Vollständige Version anzeigen : Riester Rente wieder kündigen - Wie?
Ist das eigentlich O.K., wenn die Gesellschaft bei der Kundigung eine Pauschale in Höhe von 100,- EUR als Gebühr verrechnen will bei der Auszahlung des angesparten Guthabens?
Matze
Keiner eine Ahnung oder einen Link zu diesem Thema? Was darf verlangt werden für eine vorzeitige Beendigung?
Matze
Sieht nicht gut aus, was ich fand:
"Die Riester Rente kann in Zeiten knapper Kasse den Einzelnen finanziell härter belasten als erwartet. Das ist auch das Ergebnis einer in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Finanzdienstleistung e.V. in Hamburg (IfF).
Wie soll man das nun verstehen?
Der Abschluss einer privaten Riester Rente ist besonders für Arbeitnehmer und Haushalte mit kleinerem Geldbeutel gedacht; allerdings müssen gerade bei den Riesterrenten-Verträgen sozial schwächer gestellte Personen in Notlagen mit drastischen Nachteilen rechnen.
Wo ist der Knackpunkt?
Die vorzeitige, notgedrungene Kündigung eines förderfähigen Riester-Renten-Vertrags scheint der Knackpunkt zu sein. Das Institut für Finanzdienstleistung fand heraus, dass Notsituationen während der Einzahlungszeit in eine Riester-Rente den finanziellen SUPER-GAU bedeuten können. Denn der Fall einer vorzeitigen Kündigung ist bislang nicht gesetzlich geregelt. Wer aus Not an sein erspartes Kapital muss, wird dann doppelt bestraft."
http://dewion.de/riester_rente/riesterrente_haken.shtml
Gruß
Eliska :ne
Kein Garantieschein
Die Anbieter (Versicherung, Bank oder anderer Finanzdienstleister) garantieren keine Rückzahlung bereits eingezahlter Vorsorge-Beiträge.
Beschäftigungslos heißt Förderlos
Eine weitere Detail-Analyse der Riester-Gesetzgebung offenbart noch weitere Mängel. Denn den ursprünglich förderberechtigten Personen werden während und bei langen Erziehungszeiten oder länger anhaltender Arbeitslosigkeit die staatlichen Zuschüsse von jährlich bis zu 154 Euro pro Arbeitnehmer und 185 Euro pro Kind entzogen. Eine Kündigung ist dann kaum möglich, sonst ... siehe oben.
Ungleiche Behandlung
Angeprangert werden muss auch die Ungleichbehandlung von nicht ehelichen Partnerschaften zu Verheirateten bei der Riester-Förderung. Bisher ist ein Hinterbliebenen-Schutz im geförderten Vorsorgevertrag nur für im Haushalt lebende Kinder und Ehepartner möglich. Die im Volksmund als Lebensabschnitt-Gefährten benannten Partner gehen leer aus.
Keine „Rückfahrkarte“
Was oben bereits schon erwähnt wurde, hier noch mal zur Auffrischung: Der Staat fordert bei vorzeitiger Aufkündigung sämtliche geleisteten Zuschüsse inklusive einer nachgelagerten Versteuerung in Form von Zinsen zurück.
Volle Kraft zurück kann teuer werden
Das federführende Unternehmen, wo Sie Ihren Riester-Vertrag ansparen, darf bei Vertragsabbruch sogar höhere Kosten verlangen als bei einer regulären Kündigung.
http://dewion.de/riester_rente/riesterrente_haken.shtml
Vorzeitige Kündigung kann viel Geld kosten
Einen guten Grund, Riester-Verträge zumindest nicht vorschnell abzuschließen, nennt eine weitere Studie: Die Riester-Rente kann bei einem vorzeitigen Ausstieg sehr teuer werden. Nach einer Untersuchung des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung setzten die Verbraucher bei vorzeitiger Kündigung bis zu 3.000 Euro in den Sand. Zudem seien Riester-Produkte für verschuldete Haushalte ungeeignet. Statt der staatlich geförderten Rentenversicherung empfielt die Stiftung Banksparpläne oder Investmentfonds.
