen: Sie haben Eltern und sie werden Erblasser. Mit einigen gesetzlichen Folgen sind in Deutschland viele nicht mehr zufrieden. Deshalb diskutierte der Juristentag in Berlin sowohl über eine Reform des Pflichtteilrechts als auch über eine Reform des „Elternunterhalts“. Diese Verpflichtung von Kindern beschäftigt wegen der steigenden Lebenserwartung und wegen der hohen Heimkosten mittlerweile viele Millionen Bürger. Die „besondere Sprengkraft“ des Themas, von der Gutachter Dieter Martiny in Berlin sprach, hängt auch mit der unkalkulierbaren Dauer und der Höhe der monatlichen Beträge zusammen. Viele Juristen haben ein radikales Rezept gegen diese Belastung und gegen viele damit verbundenen Ungerechtigkeiten: Sie wollen den gesetzlichen Elternunterhalt streichen. Andere sehen darin eine falsche Verlagerung auf den gebeutelten Staat – und ein Zeichen der Entsolidarisierung. Dass es generell gar nicht schlecht steht um die „familialen Generationenbeziehungen“, belegte der Konstanzer Sozialwissenschaftler Kurt Lüscher mit Zahlen über die Kontakthäufigkeit zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern, über die Entfernung der Wohnungen voneinander sowie über gegenseitige Hilfe. Was aber auch er nicht vorauszusagen wusste: Wie würde sich ein Wegfall des gesetzlichen Elternunterhalts auf die familiäre Solidarität auswirken? Einige befürchteten eine „verhängnisvolle Signalwirkung“, für andere kann auch eine Rechtspflicht „keine Solidarität schaffen, wo keine ist“.
Letzteres meinte die Baseler Rechtswissenschaftlerin Ingeborg Schwenzer, die vor zehn Jahren auf dem Juristentag die Forderung nach einer Streichung des „Elternunterhalts“ durchgesetzt hatte. Ihr damaliger Mitstreiter Siegfried Willutzki, langjähriger Präsident des Familiengerichtstags, hat wegen der unwägbaren Folgen nun Zweifel bekommen. Ob es für die Familiensolidarität letztlich besser sei, wenn der Unterhalt für die Eltern freiwillig oder zwangsweise gezahlt werde, solle sozialpsychologisch untersucht werden.
Für viele Praktiker ist der Fall schon jetzt entscheidungsreif – nur kamen sie in Berlin mit jeweils eindrucksvollen Beispielen zu gegensätzlichen Ergebnissen. Da berichtete eine Richterin von Ungerechtigkeiten unter Geschwistern, wenn beispielsweise der gut verdienende Sohn monatlich Tausende für die pflegebedürftige Mutter zahlen müsse, die gut verheiratete Tochter aber nichts. Eine Familienrichterin schilder-te den Fall einer 50-jährigen Alleinstehenden mit einem Nettoeinkommen von 2800 Mark, der das Sozialamt monatlich 400 Mark für die Heimkosten der Mutter wegnahm – mit der Folge, dass die Tochter keine Vorsorge für das Alter schaffen konnte. Die Richterin beklagte die „ein bisschen grausame Fantasie“ von Angestellten des Sozialamts bei der Suche nach Regressmöglichkeiten im Vermögen von Kindern.
Das sahen die Juristen von Sozialämtern anders. Nicht einzusehen sei, warum die Allgemeinheit für die Heimkosten von Leuten zahlen solle, deren Kinder über zum Teil hohes Einkommen verfügten und die sich ihrer Eltern in Heimen „entledigen“. Schon jetzt seien die öffentlichen Kassen überfordert.
Einigkeit bestand darüber, dass die Zahl der heute 1,2 Millionen pflegebedürftigen Eltern drastisch steigen wird und dass Heimkosten oft zu hoch oder undurchschaubar sind.
Helmut Kerscher
Süddeutsche Zeitung
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Das Thema "Elternunterhalt" kann für jeden von uns, dessen Eltern noch leben, finanziell brisant werden. Wenn diese nämlich pflegebedürftig werden und nicht ausreichend betucht sind, um die immensen monatlichen Kosten für den Heimaufenthalt aufzubringen, können beträchtliche Kosten auf die Kinder zukommen.
Es lohnt daher, sich mit diesem Thema und der Rechtsprechung dazu vertraut zu machen.
http://www.swr.de/infomarkt/lexikon/2001/beitrag/t_elternunterhalt.html
Google hat umfangreiches Informationsmaterial zu bieten:
http://www.google.com/search?hl=de&ie=ISO-8859-1&as_qdr=all&q=Elternunterhalt&btnG=Google-Suche&lr=lang_de
Eliska