EMMA
04.10.2002, 17:33
Aaaaaaaaalso!
Wie ist das eigentlich?
Gemalte Bilder von verstorbenen Künstlern darf man nachmalen, soviel weis ich auch schon.
AAAABER:
Wie ist das, wenn man Bilder von noch lebenden Künstlern nachmalt und zwar nicht für die eigenen Wände, sondern wenn man diese auf kleinen regionalen Ausstellungen verkaufen will?
Ich find dazu nix im Netz.
Gibts da auch eine Art copright oder so?
Darf man das so einfach?
Weil auf der letzten Ausstellung, die ne gute Bekannte von mir mit ihren selbstverbrochenen Werken, die sie recht exakt von Bildern aus einem Bildband abgemalt hat, zwecks Verkauf derselban besucht hat war zuuufällig die Künstlerin der Originalwerke zugegen und hat nen riesen Zirkus angefangen...sie will verklagen, wird Nachspiel haben usw.
Nu is meine Bekannte doch etwas verunsichert und will Gewissheit vor ihrer nächsten Ausstellung, ob das nun rechtens ist oder nicht, was sie tut.
EMMA :)
Wie ist das eigentlich?
Gemalte Bilder von verstorbenen Künstlern darf man nachmalen, soviel weis ich auch schon.
AAAABER:
Wie ist das, wenn man Bilder von noch lebenden Künstlern nachmalt und zwar nicht für die eigenen Wände, sondern wenn man diese auf kleinen regionalen Ausstellungen verkaufen will?
Ich find dazu nix im Netz.
Gibts da auch eine Art copright oder so?
Darf man das so einfach?
Weil auf der letzten Ausstellung, die ne gute Bekannte von mir mit ihren selbstverbrochenen Werken, die sie recht exakt von Bildern aus einem Bildband abgemalt hat, zwecks Verkauf derselban besucht hat war zuuufällig die Künstlerin der Originalwerke zugegen und hat nen riesen Zirkus angefangen...sie will verklagen, wird Nachspiel haben usw.
Nu is meine Bekannte doch etwas verunsichert und will Gewissheit vor ihrer nächsten Ausstellung, ob das nun rechtens ist oder nicht, was sie tut.
EMMA :)