http://www.ndr.de/ndr/wirtschaft/finanzen/riester/20020621_riesterflop.html
21. Was passiert, wenn ich die Rückzahlungsraten nicht mehr aufbringen kann?
Gerät der Vorsorgesparer mit mehr als dem Gegenwert von zwölf Monatsraten in Zahlungsrückstand, muss er die auf den nicht zurückgezahlten Betrag entfallenen steuerlichen Vorteile zurückzahlen (vgl. Frage 17). Darüber hinaus wird ein Betrag durch Verzinsung (Zins und Zinseszins) des nicht zurückgezahlten Altersvorsorge-Eigenheimbetrags mit 5 % für jedes volle Kalenderjahr zwischen dem Zeitpunkt der Verwendung und dem Eintritt des Zahlungsrückstands errechnet, der im Rahmen der sonstigen Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert wird. Grund hierfür ist, dass durch die Entnahme des Betrages zum Zwecke des Erwerbs von Wohneigentum der Vorsorgesparer ansonsten fällige Kreditzinsen spart, die ihrerseits dem Zinseszinseffekt unterliegen. Da die Rückzahlung der erhaltenen steuerlichen Vorteile zuzüglich der fiktiven Besteuerung einen durchaus erheblichen Aufwand darstellt, sollte der Vorsorgesparer sicherstellen, dass er im Fall des Falles zur ordnungs-gemäßen Rückzahlung des entnommenen Betrages in der Lage ist.
http://www.bdb.de/rente/#21
Klage gegen Kaiser- und Förder-Rente
Die Verbraucherschützer wollen die Hamburg-Mannheimer und die BHW Lebensversicherungs AG zwingen, Kunden für eine vorzeitige Kündigung von Riester-Policen deutlich weniger zu berechnen.
chs DÜSSELDORF. Wegen überhöhter Storno- und Wechselgebühren bei den Produkten Kaiser-Rente der Hamburg-Mannheimer und der BHW-Förder-Rente werde man beide Unternehmen auf Unterlassung verklagen, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mit. „Die Gebühren der Unternehmen sind völlig überzogen und übersteigen die branchenüblichen Gebühren um das Zehnfache“, erklärte der Verband. Die Verbraucherschützer argumentierten, mit überhöhten Gebühren erschwerten die Gesellschaften den Ausstieg aus dem Vertrag oder den Wechsel des Anbieters. Damit würden die Vorgaben der Rentenreform umgangen.
Der VZBV nannte folgendes Beispiel: Ein Verbraucher mit einem Bruttoeinkommen von jährlich 25 000 Euro und einem Vertrag von 30 Jahren Anspardauer müsse bei einer Vertragsauflösung zum Ende des ersten Jahres bei der BHW bis zu 902,50 Euro und bei der Hamburg-Mannheimer bis zu 1450 Euro zahlen. BHW verlange diese Gebühren sogar bei einem Anbieterwechsel.
BHW räumte zwar ein, bei den gebühren im oberen Bereich der Anbieter zu liegen. Allerdings habe man das Produkt zu Gunsten der Kunden konzipiert, die den Vertrag erfüllten. Der Konzern beabsichtige nicht, die Konditionen zu ändern.
Die Hamburg-Mannheimer erklärte, nur bei einer vollständigen Kündigung, nicht aber bei einem Anbieterwechsel würden dem Kunden die Vertriebskosten belastet. Dies sei auch so zertifiziert worden.
HANDELSBLATT, Mittwoch, 28. August 2002
Danke für diese Infoschwemme Eliska....
Hat mir sehr viel geholfen!
Matze
PreMillionaire
16.10.2002, 00:14
Leute laßt die Finger von den Riester-Geschichten, die meisten sind dermaßen müllig, das lohnt einfach nicht. Den krassesten Vertrag den ich gesehen habe (Gesellschaft lasse ich mla ungenannt, nicht das sich noch jemand auf den Schlips getreten fühlt): Einzahlung monatlich 2,50 Euro/Monat bis 2028, anschließend 10 Jahre Zusatzrente von 4,87 Euro/Monat. Ich denke, da erübrigt sich jeglicher Kommentar.
PreMillionaire:)
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