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Vollständige Version anzeigen : Künstler bzw. Rechtsauskenner! Bitte dringend um Auskunft


EMMA
04.10.2002, 17:33
Aaaaaaaaalso!

Wie ist das eigentlich?
Gemalte Bilder von verstorbenen Künstlern darf man nachmalen, soviel weis ich auch schon.
AAAABER:
Wie ist das, wenn man Bilder von noch lebenden Künstlern nachmalt und zwar nicht für die eigenen Wände, sondern wenn man diese auf kleinen regionalen Ausstellungen verkaufen will?
Ich find dazu nix im Netz.
Gibts da auch eine Art copright oder so?
Darf man das so einfach?
Weil auf der letzten Ausstellung, die ne gute Bekannte von mir mit ihren selbstverbrochenen Werken, die sie recht exakt von Bildern aus einem Bildband abgemalt hat, zwecks Verkauf derselban besucht hat war zuuufällig die Künstlerin der Originalwerke zugegen und hat nen riesen Zirkus angefangen...sie will verklagen, wird Nachspiel haben usw.
Nu is meine Bekannte doch etwas verunsichert und will Gewissheit vor ihrer nächsten Ausstellung, ob das nun rechtens ist oder nicht, was sie tut.

EMMA :)

EMMA
05.10.2002, 09:47
SCHLUCHZ!
keiner? :cry
warum ned?
EMMA

Matze
05.10.2002, 10:14
EMMA, in solchen Fällen würde ich direkt einen Anwalt aufsuchen :). Das ist doch wieder ein wenig was spezielles. Evtl. gibt es aber auch einen Verein der dir weiterhelfen kann, google wäre auf alle Fälle ein guter Nlaufpunkt um weitere Info's zu finden.

Matze

EMMA
06.10.2002, 12:29
Morgäääääään :)
klar is klar, daß man über google gaaanz viel findet.....in dem Fall aber weis ich wirklich nicht, wie ich diese Frage foooooglegerecht formulieren könnt.
EMMA

azorro
07.10.2002, 09:52
scheinbar hat niemand ahnung von der materie. - ich habe nur sehr wenig :)
prinzipiell gilt bei solchen sachen das urheberrecht. eine kopie von werken anderer ist verboten - dabei ist es egal ob es sich um gemälde oder rolex uhren handelt.
wenn du jetzt beim kopieren etwas veränderst (form der zeiger) und zusätzlich zum beispiel rotex statt rolex draufschreibst wird der nachweis schon schwieriger.
also falls sich deine freundin von dem katalog zu eigenen werken animieren ließ hat sie nichts zu befürchten.
also ich würde im streitfall erst mal alle unterschiede zum original auflisten - anderes format, andere farben, maltechnik usw.
wichtig ist auch, dass sie die bilder mit ihrem namen signiert hat, da fällt mir gerade ein da gabs mal einen fall von konrad kujau, der hat auch kunstwerke nachgemalt, aber als kujaus verkauft, vielleicht kannst du in diese richtung mal recherchieren.
ps. für werke verstorbener gilt das auch noch einige jahrzehnte, also die künstlerin umbringen hilft erst in hundert jahren

EMMA
07.10.2002, 13:03
Danke :)

:D tja, daran dachten wir auch schon, die Künstlerin abzudachteln! :D

gut, das hilft mir schonmal weiter :)

EMMA